Im "RASAS": Leitungswasser Fehlanzeige

VON Dr. Wolf SiegertZUM Mittwoch Letzte Bearbeitung: 2. Januar 2018 um 17 Uhr 55 Minutenzum Post-Scriptum

 

Das letzte Ma(h)l

Dieses ist die unglaubliche, aber leider wahre Geschichte aus einem indischen Restaurant in Charlottenburg-Westend.

Der Ort des Geschehens ist der Gastraum des indischen Restaurants "rasas" in der Bayernallee 42a.

Dort wurde zwischen 19:30 und 20:00 Uhr nach Voranmeldung an dem ersten auf diesem Foto zu sehenden Vierertisch auf der rechten Seite mit drei Personen Platz genommen:

© Rasas GmbH

Gut eine Stunde später wurde die Rechnung [1] mit einer EC-Karte bezahlt und danach vorne der Tresen aufgesucht, um den Chef des Hauses anzusprechen.

© Rasas GmbH

In dem vom Ton eher freundlichen, in der Sache aber harten Gespräch wird er darüber unterrichtet, dass dieses das letzte Mal gewesen sei, dass sein Lokal von dem Autor, seinen Gästen und weiteren, an diesem Abend nicht anwesenden Freunden aufgesucht worden ist.

Was war geschehen?

Gegen Ende der Einnahme der drei Hauptgerichte wurde einer der Kellner gebeten, zusätzlich zu den bestellten Getränken noch ein Glas Leitungswasser zu bringen [2]

Die Antwort war eine echte Überraschung. Sie lautetet: "Nein". Es sei allenfalls möglich, noch eine Flasche stillen Wassers zu bestellen.

Unglaublich? Aber wahr! Auf die Nachfrage hin ist die Antwort deutlich: Es gäbe eine klare Anweisung des Chefs, an die Gäste kein Leitungswasser auszureichen.

Und auf nochmaliges ungläubiges Nachfragen kommt dann die Antwort: Mit dieser Anweisung sei das Ziel verbunden, "mehr Umsatz zu machen".

Einer der beiden mit am Tisch sitzenden Gäste konnte nicht glauben, was er gehört hatte. Und er fordert erst diesen, dann einen zweiten Kellner auf, den Chef des Hauses aufzusuchen, um nunmehr diese Bitte als eine Forderung unsererseits vorzutragen.

Allein, mit der gleichen schon bekannten Begründung wird auch vom zweiten Kellner diese Bitte abgelehnt.

Zum Hintergrund

Viele Jahre in Frankreich hatten es zu einer Selbstverständlichkeit werden lassen, dass Leitungswasser mit zum Service-Paket eines Restaurants - übrigens nicht in den Cafés - gehört. Dazu schreibt die Regierung in einem öffentlich zugänglichen Dokument [3]

Le problème de la gratuité de la carafe d’eau et du verre d’eau se pose fréquemment au moment des périodes estivales.
Au restaurant, la carafe d’eau ordinaire en accompagnement du repas est inclue dans le prix du repas. [...]
Dans un restaurant L’inclusion de la carafe d’eau dans le prix du repas découle de l’arrêté n° 25-268 du 8 juin 1967 concernant l’affichage des prix. Cet arrêté précise que le prix du repas comporte obligatoirement le couvert à savoir : le pain, l’eau ordinaire, les épices ou ingrédients, la vaisselle, verrerie, serviettes, etc., qui sont usuellement mis à la disposition du client à l’occasion des repas.
En conséquence, le restaurateur ne peut pas facturer la carafe d’eau ordinaire en accompagnement d’un repas.

Und auch in Deutschland wird diese Frage immer wieder heftig diskutiert, wie hier auf den Seiten der Süddeutschen Zeitung vom 11. September 2017: "Wasser in Restaurants - darf das kosten?". Grundlage dieser Diskussion ist ein Artikel von Violetta Simon vom gleichen Tag: "Essen gehen. Die Nötigung der Durstigen"

Ob damit aber ein Rechtsanspruch begründet werden kann, beantwortet weder dieser Artikel noch jener von Michael Frank, der am 30. Dezember 2016, also ziemlich genau vor einem Jahr veröffentlicht wurde: "Leitungswasser hat in der deutschen Tischkultur keinen Stellenwert"

Der clevere Chef

Um nochmals auf das Gespräch mit dem Chef hinter seinem Tresen zurückzukommen. Mit den Aussagen seines Personals konfrontiert entgegnet er: Für ihn sei es doch völlig selbstverständlich, dem Gast auf seinen Wunsch hin auch ein Glas Leitungswasser zu reichen. Sagt es und holt hinter seinem Tresen ein gefülltes Glas mit Wasser hervor und fährt fort: Auch bei ihm am Tresen würde immer ein solches Glas für ihn bereitstehen.

Bravo: Dieser Mann hat es wahrlich faustdick hinter den Ohren. Aber seinem Wunsch, doch noch mal eine Nacht darüber zu schlafen, um die Entscheidung zu prüfen, nicht mehr zurückkommen zu wollen, kann nicht entsprochen werden. Sie hat Bestand.

WS.

P.S.

Dieser Bericht wurde von den beiden an diesem Abend geladenen Gästen nochmals quergelesen und wird nach entsprechenden Vorschlägen von dieser Seite von allen Beteiligten so geteilt.

Anmerkungen

[1

[2Der Grund, nämlich um eine Tablette einnehmen zu können, wurde weder zu diesem noch zu einem späteren Zeitpunkt genannt.

[3

DG CCRF - FPCC : Caraffe/Verre d’Eau

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