Sterbehilfe

VON Dr. Wolf SiegertZUM Mittwoch Letzte Bearbeitung: 10. März 2020 um 00 Uhr 24 Minuten

 

VORHER

Im Rahme der sehr intensiv geführten Diskussion um die Aufhebung des Verbotes der "gewerbsmässigen" Sterbehilfe führte am Tag zuvor, dem 25. Februar 2020 Christine Heuer im Deutschlandfunk ein Interview mit dem Palliativmediziner Matthias Thöns.

„Der Wille steht über der Lebensrettung“

In diesem Gespräch kam es an einer Stelle zu diesem Dialog:

Heuer: Herr Thöns, lassen Sie es uns noch ein bisschen konkreter machen: Sie haben ja gesagt, es wurde gegen Sie ermittelt, bei Ihnen stand die Polizei vor der Tür – sagen Sie uns doch mal, um welchen Patienten es damals ging, dem sie geholfen haben.

Thöns: Na ja, es ging um einen Patienten, der hatte diese Muskelerkrankung ALS, und er hat sehr stark unter Atemnot gelitten. Das kann man relativ gut mit Morphiumpräparaten lindern, das funktioniert auch bei den meisten Patienten, nur hatte er das Pech, dass er relativ starke Nebenwirkungen darunter hatte. Er fand das alles halt unerträglich und hat mir dann mehr oder weniger deutlich gesagt, wenn ich ihm nicht helfe, dann nimmt er die Pistole, die er hat, und erschießt sich.

Das ist ja der klassische Gewissenskonflikt, wie kann ich als Arzt hinnehmen, dass mein Patient sich erschießt. Da finde ich es mehr als menschlich, ihm Alternativen sagen zu dürfen, und dafür ist eben dann ein Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet worden.

HEUTE

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020
 2 BvR 2347/15 -, Rn. (1-343),

NACHHER

BADISCHE NEUESTE NACHRICHTEN, Karlsruhe: „Wer aus dem Leben scheiden will, muss nicht mehr in die Schweiz oder in die Niederlande reisen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob das ärztliche Standesrecht, das in dieser Frage einem Flickenteppich gleicht, bundeseinheitlich reformiert werden muss. Lebensschützer mögen dies bedauern. Und doch ist das Urteil konsequent. Weil der Mensch um seine Endlichkeit weiß, kann er autonom entscheiden, wann und wie er es beenden will. Das geht die Politik nichts an. Sie kann aber alles tun, um Alternativen zum Suizid zu fördern und das Leben zu stärken“

DE STANDAARD bRUXELLES: „Von nun an können Ärzte – wenn sie darum gebeten werden und dazu bereit sind – ihren Patienten Medikamente zur Verfügung stellen, damit diese ihrem Leben ein Ende setzen können. Das ist in Deutschland eine fundamentale Wende im Denken über die Beendigung des Lebens. Das Verbot der Sterbehilfe wird in das Recht umgeschrieben, selbst zu entscheiden, wie man stirbt. Dieses Urteil wird einen Seufzer der Erleichterung bei Patienten auslösen, die seit Jahren darauf warten, ihr Leben auf medizinisch verantwortbare Weise zu beenden. Und den Ärzten wird es ähnlich gehen, weil sie mit diesem verfassungsrechtlichen Urteil mehr Klarheit über ihre Befugnisse erhalten“

HESSISCHE NIEDERSÄCHSISCHE ALLGEMEINE, Kassel: „Ist damit das Tor zur Hölle sperrangelweit offen?“ [...] „Nein. Das Gericht hat eine Freiheit ermöglicht, die manche Betroffene einfordern – mehr nicht. Geklagt hatten nicht nur Sterbehilfevereine, sondern auch Ärzte und Schwerkranke. Mediziner sehen Leidenswege, von denen viele keine Vorstellung haben. Hilfsvereine sind mit flehenden Anliegen konfrontiert, die sonst nirgendwo geäußert werden. Wer will sich zum moralischen Richter aufschwingen über Schwerkranke, die ihr Leiden nicht mehr ertragen wollen? Wer kann für einen anderen Menschen beurteilen: Jetzt ist es genug? Das ist eine Gewissensfrage, die jeder nur für sich beantworten kann“

