B (Back to Berlin)

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 20. Juli 2018 um 19 Uhr 39 Minuten

 

Urlaub... nun wieder in Berlin.

Zur Einstimmung der Rückblick auf einen Text, der am 5. Juli 2018 ab 14:35 Uhr auf der Online-Seite des Tagesspiegels erschien:

Ferien in der Hauptstadt Berlin im Sommer - eine Sympathieerklärung

Der Redakteur Bernd Matthies, so heisst es, "beobachtet und kommentiert sowohl deutsche als auch internationale Medien und schreibt seit mehr als 20 Jahren für den Tagessspiegel Restaurantkritiken".

In diesem Beitrag hat er sich nun mal als Berliner in seinem sommerlichen Berlin umgetan und darüber geschrieben, wie er von dieser Stadt in der Sommer-Ferien-Zeit angetan sei.

Dem zugeordnet ist eine Fotostrecke.

Und zum ersten Mal fällt so richtig auf, was die neuen Datenschutzgrundverordnung von den BildredakteurInnen verlangt: nämlich aus allen aktuellen Aufnahmen all jene Gesichter, die sonst hätte erkannbar sein können, durch einen Unschärfeschleier unkenntlich zu machen.

Ja: Damit werden in der Tat die Persönlichkeitsrechte der sonst abgebildeten Personen geschützt, weil man sie nicht mehr erkennen kann. Aber jedes dieser Fotos wird damit, ob gewollt oder nicht, ein Fake der als authentisch angenommenen Abbildung der abgelichteten Realität.

Was haben wir da angerichtet?! In dieser Sammlung sind auch historische Aufnahmen zu sehen. Wie würden wir diese heute wahrnehmen, wenn damals diese Regel schon gegolten hätte und wir diese bis heute unverschleierten Gesichter gar nicht wahr-nehmen als solche könnten?!

Es ist richtig, dass auch in dieser Publikation seit dem Inkrafttreten der Strafmassnahmen für die Missachtung des schon vor zwei Jahren eingeführten Gesetzes keine solchen Personen mehr wiedererkennbar abgebildet werden, die nicht hätten gefragt werden können.

Und doch macht diese Not-Wendigkeit betroffen. Die hier aufgezeichneten und zusammengestellten Dokumente sollen auch über den Tag Gültigkeit signalisieren. Wie bitte, wird das nach dem Inkrafttreten dieser verschärften Regelungen jetzt noch möglich sein?

Gesicht zeigen. Und den Anstand wahren, in dem der Abstand gross genug bleibt. Oder die Retusche einsetzt...


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