Die GAFA-Anhörung

VON Dr. Wolf SiegertZUM Mittwoch Letzte Bearbeitung: 4. August 2020 um 01 Uhr 58 Minuten

 

A.

Sie müssen heute nun doch [1] vor dem US-Kongress aussagen [2]

Google- / YouTube-"Alphabet"-Chef: Sundar Pichai
Apple-Chef: Tim Cook
Facebook-Cheff: Mark Zuckerberg
Amazon-Chef: Jeff Bezos

B.

Am Tag zuvor schreibt ausgerechnet der Rolling Stone:
Mark Zuckerberg: Nur Monopol schützt Facebook vor chinesischer Konkurrenz?

Microsoft ist nicht dabei, die bieten lieber den Zugang zu diesem Artikel als Link auf ihren "Microsoft-News"-Seiten an...

samt dem neuen Edge-Browser ...und verlangen dafür, diese Bedingungen [3] zu akzeptieren - wie zum Beispiel diese hier:

"Sie dürfen keine Token verwenden, die die Software verwendet, um einen Microsoft Azure-Dienst separat von der Software aufzurufen."

Und dann wird in ihren "Q’nA’s" sogleich die Antwort auf die Frage wiedergegeben:
Edge vs Firefox im Browser-Vergleich: Welcher ist schneller?

Was ist besser Microsoft Edge oder Firefox?
Firefox ist mit 1921.8 Millisekunden nur minimal schneller als Edge mit seinem 2001.4 Millisekunden. Der Allround-Benchmark Browsermark zeigt ein ähnliches Bild: Firefox liegt mit 161 Punkten vor Edge. In 3 von 4 Geschwindigkeits-Benchmarks ist Firefox schneller als Edge.

C.

Am frühen Nachmittag wird dann dieses Thema von Isabelle Klein in der Deutschlandfunk-Sendung @mediasres anmoderiert, in dem sie der Ankündigung eines Vorab-Berichtes von Marcus Schuler zu diesem Thema einen Verweis auf die erstmals gestörten Beziehungen des 45. US-amerikanischen Präsidenten Trump und den Betreibern des online-Dienstes Twitter voranstellt:

Wie definiert man Macht? GAFA unter Druck

D.

Es soll versucht werden, die Statements aller vier Protagonisten zusammenzubekommen. Dabei helfen könnte, dass für einen solch wichtigen Termin die grossen Eingangserklärungen fix und fertig vorbereitet sein werden.

Einen ersten Anhaltspunkt liefert das von "amazon" vorab öffentlich gemachte Dokument, das hier in voller Länge zur Kenntnis gebracht wird:

Statement by Jeffrey P. Bezos

Auch ein "Alphabet" überschriebens Dokument ist vorab veröffentlicht worden:

Written Testimony of Sundar Pichai

Hier das "Apple" Statement:

Statement of Tim Cook

Und hier die "Facebook" - Erklärung:

Statement of Tim Cook

E.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesamten Anhörung wird/ist dokumentiert auf der Internet-Seite vom HOUSE COMMITTEE ON THE JUDICIARY

Hearings
Online Platforms and Market Power, Part 6: Examining the Dominance of Amazon, Apple, Facebook, and Google
Subcommittee on Antitrust, Commercial, and Administrative Law
Date: Wednesday, July 29, 2020 - 12:00PM
Location: 2141 RHOB (2141 Rayburn House Office Building)
Online Platforms and Market Power, Part 6: Examining the Dominance of Amazon, Apple, Facebook, and Google

Hier das "opening statement" vom Chairman David N. Cicilline:

Die gesamte Anhörung ist live auf diesem YouTube-Kanal nachzuverfolgen, per Video zugeschaltet sind:

Mr. Jeff Bezos
Chief Executive Officer, Amazon.com, Inc.

Mr. Tim Cook
Chief Executive Officer, Apple Inc.

Mr. Sundar Pichai
Chief Executive Officer, Alphabet Inc.

Mr. Mark Zuckerberg
Chief Executive Officer, Facebook, Inc.

Hier das - offensichtlich ebenfalls schon zuvor schriftlich vorbereitete - Abschluss-Statement des Chairmans CICILLINE...

... das in der ersten Zeile des ersten öffentlichen YouTube-Kommentars von "French Honey Badger" so widergespiegelt wird:

Thank you for repeating the lies about Anti-Trust laws chairman Cicilline.

F.

