Good Sports - Bad Guys?

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 19. Januar 2015 um 15 Uhr 24 Minuten

 

Der heutige Beitrag bezieht sich auf einen Beitrag von Jens Weinreich: vor zwei Jahren auf der Besser-Online-Tagung in Mainz persönlich erlebt. Und heute mit einem Fall zitiert, auf den auch ein eigener Fall spiegelbildlich hätte angewandt werden können.

Jens berichtet von einer Schadensersatzforderung gegen ihn wegen unkorrekten Zitierens.

Und davon, wie diese Forderung alsbald wieder zurückgenommen wurde, wie in seinem Text vom 13./14. März unter dem Titel: "dapd sagt: Schadenersatzforderung gegenstandslos" nachzulesen ist.

Im Falle von "DaybyDay ISSN 1860-2967" ging es um den Artikel 4:3 statt 16:9 im Confed.Cup | Die Spieler Nominierungen und um die Frage, ob darin zu ausführlich - und damit rechtswidrig zitiert worden sei.

Auch in diesem noch nicht allzu lange Zeit zurückliegenden Fall kam es zu einem Telefongespräch zwischen dem Rechtanwalt und dem Herausgeber, und zwar auf Initiative des Anwalts.

Im Verlauf des Dialoges wurde die oben genannte Seite an beiden Enden der Leitung aufgerufen, vorgelesen und gegengelesen.

Am Ende dieses Dialoges wurde dann Seitens des Anwalts erklärt, dass er die in dem ersten Schreiben gemachten Vorhaltungen nach Rücksprache mit seinem Auftraggeber zurücknehmen würde.

Was dann auch geschah.

Soviel zum Thema an jenem Tag, an dem der "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" im Hause des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) fortgesetzt werden wird. [1]

Auch dieses Mal ohne externe Beobachter [2]
 [3] und eines Moderatoren.

Anmerkungen

[2Siehe dazu ein Auszug aus der "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ... vom 21. Februar 2012 - BT-Drs. 17/8679 :

34. Welche Rechteinhaber und Diensteanbieter werden im Einzelnen vom Bundeswirtschaftsministerium
im Rahmen des von ihm initiierten Wirtschaftsdialogs zur Bekämpfung
der Internetpiraterie" eingeladen, um am 15. März 2012 die Ergebnisse des Gutachtens zu diskutieren?

35. Werden auch Akteure der Zivilgesellschaft, die sich gegen Online-Überwachung und Warnhinweismodelle wenden, zur Diskussion des Gutachtens am 15. März 2012 eingeladen?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Die Fragen 34. und 35. werden zusammen beantwortet.

Seit 2008 gibt es im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen „Wirtschaftsdialog
für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie", bei dem es darum geht,
die Kooperation zwischen Rechteinhabern und Diensteanbietern zu fördern und einvernehmliche
Lösungen bei der Bekämpfung der lnternetpiraterie zu finden. Die „Vergleichende Studie
über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an
Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen" soll am 15. März 2012 zunächst in diesem Kreis diskutiert
werden. Über weitere Schritte wird anschließend zu entscheiden sein.

Bei den Teilnehmern des Wirtschaftsdialogs handelt sich um den festen Kreis von Unternehmen und Verbänden der Rechteinhaber- und der Providerseite, die zu Beginn des Wirtschaftsdialoges
im Jahr 2008 ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet haben. Dies sind:

 Deutscher Komponistenverband e.V.
 G.A.M.E. Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V.
 Sky Deutschland GmbH & Co. KG
 Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT)
 Deutscher Journalisten-Verband e.V.
 Deutscher Textdichter-Verband e.V.
 Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW)
 Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
 Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (vatm)
 GEMA Hauptstadtbüro Berlin
 Markenverband
 Verband der Filmverleiher e. V. (VDF)
 Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU)
 ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V.
 Bundesverband Musikindustrie e.V.
 Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
 Verband der deutschen lnternetwirtschaft e.V. (eco)
 Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V
 Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen
 Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V.
 Spitzenorganisation der Filmwirtschafi e.V. (SPIO)
 Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
 Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU)
 Unitymedia Group
 Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
 Universal Music Entertainment GmbH
 Deutsche Telekom AG
 Microsoft Deutschland GmbH
 lntellectual Property and Media Law
 Vodafone D2 GmbH
 OESTERLINCOM
 Telefonica 02 Germany GmbH & Co. OHG
 Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
 Motion Picture Association
 Constantin Medien
 1 & 1 lnternet AG

[3Siehe als pars pro toto den Blog-Eintrag von Jörg Tauss vom 1. März 2012: Two-Strikes: Geheime Kommandosache.


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