"Suum Cuiqve"

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 00 Uhr 14 Minuten

 

Da über den aus Sicht des Berichterstatters wichtigsten Medienproduktionsmittel-Diskurs dieses Tages auf Grund der persönlichen Betroffenheit in diesem Fall nicht Zeugnis abgelegt werden kann - da auch die zweite Vorladung zum Landgericht in der Rolle des Klägers geschah - hier vorab ersatzweise ein Screenshot aus dem Film "Waking the Dead", der gestern ab 21 Uhr - wie zur Einstimmung - im ZDF-NEO-Programm ausgestrahlt wurde:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Heute sind aber auf diesem Wege zum Gericht per SMS gleich mehrere Solidaritätsadressen eingetroffen und auch die Unterstützung vor Ort war ebenso qualifiziert wie ermutigend, dass an dieser Stellen Allen zum Dank noch einige Bilder und Beobachtungen vom Ort der Ver-Handlung hintangestellt werden sollen.

 Hier ein Blick von Aussen, auf das Eingangsportal:

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 Hier ein Blick vom Inneren, in den Sanitärbereich der Herrentoilette im Hochparterre des Hauses:

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 Hier ein Blick auf die Gesimse, oberhalb des Eingangsportals:

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Warum hier das zweite "U" an dieser Hauswand mit einem "V" ersetzt wurde?

Denn eigentlich lautet der Spruch im Lateinischen "Suum cuique" - und ist im Deutschen in der Übersetzung unter dem Leitmotiv "Jedem das Seine" auf die Vielfältigste Un-Art [1] und Weise bekannt worden. [2].
Im Russischen wird dieser Spruch auch als "suum cuicve" zitiert. Die hier gewählte Form könnte sich auf jene Form beziehen, die von Friedrich dem Ersten im Preussen gewählt wurde, als der den schwarzen Adlerorden erfand, der als Ritterorden die erste und höchste Auszeichnung ihrer Art des zu neuem Ruhm erwachenden Preussens war.

WS.

Anmerkungen

[1Die scheusslichste "Umwidmung" dieses Spruches fand sich an der Eingangspforte des Konzentrationslagers in Buchenwald wieder.

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Wer sich dieser fest-geschmiedete Perversion des Geistes der Griechen und Lateiner erinnert, dem wird klar, in welcher Tradition aber auch in welcher Wechel-Spannung das Begehren auf die Erfüllung des eigenen Rechts-Ersuchen steht.

[2Soweit die Kenntnisse noch auf Quellen dieser Zeit begründet werden können, bezieht sich dieses Motto auf den Abschnitt 1.10,1 des Abschnitts: "Institutiones" des "Corpus Iuris Civilis", in dem ausgeführt wird, dass das Recht auf den folgenden drei Vorschriften beruhe: sittlich zu leben, den Mitmenschen nicht zu verletzen und jedem das Seine zukommen zu lassen: "Iuris praecepta sunt haec: honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere."


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