Im Deutschlandfunk wird in der Internationalen Presseschau vom 30. Juli 2020 aus folgenden Zeitungen zitiert:

DE TIJD, Bruxelles:

„Allmählich reift auch bei politischen Entscheidungsträgern in den USA die Erkenntnis, dass die Allmacht der Tech-Giganten zu einem Problem werden kann. Europa ist schon länger kritisch und hat bereits verschiedene amerikanische Konzerne wegen Wettbewerbsverstößen mit Bußen belegt. Die USA waren bislang toleranter. Doch seit einiger Zeit wachsen die Sorgen – unter anderem mit Blick auf das Eindringen in die Privatsphäre und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung. Außerdem behindert die Dominanz der Tech-Giganten den freien Wettbewerb und bremst damit Innovationen“

SYDNEY MORNING HERALD:

„Die Chefs der Tech-Giganten müssen sich nach der Anhörung im Kongress etwas angeschlagen gefühlt haben ob der Feindseligkeit, der sie sich ausgesetzt sahen [...] Entscheidend für sie und ihre Investoren ist aber, ob dies Folgen haben wird. Es überrascht nicht wirklich, dass sich die Firmenchefs bemühten, den Eindruck einer marktbeherrschenden Stellung zu widerlegen. Apple argumentiert, lediglich 15 Prozent des globalen Smartphone-Marktes zu bedienen, Amazon gibt an, nur zwölf Prozent der Einzelhandels-Umsätze in den USA zu generieren, Facebook beruft sich auf Konkurrenten wie die chinesische TikTok-Plattform. Und Google erklärt, weniger als 30 Prozent des Online-Werbemarktes in den USA zu kontrollieren. Die Mitglieder des Ausschusses waren dennoch nicht überzeugt“

LOS ANGELES TIMES:

„Das Gremium hat mehr als ein Jahr lang Informationen gesammelt über mögliche Verstöße der Unternehmen gegen US-Kartellrecht. Bezos musste beispielsweise zugeben, Daten anderer Verkäufer auf der Amazon-Plattform auszuwerten, um eigene Produkte zu entwickeln. Sundar Pichai von der Google-Mutter Alphabet tat sich schwer, seine Firmenpolitik im Umgang mit Kundendaten zu erklären, insbesondere die Auswahl seiner Suchmaschine. Der Ausschuss hat wichtige Verdachtsmomente zusammengetragen, denen die Regulierer jetzt nachgehen können“

JIEFANG RIBAO, Schanghai:

„Es bleibt aber abzuwarten, ob am Ende tatsächlich ein neues Anti-Monopolgesetz verabschiedet wird. Das würde nämlich die Wettbewerbsfähigkeit von US-Unternehmen auf den Weltmärkten schwächen, weshalb diese Anhörung vielleicht auch nur ein Sturm im Wasserglas bleiben wird. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Haltung der beiden großen amerikanischen Parteien zum Kartellrecht im Laufe des Wahlkampfs noch konträrer wird. Trumps Republikaner glauben schließlich, die Technologieriesen neigten eher den Demokraten zu“

PUBLICO, Lisbao:

„Machen wir uns nichts vor: Software ist die Branche des 21. Jahrhunderts, und wie bei allen Wirtschaftszweigen dürfen ethische Fragen nicht ausgeklammert werden. Es sind Algorithmen, die festlegen und filtern, was wir zu sehen bekommen. Aber welche Interessen werden dabei verfolgt? Das hängt vom jeweiligen Unternehmen und vom politischen Kontext ab. Unklar ist allerdings auch, welches Ziel der US-Kongress mit der eventuellen Beschränkung bestimmter Monopole verfolgt. Denn natürlich kann die Zukunft nicht darin liegen, wie etwa die Türkei Pseudomaßnahmen mit dem Ziel der Zensur zu verhängen“

G.

In der Sendung COMPUTER UND KOMMUNIKATION befragt am Samstagnachmittag Manfred Kloiber im Deutschlandfunk Marcus Schuler, nachdem dieser zuvor sich mit einem Bericht zu dieser Befragung geäussert hatte:

Marktmacht. Der US-Kongress nimmt die grossen Tech-Konzerne ins Kreuzverhör

H

Und das schreibt Wolfgang Kerler in seiner 1E9 Titelstory zum Thema:
So sollen Amazon, Apple, Facebook und Google ihre Marktmacht gegen Konkurrenten eingesetzt haben

Anmerkungen

[2Antitrust: pressure on GAFA in the United States: " For the first time in their history, the CEOs of Google, Amazon, Apple and Facebook will be heard by the Judicial Commission of the House of Representatives on July 27..."

