Urheber-Rechts-Fragen

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 2. Juni 2015 um 22 Uhr 40 Minuten

 

Hier einige öffentlich zur Disposition gestellte Urheber-Rechts-Fragen:

Erstes Beispiel:

In dem DaybyDay ISSN 1860-2967 - Beitrag vom Sonntag den 10. Mai 20015: "Tiens, tiens: TIENS " werden vier Screenshots gezeigt: der erst von der Website der Firma TIENS, die drei weiteren von einer im Internet zur wiederholbaren Einsicht angebotenen Nachrichten-Sendung des Senders RTL vom gleichen Tag.
Dürfen diese Bilder im Zusammenhang dieser nichtkommerziellen "Wiederaufnahme" auf diesem Wege und auf dieser Seite zitiert werden?

Zweites Beispiel, das sich alsbald dem zuvor genannten als Beitrag einer Leserin anschloss:

Dieser Tweet von SciencePorn (@SciencePorn) vom Samstag, den 23. Mai 2015, 4:43 AM:

Diese Bild wird ohne Nennung des Urhebers zur Kenntnis gebracht. In dem hier zitieren Tweet und damit auch auf dieser Seite von DaybyDay ISSN 1860-2967 Wer hat die Rechte an diesem Bild? Auch wenn der Zeichner dieses Cartoons nicht bekannt ist, auch wenn nicht bekannt ist, ob er/sie einer solchen Darstellung in diesem Zusammenhang zugestimmt hat oder zustimmen würde, so wie sie jetzt hier weitergeleitet, zitiert, öffentlich gemacht wurde, wie hier geschehen?

Drittes Beispiel:

Dürfen - eben zur Klärung solcher Fragen - diese hier zur Einsicht gebrachten Abbildungen selbst dann Verwendung finden, da sie als Zitat notwendig sind, um die hier gestellten Fragen überhaupt in ihrem Kontext verstehen und beantworten zu können?

Feedback? Gerne!

Nachtrag:

Hier eine kurze Zusammenfassung der bis zum Ende des Monats Mai eingegangenen Rückmeldungen:

Zu 1:
Die Screenshots zu den im Netz wiedergegebenen TV-Sendungen dürfen so übernommen werden, wie hier geschehen.

Zu 2:
Jede und Jeder war dafür, diesen Comic zu zeigen: einfach "nur" deshalb, weil er so "toll" sei. Eine wirklich eindeutige rechtliche Aussage war - zumindest bislang - nicht zu erhalten.

Zu 3:
Die Darstellung des Comics auf diese Seite sei in diesem Zusammenhang statthaft, da keine kommerziellen Interessen vertreten verbunden wären, weder mit der Präsentation des Comics selber noch mit dieser Seite. Vor allem aber, da uf diese Darstellung hier so eindeutig wie ausführlich Bezug genommen wird, sei sie eindeutig als "Zitat" zu werten: quod erat demonstrandum :-)
WS.


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