Reise-Planung und -Storno: Updates

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 15. September 2020 um 17 Uhr 23 Minutenzum Post-Scriptum

 

Noch in dieser Woche wird es nun doch noch eine Urlaubsreise geben. Und selbst diese Vorbereitungen im Rahmen einer Bahnreise sind nicht gerade einfach:

 Man kann zwar eine Strecke von Berlin bis zur Insel Föhr buchen, ab die Passage, die zwischen Dagebüll und der Insel mit dem Schiff zurückzulegen ist, kann nicht allein gebucht werden.

 In der Online-Werbung steht: Mit unseren Fernverkehrszügen reisen Sie entspannt und umsteigefrei nach Nordfriesland. [1]
Fährt man mit dem IC 2072 / neg RB65 (23) kann es aber passieren, dass man trotz Kurswagen und Sitzplatzbuchung in Niebüll umsteigen muss [2].

 Die Buchung eines Sitzplatzes für Behinderte, die nicht im Rollstuhl fahren und ein "B" im Ausweis stehen haben, ist nicht möglich.

 Bei der Buchung eines Gepäckversands werden Sie am Schalter gefragt, ob das Gepäck bei Ihnen in einem bestimmten Zeitraum abgeholt werden soll. Geben Sie eine Zeit an, wird der Preis um 4 Euro erhöht, ohne dass dieses als Sonderleistung bekannt gegeben wird.

 Dass man bei der Vorlage eines Behindertenausweises eine Ermässigung bei den Versandkosten bekommt, wird dagegen nicht angeboten.

P.S.

In diesem Zusammenhang sei an den Beitrag vom 21. März Reise-Planung und -Storno und die vielen sich daran anschliessenden Beiträge erinnert, zuletzt vom 26. Mai 2020 Eurowings: Das Ende des beredten Schweigens, aus denen hervorgeht, dass bis zu diesem Zeitpunkt immer noch keine Erstattung der Kosten für die stornierte Flugreise nach Spanien stattgefunden hat.

Hier ein Nachrichten-Beitrag des Deutschlandfunks vom 6. / 15. September 2020:

Coronavirus.
Volle Erstattung auch ohne Reisewarnung

[...] Am 17.8.2020 hat das Amtgericht Frankfurt/Main entschieden: Bei einer vom Kunden wegen der Corona-Gefahr stornierten Reise muss der Veranstalter unter Umständen auch ohne vorliegende Reisewarnung den Preis voll erstatten (32 C 2136/20). [...] Grundsätzlich seien hier keine allzu strengen Anforderungen zu stellen, führte das Gericht aus. Reisewarnungen für das Reisegebiet seien nicht zwingend erforderlich und es genüge bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus.

Anmerkungen

[1In einem tripadvisor.de-Beitrag vom 3.8.2019 heisst es dazu unter der Überschrift: "Kurswagen nach Dagebüll Mole":

Am 27.7. mit IC 2310 von Frankfurt (Main) Hbf nach Dagebüll zur Fähre nach Föhr gefahren. Toll, ohne Umsteigen bis zur Fähre. Fahrradtransport mit Reservierung problemlos möglich [...]. Mal sehen, wie lange es den Komfort der Kurswagen noch geben wird. Ich hoffe ewig!

[2So geschehen am 13. September 2020