[3

MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN
MICROSOFT EDGE

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Der Quellcode für Teile von Microsoft Edge ist kostenlos verfügbar unter https://thirdpartysource.microsoft.com gemäß den Open-Source-Lizenzbedingungen von Dritten, die unter http://aka.ms/thirdpartynotices und nach der Installation in Microsoft Edge unter Rand://Credits bereitgestellt werden. Um den Quellcode zu erhalten, können Sie alternativ auch einen Scheck oder eine Zahlungsanweisung über 5,00 USD (einschließlich der Edge-Versionsnummer) schicken an:

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1. MICROSOFT EDGE FÜR WINDOWS-GERÄTE

1.1. Windows-Lizenzbedingungen. Ihre Installation und Nutzung der Software auf jedweder Windows-Plattform unterliegt den Lizenzbedingungen für Ihre Microsoft Windows-Betriebssystem-Software („Windows-Lizenzbedingungen“), auf der Sie die Software verwenden, und diese Bedingungen werden durch Bezugnahme Bestandteil. Wenn die heruntergeladene Software von Microsoft als Vorschau (Preview), Insider-, Beta oder Vorabversion (Pre-Release) gekennzeichnet ist oder auf andere Weise als nicht endgültige Einzelhandelsversion der Software gekennzeichnet ist, finden die geltenden Bestimmungen in Abschnitt 1.2 auch für Ihre Nutzung der Software Anwendung. Abschnitt 1.3 gilt für ihre Nutzung sonstiger Dienste, die Ihnen zur Verwendung durch die Nutzung der Software bereitgestellt werden können.

1.1.1. Updates. Ungeachtet der oben genannten Ziffer 1.1, die für Windows 7, 8 und 8.1 gilt, den Bedingungen der jeweiligen Windows-Lizenzbedingungen oder allen von Ihnen konfigurierten Windows-Update-Einstellungen, sucht die Software regelmäßig nach Aktualisierungen, lädt diese für Sie herunter und installiert sie für Sie. Sie dürfen Updates nur von Microsoft oder autorisierten Quellen beziehen, und Microsoft muss möglicherweise Ihr System aktualisieren, um Ihnen diese Updates bereitstellen zu können. Durch die Annahme dieses Vertrags erklären Sie sich mit dem Erhalt dieser Arten von automatischen Updates ohne zusätzliche Benachrichtigung einverstanden.

1.2. Previews. Microsoft kann Ihnen Vorschau-, Insider-, Beta- oder anderen Vorabversionen der Software („Vorschauen“) verfügbar machen. Sie sind berechtigt, Vorschauen nur bis zum Ablaufdatum (sofern vorhanden) der Software und solange zu nutzen, wie Sie die anwendbaren Windows-Lizenzbedingungen befolgen. Vorschauen sind experimentell, das heißt sie funktionieren möglicherweise nicht korrekt, und können wesentlich von der kommerziell veröffentlichten Version abweichen. In einigen Fällen können Vorschauen sogar (unbeabsichtigt) Ihr Gerät irreparabel beschädigen, gelegentliche Abstürze oder Datenverluste verursachen oder dazu führen, dass Anwendungen nicht mehr funktionieren oder gelöscht werden. Zur Wiederherstellung müssen Sie unter Umständen Apps oder das Betriebssystem erneut auf Ihrem Gerät installieren. In einigen Fällen können Sie möglicherweise nicht mehr auf ihre Vorgängerversion der Software zugreifen. Da Vorschauen weitere Fehler oder Unregelmäßigkeiten enthalten können, sollten Sie Ihr Gerät sichern, bevor Sie Vorschauen installieren. Wir empfehlen, die Installation von Vorschauen nicht auf Produktionsgeräten vorzunehmen, also nicht auf Geräten, die geschäftskritisch sind, da die Wahrscheinlichkeit von Abstürzen, Einstellungs- und Richtlinienänderungen, Verlusten von Daten oder Anwendungen, Änderungen von Features und Funktionen steigt und andere Anwendungen nicht mehr funktionieren oder aktualisiert werden oder automatisch von Ihrem Gerät entfernt werden, ohne dass dies vorher angekündigt wird bzw. sonstige mögliche Probleme auftreten können. Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, Vorschauen nicht auf Systemen zu installieren, die Sie nicht direkt kontrollieren oder die sie gemeinsam mit anderen Personen nutzen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung sind Vorschauen nicht übertragbar und werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt. Durch Installieren von Vorschauen auf Ihrem Gerät können Sie die Garantie Ihres Geräts ungültig machen oder beeinträchtigen und möglicherweise an Gerätehersteller oder Netzbetreiber keinen Supportanspruch haben. Microsoft erbringt eventuell keine Supportdienste für Vorschauen. Wenn Sie Microsoft Kommentare, Vorschläge oder sonstiges Feedback zur Vorschau („Übermittlungen“) zukommen lassen, räumen Sie Microsoft und ihren Partnern Rechte ein, die Übermittlung in jeder Form und für jeden Zweck zu nutzen. Sie nehmen keine Einsendung vor, die unter einen Lizenzvertrag fällt, der es erforderlich macht, dass Microsoft ihre Software oder Dokumentation für Dritte lizenziert, weil Microsoft Ihre Einsendung für diese verwenden. Diese Rechte gelten über die Laufzeit dieser Vereinbarung hinaus fort. Microsoft kann die Vorschauen jederzeit ohne Vorankündigung und aus jedwedem Grund ändern oder einstellen oder Ihren Zugang auf die Vorschauen beenden. Sie können die Nutzung der Vorschauen jederzeit einstellen, indem Sie jede Kopien der Vorschau deinstallieren und löschen.

