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VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 12 Uhr 02 Minuten

 

Haben Sie schon Ihre De-Mail-Adresse?

Seit vergangener Woche gibt es ja schon die ersten Möglichkeiten, eine solche zu sichern. bei:

 GMX
 Web.de [1]
 Telekom
 Deutsche Post .

Nun wird alles nicht so heiss gegessen, wie es "gekocht" wird. Denn vor der Nutzung einer solchen Adresse muss zunächst einmal der Bundestag das sogenannte Bürgerportal-Gesetz verabschieden. Und das wird nicht vor dem Jahr 2011 geschehen.

Bis es soweit ist, sind also zunächst die potenziellen Betreiber dabei, sich ihre potenziellen Kunden einzusammeln.

Nach den vorliegenden Informationen will die Telekom bei ihrem "D-Mail"-Angebot den Kunden die Gebühr für die Registrierung und das Postfach zunächst erlassen und auch danach eine bestimmte Anzahl von Gratis-Mails als Dienst zur Verfügung stellen.

Da bereits - schon aus BTX-Tagen - eine T-Online-Adresse vorliegt, wird auf den eigenen Namen eine solche Adresse beantragt.

Einleitend wird dazu nach dem Zugang über das T-Home-Portal [2] auf der entsprechenden Registrations-Seite erklärt:

De-Mail wird derzeit in der Region Bodensee-Oberschwaben getestet. In Kürze wird es Ihnen auch bundesweit möglich sein, sich Ihre eigene De-Mail-Adresse zu sichern. Wenn Sie sich dafür interessieren, senden wir Ihnen gerne weitere Informationen zu, sobald eine Adressreservierung möglich ist.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Die Deutsche Post hat sich inzwischen mit Europas größten Softwarekonzern SAP zusammengetan. Das wiederum ist vor allem für Firmen interessant, die dann endliche diesen Dienst für ihren Rechnungsversand werden nutzen können.

Auf der entsprechenden Anmeldungsseite wird der potenzielle Nutzer dazu aufgefordert: Die eingegebenen Daten müssen
identisch mit den Angaben in
Ihrem Personalausweis,
Reisepass oder Meldeschein
sein. Denn Ihre E-POSTBRIEF Adresse wird aus Ihrem Vor- und
Nachnamen gebildet (z. B.
vorname.nachname@epost.de).
Damit Sie immer genau wissen,
mit wem Sie kommunizieren.

Also wird, anders als bei der Telekom-Anmeldung, als Nachmame "Dr.Siegert" eingegeben. Die Adresse und die Mobilfunknummer. Und es werden die Bedingungen zur Adress-Sicherung [3] akzeptiert.

Nach dem Eintrag wird der Name: "wolf.dr_siegert@epost.de" generiert.

Bei einem zweiten Versuch wird der Name "wolf.dr_phil_siegert@epost.de" generiert.

Bei einem dritten Versuch wird der Name "dr_wolf.siegert@epost.de" generiert.

Im letzten Versuch kommt es dann zum Eintrag und zur Registrierung von:
"wolf.siegert@epost.de" [4]

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Und, weil es so gut geklappt hatte wurde auch gleich noch angemeldet:
"iris.media@epost.de"

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Siehe dazu auch den FR- Artikel vom 21. Juli von Jakob Schlandt:
De-Mail. Elektronischer Kuvertwechsel

Sowie die promte "Gegendarstellung" des BITKOM-Präsidenten Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer:

"Beim De-Mail Verfahren können Mails aus technischen Gründen auf einem hochsicheren Server innerhalb des Bruchteils einer Sekunde ent- und wieder verschlüsselt werden. Dieses Verfahren wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und auf Basis höchster internationaler Sicherheitsstandards bestätigt. Bedenken, dass Unbefugte darauf zugreifen könnten, sind in der Praxis unbegründet. Gegenüber der bisherigen E-Mail oder dem Einschreiben und Brief in Papierform bedeutet De-Mail einen Quantensprung in puncto Sicherheit. De-Mail macht Deutschland weltweit gesehen zum Vorreiter beim sicheren Mail-Verkehr. Wir brauchen dringend eine echte digitale Alternative zum Papierbrief. Diese Chance für mehr Effizienz in Wirtschaft und Verwaltung darf nicht durch unberechtigte Bedenken zerredet werden.

