Kassensturz

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 9. Januar 2008 um 14 Uhr 03 Minuten

 

Heute ist endlich der erste aus der Reihe der zum Ende dieses Jahres noch ausstehenden und angemahnten Beträge eingetroffen: eine am 18. Mai 2007 in Rechnung gestellte Reiskostenabrechnung in Höhe von Euro 2.990,27. Das ganze Verfahren hat wohl gut und gerne 10 Anrufe, Erinnerungen etc. in Anspruch genommen, konnte aber letztendlich gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten zusammen mit einer audrücklichen Entschuldigung seitens des Sekretariats der Geschäftsführung als Fall ad acta gelegt werden.

In anderen Fällen aber sieht es noch schlimmer aus: Entweder die Betroffenen verfügen nicht um das zur Rückzahlung anstehende Geld - und dabei geht es um bis zu fünfstellige Beträge - oder aber sie versprechen fortwährend Zahlungen, die dann aber trotz aller Willensbekundungen nicht eintreffen.
Schwer zu sagen, welche dieser Konfigurationen die "schlimmere" ist. "Rechnen" kann mit mit all diesen Beträgen nach wie vor jedenfalls nicht.

Aber es gibt auch einen interessanten Fall, sozusagen "in die andere Richtung". Auf einer an uns gerichteten erstmaligen Zahlungserinnerung vom 9. 1. 2007 ist handschriftlich notiert, dass dieser Betrag angewiesen worden sei, allein es lässt sich die entsprechende Summe nicht in der Buchhaltung ausweisen.
Also wird die Betreffende jetzt "Zum Jahresausklang" nochmals angeschrieben und angefragt, ob sie das Geld erhalten habe. Und das, obwohl keine weitere Mahnungen bei uns eingegangen waren.

Nachtrag:
Am Mittwoch, den 9. Januar 2008 - also auf den Punkt genau ein Jahr nach der an uns gerichteten Zahlungserinnerung - bekommen wir von der entsprechenden Partei einen Anruf. "Das ist uns ja in meinem ganzen beruflichen Leben noch nicht passiert", sagt die betroffene Frau Rechtsanwältin, "dass wir freiwillig auf einen uns noch zustehenden Betrag aufmerksam gemacht werden." [...] "Vielen Dank dafür!"
Wie sagt man dazu in Bremen: Wat mut, dat mut.