1.2.1. Datensammlung für Vorschauen. Im Vergleich zu im Handel angebotener Software und Diensten umfassen Vorschauen möglicherweise keine, schwächere oder abweichende Standards bezüglich Sicherheit, Datenschutz, Zugriff, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit. Bei den in Abschnitt 1.2 behandelten Vorschauen funktionieren die Datenschutz- und Funktionseinstellungen möglicherweise nicht wie vorgesehen und die Vorschauen sind möglicherweise nicht kompatibel mit den Datenschutzeinstellungen anderer Betriebssysteme, einschließlich der Diagnosedaten für Windows 10. Daten, die bei der Nutzung von Vorschauen erfasst wurden, einschließlich durch Diagnose-, Technik-, und Fehlerberichte, Absturzabbilder und andere damit zusammenhängende Daten Ihrer Geräte, auf denen Vorschauen ausgeführt werden, können genutzt, gespeichert, verarbeitet und analysiert werden, um die Vorschauen, aktuell, sicher und einwandfrei zu halten. Es hilft uns bei der Verbesserung der Produkte und Dienste von Microsoft und kann für jedweden sonstigen in der Microsoft-Datenschutzerklärung dargestellten Zweck verwendet werden. Wenn Sie die Datenerfassung über die in den Vorschauen verfügbaren Steuerelemente deaktivieren, können wir weiterhin Diagnoseinformationen über den Download, die Installation und das Entfernen der Vorschauen und „grundlegende“ Daten erfassen, wie im Abschnitt Windows-Diagnose der Microsoft-Datenschutzerklärung dargestellt. Die Microsoft Datenschutzerklärung (https://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=521839) und dieser Absatz gilt für Vorschauen unter Abschnitt 1.2.

1.3. Sonstige Dienste.Die Software kann Funktionen beinhalten, die einen Zugriff auf andere Dienste, Websites, Links, Inhalte, Material, Integrationen, Inhalte, Material, Integrationen oder Anwendungen bereitstellen, einschließlich so, wie diese von unabhängigen Dritten bereitgestellt werden („sonstige Dienste“). Die Nutzung von sonstigen Diensten oder Software-Funktionen, die auf sonstige Dienste angewiesen sind, kann durch separate Bedingungen geregelt werden und sie unterliegt dann separaten Datenschutzrichtlinien. Sie können diese separaten Bedingungen und Richtlinien über die Websites oder Einstellungen der sonstigen Dienste einsehen. Die sonstigen Dienste sind möglicherweise nicht in allen Regionen verfügbar. Sie dürfen keine Token verwenden, die die Software verwendet, um einen Microsoft Azure-Dienst separat von der Software aufzurufen.

2. MICROSOFT EDGE FÜR NICHT-WINDOWS GERÄTE

FALLS SIE IN DEN USA LEBEN (ODER EIN UNTERNEHMEN MIT HAUPTSITZ IN DEN USA SIND), LESEN SIE BITTE DEN ABSCHNITT 2.14 „BINDENDES SCHIEDSVERFAHREN UND VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN“ UNTEN. DIES BETRIFFT DIE BEILEGUNG VON RECHTSSTREITIGKEITEN.

2.1. Rechte zur Installation und Nutzung. Für die Installation und Nutzung der Software auf einer beliebigen Nicht-Windows-Plattform, insbesondere auf MacOS und Linux, dürfen Sie eine Kopie der Software auf jedem Gerät installieren und verwenden, auf dem diese Nicht-Windows-Plattform läuft.

2.2. Drittanbietersoftware.. Die Software kann Drittanbietersoftware beinhalten, die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung oder gemäß eigener Bestimmungen oder gemäß Open-Source-Lizenzen mit Quellcodeverfügbarkeits-Optionen lizenziert wird. Eventuelle Lizenzbestimmungen, Hinweise und Urheberrechtshinweise zu Drittanbietersoftware sind online unter http://aka.ms/thirdpartynotices oder in einer begleitenden Hinweisdatei gegeben. Selbst wenn solche Software anderen Vereinbarungen unterliegt, gelten auch der Haftungsausschluss sowie die Schadenersatzbeschränkungen und -ausschlüsse, die im Nachfolgenden aufgeführt sind, im nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang.

