noli me tangere

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 15 Uhr 37 Minuten

 

Von der Grusskarte,

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

bis hin zum Filmplakat:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved


Es gibt fast Nichts, was sich nicht in Verbindung mit diesem "Rühr-Mich-Nicht-An"-Motto in Verbindung bringen liesse.

Seit gestern könnte man zwei neue beispielgebende Bilder hinzufügen, die aber aus Gründen des Urheberschutztes auf dieser Seite nur als kurzer Text-File zur verbalen Darstellungen gebracht werden:

 eine Autofahrerin beschuldigt einen Autofahrer in Berlin-Charlottenburg, ihren parkenden Wagen bei seinem Einparkmanöver beschädigt zu haben.
Um diesen unberechtigten Vorwurf zu begründen wird nicht etwa der behaupteten Sachverhalt überprüft, sondern die Polizei gerufen, damit die "Beschädigung" der hinteren Stossstange ihres Wagens als "Verkehrsunfall" aufgenommen werden könne.
Dieser Vorgang wird auch dann abgeschlossen, obwohl ein Reihe von Zeugen im Nachherein keinerlei Spuren eines Schadens ausmachen können.

 im Gespräch mit einem der 3 Polizisten, die im PKW anrücken, kommt es dazu, dass der Autofahrer mit seinem Zeigefinger versehentlich dessen Unterarm leicht berührt. Worauf dieser sich im scharfen Ton eines solchen Tuns mit den Worten verwehrt: "Fassen Sie mich nicht an! Oder können Sie kein Deutsch verstehen?".
Auch diese Erfahrung lässt erschrecken. Der offensichtlich durch ein Kommunikationstrainig geschulte Beamte ist offensichtlich vor allem darauf geschult worden, seine Autorität zum Einsatz zu bringen.
Und: Auf die Anfrage, ob es nicht Aufgabe der Polizei sei, den behaupteten Schaden in Augenschein zu nehmen, erhält der Autofahrer zur Antwort, dass die Beschuldigung seitens der gegnerischen Partei ausreichen würde, um einen solchen Vorfall aufzunehmen.

Beide Vorfälle sind in ihrer Art so kleinlich und scheinbar unbedeutend, dass es zunächst nicht der Mühe Wert zu sein schien, sie an dieser Stelle als das jeweils wichtigste Ereignis eines Tages zur Sprache zu bringen.

Je länger diese beiden Ereignisse aber zurückliegen, desto nachhaltiger drängt sich die Absurdität, aber auch zugleich die unheimliche Relevanz dieser Vorgänge auf.

Einer der Zeugen, der nach dem Vorfall zu Hilfe gerufen wurde, um den angeblichen Schaden - den er nicht hat finden können - zu bewerten, hatte am Tag zuvor am Denkmal für die ermordeten Juden Europas im Raum der Namen den seines nach Ausschwitz verschleppten Grossvaters erstmals entecken können.

Und jetzt ist es ausgerechnet eine Person wie diese, die dem nachgeborenen Deutschen Zeugnis darüber ablegt, dass er keinem seiner Mitmenschen - pardon, einem ihrer Autos - einen Schaden zugefügt habe.

Wie heisst es bei Franz Grillparzer:

"Das sind die Starken, die unter Tränen lachen,
eigene Sorgen verbergen und andere glücklich machen.


PS.

Wir werden über den Fortgang dieses Vorfalls ebenfalls an dieser Stelle berichten - falls es überhaupt dazu kommen sollte.

29. August 2011: Bis zu diesem Zeitpunkt ist
— eine Anhörung zu einer "Schriftliche(n) Verwarung mit Verwarnungsgeld" eingegangen, laut der "beim Fahren in eine/aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug" beschädigt sein soll, der fristgerecht auf die Frage "Wird der Verkehrsverstoß zugegeben" mit einem Kreuz in dem mit "Nein" gekennzeichneten Kästchen widersprochen wurde
— nach mehrmals vergeblichen Versuchen der Kontaktaufnahme mit dem Versicherer wurden am frühen Abend dieses Tages alle Meldungen und Unterlagen zur "Schadensanzeige" dem Versicherungsmakler übergeben. Er hatte schon umittelbar nach dem Ereignis das Aufnahmeprotokoll zur Kopie und Weiterleitung erhalten. Dieses Protokoll besteht lediglich aus einem "Unfall"-datum und -zeitpunkt sowie der Dienststelle und der Unterschrift von einem der drei an den "Unfall"-Ort hinzugeeilten Beamten.

Das Schwierigste an dieser ganzen Prozedur war nicht die Erledigung all dieser Auf- und Anforderungen als solche, sondern die Tatsache, dass in allen Formblättern immer davon ausgegangen wird, dass es tatsächlich zu einem Unfall mit einem entsprechenden Schaden gekommen sei: Es macht viel Mühe an jeder Stelle immer wieder darauf hinzuweisen, dass aus der Sicht des hier schreibenden Beschuldigten weder ein Unfall stattgefunden hat noch ein Schaden eingetreten sei.

WS.


 An dieser Stelle wird der Text von 4375 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
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