... einen Leserbrief an die FAZ absenden

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 16 Uhr 12 Minuten

 

Gelesen - gesagt - getan?

Nichts ist einfacher als am Freitag eine FAZ zu kaufen, am Sonnabend dazu einen Leserbrief zu verfassen - um ihn dann der FAZ zur Kenntnis und ggf. zur Verwertung / Veröffentlichung zuzustellen.

Aber wie?

Der Begriff des Leserbriefs kommt auf der Online-Seite der Zeitung gar nicht mehr vor. Auch der Eintrag dieses Wortes die Suchmaschine bringt den Leser/Schreiber nicht weiter.

Schliesslich finden sich am Ende der Seite ein lange Leiste von "Services", aber auch dort ist keine Angabe darüber zu finden, wie ein Leserbrief elektronisch der Redaktion zur Kenntnis gebracht werden kann.

Schliesslich findet der das blinde Huhn doch seinen Korn. Ganz unten auf der Internetseite findet sich das als Link ausgebaute Wort Lesermeinungen und dazu dann ein Eintrag vom 18.07.2005 mit den folgenden


Richtlinien für Lesermeinungen

Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Lesermeinungen zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung der Lesermeinung weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.

Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Lesermeinungen von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Lesermeinungen zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.

Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Lesermeinungen automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.

Das bedeutet also: dass eine Leserbrief überhaupt nur dann an die Redaktion versandt werden kann, wenn man sich auch als Leser der Online-Seite der Zeitung bei dieser hat registrieren lassen.

Wie aber, wenn der in diesem Fall kommentiere Beitrag auf der Online-Seite gar nicht zu finden ist?

Wir machen die Probe aufs Exempel und starten die Anmeldungen für das "F.A.Z. - Login". Die Vorteile, so heisst es, seien die folgenden:

"1 Kommentieren Sie Artikel.
2 Verwalten Sie Ihre Lesermeinungen.
3 Legen Sie Artikel auf dem Merkzettel ab.
4 Abonnieren Sie die F.A.Z.-Newsletter.
"

Das Ganze gehe "kostenlos und schnell" durch Bekanntgeben von Vor- und Nachnamen, Benutzernamen, einer Mail-Adresse und der Bestätigung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung.

Gelesen - getan.

Von der ausgefüllten Anmeldeseite wird ein Sreenshot gefertigt, ausgedruckt und in einen der inzwischen 2 Ordner abgelegt, in dem sich all die anderen Anmeldeprotokolle wiederfinden lassen.

Als dann der "Registrieren"-Button angeklickt wird - erscheint erneut das Anmeldefenster [sic ?]. Dann aber heisst es: "Der Benutzername ist bereits vergeben." Und siehe da: Beim dritten Versuch kann der Benutzername "LupusDigit" mittels dem eingegebenen Passwort auch aktiviert werden.

Dort werden nun unter der Überschrift "Meine Beiträge" eine Reihe von "Top-Services" angegeben: von "Abo-Services" bis hin zum "Wetter". Darüber gibt es ein "Meine Beiträge" überschriebenes Verzeichnis. Zu der Frage, wie denn nun ein Beitrag zu einem nicht im Netz dargestellten Artikel ein Leserbrief zu schreiben sei, ist keine Antwort zu finden.

Was tun: sowohl der Beitrag vom vergangenen Samstag Die neuen Waisen als auch dieser Beitrag werden als PDF ausgedruckt und der Redaktion per FAX zugestellt.

WS.


 An dieser Stelle wird der Text von 4979 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
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