2.3. Vorschauen. Microsoft kann Ihnen Vorschau-, Insider-, Beta- oder andere Vorabversionen der Software („Vorschauen“) verfügbar machen. Sie sind berechtigt, Vorschauen nur bis zum Ablaufdatum der Software und solange zu nutzen, wie Sie diese Lizenzbedingungen befolgen. Vorschauen sind experimentell, das heißt sie funktionieren möglicherweise nicht korrekt, und können wesentlich von der kommerziell veröffentlichten Version abweichen. In einigen Fällen können Vorschauen sogar (unbeabsichtigt) Ihr Gerät irreparabel beschädigen, gelegentliche Abstürze oder Datenverluste verursachen oder dazu führen, dass Anwendungen nicht mehr funktionieren oder gelöscht werden. Zur Wiederherstellung müssen Sie unter Umständen Apps oder das Betriebssystem erneut auf Ihrem Gerät installieren. In einigen Fällen können Sie möglicherweise nicht mehr auf ihre Vorgängerversion der Software zugreifen. Da Vorschauen weitere Fehler oder Unregelmäßigkeiten enthalten können, sollten Sie Ihr Gerät sichern, bevor Sie Vorschauen installieren. Wir empfehlen die Installation von Vorschauen auf Nicht-Produktionsgeräten zu installieren, bei denen es sich nicht um Geräte handelt, die geschäftskritisch sind, da die Wahrscheinlichkeit von Abstürzen, Einstellungs- und Richtlinienänderungen, Verlusten von Daten oder Anwendungen, Änderungen von Features und Funktionen steigt und dadurch andere Anwendungen nicht mehr funktionieren oder aktualisiert werden oder automatisch von Ihrem Gerät entfernt werden, ohne dass dies vorher angekündigt wird sowie sonstige mögliche Probleme auftreten können. Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, die Vorschauen nicht auf Systemen zu installieren, die Sie nicht direkt kontrollieren oder die sie gemeinsam mit anderen Personen nutzen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung sind Vorschauen nicht übertragbar und werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt. Durch Installieren von Vorschauen auf Ihrem Gerät können Sie die Garantie Ihres Geräts ungültig machen oder beeinträchtigen und möglicherweise an Gerätehersteller oder Netzbetreiber keinen Supportanspruch haben. Microsoft erbringt eventuell keine Supportdienste für Vorschauen. Microsoft kann die Vorschauen jederzeit ohne Vorankündigung und aus jedwedem Grund ändern oder einstellen oder Ihren Zugang auf die Vorschauen beenden. Sie können die Nutzung der Vorschauen jederzeit einstellen, indem Sie sämtliche Kopien der Vorschau deinstallieren und löschen.

2.3.1. Datensammlung für Vorschauen . Im Vergleich zu im Handel angebotener Software und Diensten umfassen Vorschauen möglicherweise keine, schwächere oder abweichende Standards bezüglich Sicherheit, Datenschutz, Zugriff, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit. Bei den in Abschnitt 2.3 behandelten Vorschauen funktionieren die Datenschutz- und Funktionseinstellungen möglicherweise nicht wie vorgesehen und die Vorschauen funktionieren möglicherweise nicht mit den Datenschutzeinstellungen anderer Betriebssysteme. Daten, die bei der Nutzung von Vorschauen erfasst wurden, einschließlich durch Diagnose-, Technik-, und Fehlerberichte, Absturzabbilder und andere damit zusammenhängende Daten Ihrer Geräte, auf denen Vorschauen ausgeführt werden, können genutzt, gespeichert, verarbeitet und analysiert werden, um die Vorschauen, aktuell, sicher und einwandfrei zu halten. Dies hilft uns weiterhin bei der Verbesserung der Produkte und Dienste von Microsoft und kann für jedweden sonstigen in der Microsoft-Datenschutzerklärung dargestellten Zweck verwendet werden. Wenn Sie die Datenerfassung über die in den Vorschauen verfügbaren Steuerelemente deaktivieren, können wir weiterhin Diagnoseinformationen über den Download, die Installation und das Entfernen der Vorschauen und „grundlegende“ Daten erfassen, wie im Abschnitt Windows-Diagnose der Microsoft-Datenschutzerklärung dargestellt. Die Microsoft Datenschutzerklärung ( (https://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=521839) und dieser Absatz gilt für Vorschauen unter Abschnitt 2.3.

2.4. Sonstige Dienste. Die Software kann Funktionen umfassen, die einen Zugriff auf andere Dienste, Websites, Links, Inhalte, Material, Integrationen, Inhalte, Material, Integrationen oder Anwendungen ermöglichen, auch wenn diese von unabhängigen Dritten bereitgestellt werden („sonstige Dienste“). Die Nutzung von sonstigen Diensten oder Software-Funktionen, die auf sonstige Dienste angewiesen sind, kann durch separate Bedingungen geregelt werden und unterliegt separaten Datenschutzrichtlinien. Sie können diese separaten Bedingungen und Richtlinien über die Websites oder Einstellungen der sonstigen Dienste einsehen. Die anderen Dienste sind möglicherweise nicht in allen Regionen verfügbar.