LUDWIGSBURGER KREISZEITUNG: „Nun muss die Politik den nächsten Schritt gehen, das ist der Auftrag des Verfassungsgerichtes. Sie muss darauf achten, dass bei einer Liberalisierung keinerlei gesellschaftlicher Druck auf Alte und Schwerstkranke entsteht, sich zum Suizid durchzuringen. Das ist die große Sorge der Kirchen und der Wohlfahrtsverbände, die man nicht von der Hand weisen kann“

MITTELDEUTSCHE ZEITUNG, Halle: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Medizinern in ihrem Beruf Rechte verwehrt werden, die sie als Staatsbürger selbstverständlich genießen. Das Urteil lässt zudem ausreichend Raum, um Organisationen zu verhindern, die den Sterbewunsch von Menschen kommerziell ausnutzen. Dazu kann das Gewerbe- oder Vereinsrecht genutzt werden. Jede Form der Sterbehilfe muss streng reguliert werden, etwa durch Beratungs- und Aufklärungspflichten oder Wartezeiten“

NEUE ZÜRCHER ZEITUNG: „Das Urteil ist eine entscheidende Zäsur im jahrelang erbittert geführten Streit um die assistierte Sterbehilfe in Deutschland [...] Es ist eine Bestätigung für diejenigen, die persönliche Autonomie und die Freiheit des Menschen als grundlegende Fundamente westlich-säkularer Gesellschaften verstehen. Und es ist ein Sieg für jene, die das Recht auf den eigenen Tod als zutiefst human begreifen.“

RHEIN-ZEITUNG, Koblenz: „Gerade religiöse Menschen haben oft die Erwartung, dass der Staat ihre moralischen Ansichten auch entsprechend in Gesetze zu gießen habe. Doch das ist nicht Aufgabe des Staates in einer säkularen Gesellschaft, in der Kirche und Staat getrennt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat klug die Rechtslage abgewogen und den Gesetzgeber auf mögliche Gefahren hingewiesen, wie er verhindern kann, dass Menschen oder Organisationen die Not Sterbender und Angehöriger ausnutzen. Mehr sollte ein freiheitlicher Staat auch nicht tun“

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG „Das Grundsatzurteil ist ein Votum für die Freiheit zum Tod, in einer Radikalität, die einem zunächst einmal den Atem nimmt“ [...] „Das Bundesverfassungsgericht hat ein unbedingtes Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert, das jedem Individuum einen echten Anspruch einräumt, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Es ist ein Recht, das keineswegs auf todkranke oder vom Schmerz gequälte Patienten beschränkt ist. Das unerhörte Diktum aus Karlsruhe reicht sehr viel weiter. Das Selbstbestimmungsrecht, sein Leben zu beenden, besteht in jeder Phase menschlicher Existenz“

TAGESSPIEGEL, Berlin: „Ein Urteil über Leben und Tod ist gesprochen, das Folgen haben wird. Jedem Menschen steht demnach das Freiheitsrecht zu, sich zu töten. Niemandem ist deshalb ein Vorwurf zu machen. Vielmehr, so lautet die zentrale Maßgabe aus Karlsruhe, muss es möglich sein, sich dafür Hilfe zu holen – professionelle, auch medizinische. Das Urteil durchkreuzt die Absicht des Gesetzgebers, gerade solche Routinen zu verhindern. Es widersetzt sich christlichen Motiven, die den Suizid mit einem Tabu belegen. Kein Wunder, dass es Widerspruch auslöst; dass viele warnen, Menschen würden unter diesem Druck den Tod wählen, obwohl sich andere Auswege böten. All diese Einwände sind bedenkenswert; sie ändern jedoch nichts an der Tatsache, dass eine freiheitliche Verfassung, die den Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt stellt, keine andere Aussage über ein solches Letztentscheidungsrecht treffen konnte als diese“

WESTFÄLISCHEN NACHRICHTEN, Münster: [Das Urtei:] „eine tiefe Zäsur für Deutschland, wo das menschliche Leben in all seinen Phasen trotz mancher Lücken immer noch unter dem besonderen Schutz des Staates und seiner Gesetze steht. Wenn es künftig professionellen Organisationen erlaubt sein sollte, Menschen geschäftstüchtig in den Suizid zu begleiten, dann geraten Rechtssystem und Lebensschutz restlos ins Wanken. Der Gesetzgeber ist erneut gefordert, Regularien aufzustellen, um den totalen Dammbruch zu verhindern. Gerade auch aus der Sicht der Kirchen, von Diakonie und Caritas, ist dieses Urteil eine Ohrfeige“


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