Eine 2000000000 € Fehlinvestition? Die Gesundheitskarte

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 13. Mai 2018 um 20 Uhr 45 Minutenzum Post-Scriptum

 

Im März diesen Jahres hatte bereits der AOK-Chef Martin Litsch (60) in einem Interviewdas Projekt der elektronischen Gesundheitskarte für "gescheitert" erklärt:

Seit beinah 20 Jahren wird in dieses System investiert und bislang gibt es keinen Nutzen. Bis Ende 2018 werden wir zwei Milliarden Euro dafür aufgewendet haben. Das ist eine Technologie aus den 90er Jahren, die zu Monopolpreisen aufrecht erhalten wird. Das ganze Vorhaben ist längst überholt. Wenn wir wirklich auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens setzen, brauchen wir einen Neustart.

Am 8. Mai 2018 berichtet die Frankfurter Allgemeine von der Meinung des neuen Ministers für Gesundheit Jens Spahn, der schon vor dem an diesem Tag beginnenden Deutschen Ärztetag die Einführung der Gesundheitskarte als "so völlig inakzeptabel" verworfen habe. In dieser Zeitung ist von 14 Jahren Planungszeit und von einem Investitionsvolumen in Höhe von "nur" 1,2 Milliarden Euro die Rede.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit werden noch die vielen Vorteile einer solchen Karte gepriesen, die ja als Basisanwendung zu Beginn des Jahres 2015 zur Pflicht gemacht worden war.

Das Ziel aber bleibt in weiter Ferne:

Mit den Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt über alle relevanten Daten, wie z. B. Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen informiert. Künftig können Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen, wenn sie dies wünschen. Auch die Adresse eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen kann auf Wunsch im Notfalldatensatz hinterlegt werden. Im Notfall können diese Daten von Ärzten bzw. Notfallsanitätern dann auch ohne PIN-Eingabe der Patienten ausgelesen werden. Versicherte können ihre Notfalldaten ihrem Behandler auch im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung stellen.

Deshalb haben Menschen, die 3 oder mehr Arzneimittel gleichzeitig anwenden, seit Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Die Selbstverwaltungspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Regelung dahingehend konkretisiert, dass dabei nur solche Arzneimittel relevant sind, deren Einnahme über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen erfolgt. Mit dem Medikationsplan, der dem Patienten ausgehändigt wird, sieht der behandelnde Arzt, welche Medikamente der Patient aktuell einnimmt. So können gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden.

In einem Patientenfach können auch eigene Daten, wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen, abgelegt werden. In diesem Patientenfach können Patienten ihre Daten künftig auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen. Damit sind die Patienten über Diagnose und Therapie viel genauer und umfassender informiert und können besser als bisher über ihre Gesundheit mitentscheiden. Dies ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.

Wir schreiben diese Aussagen extra an dieser Stelle nochmals ein und auf, um klar zu machen, wie weit dieser Anspruch mit deraktuellen Gesetzeslage auseinander klafft.

Schlimmer noch, stichprobenartige, wenn auch statistisch nicht verifizierte Umfragedaten haben gezeigt, dass die Mehrzahl der Befragten, die mehr als drei Medikamente gleichzeitig einnehmen, nichts von ihrem Anspruch auf einen Medikationsplan weiss.

Schon zu Zeiten der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt war von über 20tausend Toten die Rede, die an der falschen Koppelung der bei ihnen eingesetzten Medikamenten sterben. Schon 2010 spekulierte Werner Bartens in der Süddeutschen über diese Zahl. Und in der ARD
 Sendung plus minus
wird im August 2017 zum Thema Multimedikation dieses Fazit gezogen: "Patienten sollten mitdenken und ihre Rechte einfordern."

Was aber bedeutet das konkret?

Will man wirklich in dieses Thema einsteigen, wird schnell klar, wie komplex diese Fragensind und wie viel Mühe und Zeit es bedarf, sich einem solchen Thema auch nur in Ansätzen qualifiziert nähern zu können. Hier als pars pro toto der PDF-LINK auf eine erste Version für hausärztliche Leitlinien in Hessen zum Thema Multimedikation.

All diese Aussagen beziehen noch nicht die Möglichkeiten ein, solche auch für die Patienten relevanten Informationen elektronisch zu erfassen, geschweige denn daraus für diese relevante Hinweise abzuleiten. Dabei kommen auf die Hausärzte noch zusätzliche Anforderungen zu, wie am Schluss dieser Publikation auf Seite 103 zu lesen ist:

Er hat im Unterschied zum
Klinikarzt zusätzlich noch andere Aspekte in der
Therapie zu berücksichtigen, wie z. B. die Über-
wachung des Therapieerfolges anhand von klini-
schen Messgrößen, altersbedingte Besonderheiten
in der Therapie, Nebenwirkungen und Wechsel-
wirkungen, die Compliance und die Lebensqualität
des Patienten sowie dessen Einbindung in die
Therapieentscheidungen (shared decision
making). Nicht zuletzt muss er auf die Wirtschaft-
lichkeit der Therapie achten.

Wie wäre es, wenn wir nicht länger nur über das Scheitern der Idee von einer Gesundheitskarte diskutieren, sondern zielgerichtet überlegen, ob es nicht Sinn machen würde, die nächste grosse freigesetzte Summe von Fördermitteln im Rahmen der Entwicklung von KI-Strategien und -Systemen auch dafür zu nutzen?

Im Januar dieses Jahre 2018 heisst es in der FAZ, dass die KI sogar das ganze britische Gesundheitssystem retten könne. Um danach dann erneut auf Jens Spahn zu verweisen, der sich in einem Interview am 6. Mai 2018 wie oben schon zitiert zur Digitalisierung im Gesundheitswesen erklärt [1].

Jetzt muss die KI "nur" noch erlernen, was ihr bislang laut Manuela Lenzen noch fehlt: "der gesunde Menschenverstand."