2.5. Kommunikation mit Ihnen. Microsoft kann Ihre Kontaktinformationen verwenden, um (i) mit Ihnen über Ihre Nutzung der Software zu kommunizieren und (ii) um Ihnen zusätzliche Informationen über die Software und andere Produkte oder Dienste von Microsoft bereitzustellen. Dieser Kontakt kann via E-Mail, SMS, Sofortnachricht, Web-Chat, Telefon, in der Benutzeroberfläche oder anderen Mitteln geschehen und kann Angebote umfassen. Sie können jederzeit bestimmen, ob Sie Werbe-E-Mails, SMS-Nachrichten, Telefonate und Postsendungen von Microsoft erhalten möchten.

2.6. Feedback. Wenn Sie Microsoft Kommentare, Vorschläge oder sonstiges Feedback zur Software von Software („Übermittlungen“) zukommen lassen, räumen Sie Microsoft und ihren Partnern Rechte ein, die Übermittlung in jeder Form und für jeden Zweck zu nutzen. Sie dürfen Microsoft keine Übermittlungen übermitteln, die unter einen Lizenzvertrag fallen, der es erforderlich macht, dass Microsoft die eigene Software oder Dokumentation an Dritte lizenziert, weil Microsoft Ihre Berichte einfließen lässt. Diese Rechte gelten über die Laufzeit dieser Vereinbarung hinaus fort.

2.7. Datensammlung. Die Software kann Daten über Sie und Ihre Nutzung der Software erfassen und diese an Microsoft senden. Durch die Annahme dieses Vertrages und die Nutzung der Software erklären Sie sich damit einverstanden, dass Microsoft dazu berechtigt ist, die Informationen wie in der Microsoft-Datenschutzerklärung unter https://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=521839 und möglicherweise in der mit den Softwarefeatures verbundenen Benutzeroberfläche beschrieben zu erfassen, zu verwenden und offenzulegen.

2.8. Gültigkeitsbereich der Lizenz. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Vertrag gewährt Ihnen bestimmte Rechte zur Nutzung der Software. Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor. Soweit Ihnen das anwendbare Recht nicht trotz dieser Einschränkung weitere Rechte einräumt, werden Sie (und dürfen Sie) Folgendes nicht tun:

(a) alle technischen Einschränkungen in der Software, die Ihnen nur erlauben, diese auf bestimmte Arten zu verwenden, zu umgehen;

(b) die Software zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, entschlüsseln oder es anderweitig versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten, außer und nur insofern, als die vorgenannte Einschränkung (i) nach geltendem Recht zulässig ist, (ii) es aufgrund von Lizenzierungsbestimmungen Dritter, die die Nutzung bestimmter Open-Source-Komponenten regeln, die in der Software enthalten sein können, erforderlich ist oder (iii) erforderlich ist, um Änderungen in Programmbibliotheken zu debuggen, versehen mit niedrigerer öffentlicher GNU-Lizenz, die in der Software enthalten und mit ihr verknüpft ist.

(c) Mitteilungen von Microsoft oder ihren Zulieferern der Software entfernen, verkleinern, blockieren oder ändern;

(d) bei der Verwendung von internetbasierten Features diese auf eine Weise zu nutzen, die deren Nutzung durch andere stören könnte, oder zu versuchen, sich damit unbefugten Zugriff auf Dienste, Daten, Konten oder Netzwerke zu verschaffen oder diese zu nutzen;

(e) Die Software in einer Art zu nutzen, die gegen das Gesetz verstößt oder eine Malware fördert oder schafft; oder

(f) Die Software weiterleiten, veröffentlichen, vertreiben oder verleihen, die Software als eine Stand-Alone Hosted Solution anderen zur Verfügung stellen oder die Software oder diesen Vertrag an einen Dritten übertragen.

(g) Verwenden Sie die Token, die die Software verwendet, um einen Microsoft Azure-Dienst separat von der Software aufzurufen.

2.9. Dokumentation. Wenn mit der Software Dokumentation bereitgestellt wird, dürfen Sie die Dokumentation für persönliche Referenzzwecke kopieren und verwenden.

