Garantie - Gewährleistung - Gegenrede

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 14. Oktober 2023 um 22 Uhr 02 Minutenzum Post-Scriptum

 

Auf der Webseite der eCommerce Verbindungsstelle Deutschland - vor 20 Jahren gegründet und finanziert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - heisst es:

Gewährleistung: Was ist das?

Kommt es zu einem Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen Händler, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

[...]

Die Gewährleistungsrechte gelten in der gesamten EU. In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist bei Neuwaren zwei Jahre. Bei gebrauchten Gegenständen kann der Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.

Und bereits in der Einleitung heisst es:

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie spielen im Geschäftsalltag eine große Rolle und werden trotzdem häufig verwechselt oder falsch verstanden.

Die Gewährleistungsrechte sind gesetzlich vorgeschrieben, EU-weit einheitlich geregelt und gelten für alle Kaufverträge, die zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen abgeschlossen werden.

Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder des Verkäufers.

Die Hervorhebungen stammen vom Autor, der an dieser Stelle davon berichtet, dass im Media Markt Berlin Krumme Strasse SSDs von der Firma SanDisk mit einer "Garantie" von nicht mehr als 6 Monaten verkauft werden.

"Wenn Sie für drei Jahre Ruhe haben wollen, bieten wir Ihnen eine Garantieverlängerung zum Preis von Achteurofüngzig an", so der Verkäufer.

Hier eine Ablichtung des Kaufvertrages ...


... verbunden mit der Frage, ob dies denn rechtens sei?

A. Ob eine Firma wie SanDisk ihre Produkte in Deutschland mit einer so knappen Gewährleistungsfrist überhaupt verkaufen darf [1] ?

B. Wenn ’in Wirklichkeit’ eine Zweijahresfrist gilt, hat dann diese (Falsch-)Aussage des jungen Verkäufers nur den Zweck, eine Zusatzversicherung im Namen und für Rechnung der Zurich Insurance PLC zusätzlich zu verkaufen? [2]

C. Ob mit dem Kauf und dem Einbau der SSD rückwirkend diese Fristen und das ergänzende Versicherungs-Vertrags-Angebot anerkannt werden? Auch wenn bereits vor Ort gegenüber dieser Behauptung Widerspruch eingelegt wurde - und hiermit erneut eingelegt wird?

P.S.

Noch vor der anwaltlichen Prüfung dieses Beitrages treffen bereits die ersten LeserInnen-Reaktinen ein, von denen eine hier als pars pro toto zitiert wird (Urheber namentlich bekannt - WS.):

[...] die Nummer mit der Garantie - Gewährleistung haben sie bei mir auch versucht. Ist wohl Teil der amtlichen Verkaufsstrategie von Mediamarkt/Saturn.

Wenns nur bei jedem soundsovielten halbwegs wertigen Produkt zehn Euro zusätzlich für so gut wie nichts NICHTS (In den ersten zwei Jahren muss der Verkäufer sowieso ran, also gewährleisten. Was zwei Jahre gehalten hat, macht so gut wie immer auch ein drittes Jahr mit) einbringt, macht die Firma mit dem Beschiss jeden Monat Millionen.

Das ist geniales, grenzwertige Marketing. Gerade noch nicht StGB § 263 (Betrug). Knapp daneben ist auch vorbei, und die Unschuldsvermutung deckt die Schweinerei. Mach den Dummen, die nicht rechnen können oder zu faul dazu sind, Angst vor dem Verlust des soeben teuer Bezahlten, und schon öffnet sich ihre Börse.

Anmerkungen

[1Es gibt zwar nach dem ersten halben Jahr eine sogenannte "Beweislastumkehr", aber die Frist von zwei Jahren ist dadurch doch dennoch nicht eingeschränkt.

[2Nach dem Verkauf und dem Öffnen der vom MediaMarkt vorgehaltenen Plastikbox stellt sich heraus, dass auf der Rückseite der SanDisk-Verpackung ein gelbes Sigel mit schwarzem Aufdruck zu finden ist, auf dem steht: "YEAR 5 WARRANTY" www.sandisk.com/wug.

THIS LIMITED WARRANTY GIVES YOU SPECIFIC LEGAL RIGHTS, AND YOU MAY ALSO HAVE OTHER RIGHTS WHICH VARY FROM JURISDICTION TO JURISDICTION.


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