2.10. Visuelle Standards H.264/AVC und MPEG-4 und Video-Standards VC-1. Die Software enthält möglicherweise die Visual Codec-Technologie H.264/AVC, MPEG-4 Visual, und/oder VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT IST UNTER DEN H.264/AVC-, VC-1- UND MPEG-4 TEIL 2-VIDEO-PATENTPOOLLIZENZEN LIZENZIERT FÜR DEN PERSÖNLICHEN UND NICHT KOMMERZIELLEN GEBRAUCH EINES VERBRAUCHERS, DER (i) VIDEOMATERIAL UNTER EINHALTUNG DER OBIGEN STANDARDS („VIDEOSTANDARDS“) CODIERT ODER (ii) AVC-, VC-1- UND MPEG-4 TEIL 2-VIDEOMATERIAL DECODIERT, DAS VON EINEM VERBRAUCHER ZU PERSÖNLICHEN UND NICHT KOMMERZIELLEN ZWECKEN CODIERT WURDE, ODER DAS VON EINEM VIDEOANBIETER BEZOGEN WURDE, DER ÜBER EINE ENTSPRECHENDE LIZENZ VERFÜGT. FÜR EINE ANDERE VERWENDUNG WIRD KEINE LIZENZ, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GEWÄHRT. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C., SIEHE http://aka.ms/mpegla.

2.11. Ausfuhrbeschränkungen. Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze und Exportbestimmungen einzuhalten, die für die Software gelten, welche auch Beschränkungen in Bezug auf Bestimmungsorte, Endbenutzer und die Endnutzung enthalten. Weitere Informationen über Exportbeschränkungen: http://aka.ms/exporting.

2.12. Supportservices. Microsoft ist unter dieser Vereinbarung nicht zur Bereitstellung von Support-Diensten für die Software verpflichtet. Eine Kundenbetreuung erfolgt ohne jegliche Mängel- oder Garantiegewähr.

2.13. Aktualisierungen. Die Software darf in regelmäßigen Abständen
Suchvorgänge nach Aktualisierungen vornehmen und gefundene Aktualisierungen für Sie herunterladen und installieren. Sie dürfen Aktualisierungen nur von Microsoft oder autorisierten Quellen erhalten. Microsoft muss ggf. Ihr System zur Bereitstellung von Aktualisierungen aktualisieren. Sie erklären sich einverstanden, diese automatischen Aktualisierungen ohne weitere Benachrichtigung zu erhalten. Es kann sein, dass Aktualisierungen nicht alle vorhandenen Features, Dienste oder Peripheriegeräte der Software enthalten bzw. unterstützen.

2.14. Bindendes Schiedsverfahren und Verzicht auf Sammelklagen. Dieser Abschnitt gilt für Sie, falls Sie in den USA leben (oder ein Unternehmen mit Hauptsitz in den USA sind). Falls zwischen Ihnen und Microsoft eine Streitigkeit besteht, stimmen Sie und Microsoft zu, auf Dauer von 60 Tagen zu versuchen, die Streitigkeit informell beizulegen. Falls Sie und Microsoft sich nicht einigen können, stimmen Sie und Microsoft einem bindenden individuellen Schiedsverfahren vor der American Arbitration Association nach dem Bundesschiedsgesetz (Federal Arbitration Act – FAA) zu und verzichten auf ein Verfahren vor einem Richter oder einer Jury. Stattdessen wird ein neutraler Schiedsrichter entscheiden. Sammelklagen, Sammelschiedsverfahren, Private Attorney General Actions (nur USA: Klage einer Privatperson im öffentlichen Interesse) und andere Verfahren, in denen eine Person stellvertretend agiert, sind nicht zulässig. Ebenso verboten ist das Kombinieren individueller Verfahren ohne die Zustimmung aller Parteien. Die gesamte Vereinbarung zur Schiedsgerichtsbarkeit enthält weitere Bestimmungen und ist zu finden auf http://aka.ms/arb-agreement-1. Sie und Microsoft stimmen diesen Bedingungen zu.

2.15. Gesamter Vertrag. Diese Vereinbarung und andere Bedingungen, die Microsoft für Ergänzungen, Aktualisierungen oder Anwendungen Dritter bereitstellt, gelten als die gesamte Vereinbarung für die Software.

2.16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Wenn Sie die Software in den Vereinigten Staaten oder Kanada erworben haben, unterliegen die Auslegung dieser Vereinbarung, Ansprüche aufgrund deren Verletzung und alle anderen Ansprüche (einschließlich gründend auf Verbraucherschutz, unlauterem Wettbewerb und unerlaubter Handlung) unter Ausschluss der Kollisionsnormen den Gesetzen des Staats oder der Provinz, in der Sie Ihren Wohnsitz haben (oder als Unternehmen Ihren Hauptsitz haben), alle Schiedsangelegenheiten hingegen unterliegen dem US-Bundesschiedsgesetz (Federal Arbitration Act, „FAA“). Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten dessen Gesetze, alle Schiedsangelegenheiten hingegen unterliegen dem US-Bundesschiedsgesetz („FAA“, Federal Arbitration Act). Wenn US-Bundesrecht zum Tragen kommt, unterstellen Sie und Microsoft sich als ausschließlichem Gerichtsstand (außer mit Zuständigkeit für Schiedsverfahren) dem Bundesgericht in King County, Washington, USA. Wenn nicht, stimmen Sie und Microsoft zu, dass der ausschließliche Gerichtsstand (außer in Bezug auf Schiedsverfahren) das Superior Court of King County, Washington, USA, ist.

2.17. Verbraucherrechte, regionale Abweichungen. Diese Vereinbarung beschreibt bestimmte Rechte. Ihnen stehen ggf. andere Rechte, u. a. Verbraucherrechte, im Rahmen der Gesetze Ihres Staates, Ihrer Provinz oder Ihres Landes zu. Möglicherweise verfügen Sie unabhängig von Ihrer Geschäftsbeziehung mit Microsoft außerdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von dem Sie die Software erworben haben. Diese Vereinbarung ändert diese Rechte nicht, sofern die Gesetze Ihres Staates, Ihrer Provinz oder Landes dies nicht zulassen. Wenn Sie die Software beispielsweise in einer der unten genannten Regionen erworben haben oder zwingendes Recht des Landes Anwendung findet, gelten die folgenden Bestimmungen für Sie:

(a) Australien. Für Sie gelten die gesetzlichen Garantien gemäß des Australian Consumer Law und diese Vereinbarung hat in keiner Weise die Absicht, diese Rechte einzuschränken.

(b) Kanada. Sofern Sie diese Software in Kanada erwarben, können Sie ggf. den Empfang von Aktualisierungen durch die Trennung Ihres Gerätes vom Internet (sofern Sie das Gerät erneut verbinden, wird die Software weiterhin Aktualisierungen aus dem Internet abfragen und zu installieren versuchen) oder durch die Deinstallation der Software. Hinweise zur Deaktivierung der Aktualisierungsfunktion bei Ihrem spezifischen Gerät oder Ihrer spezifischen Software sind ggf. im Besonderen auch der jeweiligen Produktdokumentation zu entnehmen.

(c) Deutschland und Österreich.

i. Garantie.Die ordnungsgemäß lizenzierte Software verhält sich im Wesentlichen wie in allen Microsoft-Materialien beschrieben, die der Software beiliegen. Microsoft erteilt jedoch keine vertragliche Garantie hinsichtlich der lizenzierten Software.

ii. Haftungsbeschränkung. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Microsoft nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Vorbehaltlich des vorstehenden Satzes ii. haftet Microsoft bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn das Unternehmen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Compliance eine Partei regelmäßig vertrauen darf (sog. "Kardinalpflichten"). In anderen Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Microsoft nicht.

2.18. AUSSCHLUSS VON GARANTIEN. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN", „MIT ALLEN FEHLERN" UND „WIE VERFÜGBAR" LIZENZIERT. SIE TRAGEN DAS MIT DER VERWENDUNG VERBUNDENE RISIKO. MICROSOFT GEWÄHRT KEINE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN. MÖGLICHERWEISE GELTEN UNTER IHREN LOKAL ANWENDBAREN GESETZEN ZUSÄTZLICHE VERBRAUCHERRECHTE ODER GESETZLICHE GARANTIEN, DIE DURCH DIESE VEREINBARUNG NICHT ABGEÄNDERT WERDEN KÖNNEN. IN DEM VON IHRER LOKALEN GESETZGEBUNG ERLAUBTEN AUSMASS SCHLIESST MICROSOFT ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.

2.19. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS VON ABHILFEANSPRÜCHEN UND SCHADENERSATZ. WENN SIE TROTZ DES VORSTEHENDEN GARANTIEAUSSCHLUSSES EINEN ANSPRUCH AUF SCHADENERSATZ HABEN, KÖNNEN SIE VON MICROSOFT UND DEN LIEFERANTEN ODER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN VON MICROSOFT ERSATZ NUR FÜR DIREKTE SCHÄDEN IN HÖHE VON BIS ZU DER SUMME ERHALTEN, DIE SIE FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLT HABEN ODER 5,00 USD (JE NACHDEM, WELCHER BETRAG DER HÖHERE IST). SIE KÖNNEN KEINEN ERSATZ FÜR ANDERE SCHÄDEN ODER VERLUSTE ERHALTEN, EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, SPEZIELLE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZ. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, GELTEN DIESE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE FÜR ALLES BZW. ALLE ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN, DEN DIENSTEN ODER DEN DIENSTEN / DER SOFTWARE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN DIENSTEN.

Sie hat auch dann Gültigkeit, wenn dieser Anspruch Sie nicht vollständig für Verluste entschädigt oder seinen wesentlichen Zweck verfehlt oder Microsoft von der Möglichkeit der Schäden gewusst hat oder hätte wissen müssen. Die vorstehende Beschränkung bzw. der vorstehende Ausschluss gilt möglicherweise nicht für Sie, weil Ihr Staat, Ihre Provinz oder Ihr Land den Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen Schäden, Folgeschäden oder sonstigen Schäden vielleicht nicht gestattet.


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