Anmerkungen

[1Und als Beleg dafür, warum web.de und Konsorten für uns als Nutzer ausscheiden eine Kopie der nachfolgenden web.de-Mail von Jonathan Prekutu [jonathanprekutu_89765@web.de] vom 14. Juli 2010, 14:14:

Lieber Freund!!!
Ich vermute das diese E-Mail eine Überraschung für Sie sein wird, aber es ist wahr.Ich bin bei einer routinen Überprüfung in meiner Bank (Standard Bank von Süd Afrika) wo ich arbeite, auf einem Konto gestoßen, was nicht in anspruch genommen worden ist, wo derzeit $12,500,000 (zwölfmillionenfünfhundert US Dollar) gutgeschrieben sind.
Dieses Konto gehörte Herrn Manfred Becker, der ein Kunde in unsere Bank war, der leider verstorben ist. Herr Becker war ein gebürtiger Deutscher.Damit es mir möglich ist dieses Geld $12,500,000 inanspruch zunehmen, benötige ich die zusammenarbeit eines Ausländischen Partners wie Sie,den ich als Verwandter und Erbe des verstorbenen Herrn Becker vorstellen kann,damit wir das Geld inanspruch nehmen können.
Für diese Unterstützung erhalten Sie 30% der Erbschaftsumme und die restlichen 70% teile ich mir mit meinen zwei Arbeitskollegen, die mich bei
dieser Transaktion ebenfalls unterstützen.Wenn Sie interessiert sind, können Sie mir bitte eine E-Mail schicken, damit ich Ihnen mehr Details
zukommen lassen kann.Schicken Sie bitte Ihre Antwort auf diese E-Mail Adresse: (ditoweber@aim.com)
Mit freundlichen Grüßen
Herr MARTINS WEBER DITO

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.

[2sic - das gibt es also offensichtlich doch noch, genauso wie T-Online-Adressen oder die T-Mobile Kundennummern

[3Bedingungen für die Sicherung einer E-Postbrief-Adresse

1. Vertragspartner

Vertragspartner des Adresssicherungsvertrages sind die Deutsche Post AG (im Folgenden "DPAG"), Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn, Registergericht Bonn HRB 6792, Telefon: +49 2 28- 92 39 93 29, E-Mail: info@deutschepost.de (die Namen der aktuell vertretungsberechtigten Personen der DPAG können dem Impressum entnommen werden) und der Adresssichernde einer E-Postbrief- Adresse.

2. Anwendungsbereich

(1) Die DPAG stellt mit dem E-Postbrief-Portal eine Internetplattform zur Verfügung, die Nutzern verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten und Mehrwertdienste bietet. Den Adresssichernden wird ermöglicht, bereits vor Vertragsschluss über die Teilnahme an diesem E-Postbrief-Portal, E-Postbrief- Adressen zur späteren Nutzung des Portals zu sichern. Die vorliegenden Adresssicherungsbedingungen regeln ausschließlich diesen Adresssicherungsvertrag.

(2) Für die Nutzung des E-Postbrief-Portals mit der gesicherten E-Postbrief-Adresse ist der Abschluss weiterer Verträge notwendig, für welche gesonderte im Portal abrufbare Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten.

3. Personenkreis für den eine E-Postbrief-Adresse gesichert werden kann

Personen, die eine E-Postbrief-Adresse sichern möchten oder für die eine E-Postbrief-Adresse gesichert werden soll, müssen zum Zeitpunkt der Adresssicherung das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Sicherung einer E-Postbrief- Adresse ist nur von und für natürliche Personen möglich, welche Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

4. Zustandekommen des Adresssicherungsvertrages

Der Adresssichernde gibt durch das Absenden des Online-Adresssicherungsformulars mit dem Button "Adresse Sichern" auf der Adresssicherungswebseite ein Angebot zum Abschluss des Adresssicherungsvertrages ab. Nimmt die DPAG dieses Angebot an, wird dem Adresssichernden unmittelbar danach auf der Adresssicherungswebseite angezeigt, dass die entsprechende EPostbrief- Adresse gesichert ist (Adresssicherungsbestätigung). Der Adresssicherungsvertrag ist damit zustande gekommen.

5. Gegenstand des Adresssicherungsvertrages

(1) Gegenstand des Adresssicherungsvertrages ist die Sicherung individueller E-Postbrief-Adressen zur späteren Nutzung im Rahmen des E-Postbrief- Portals.

(2) Eine individuelle E-Postbrief-Adresse kann nur einmal gesichert werden. Ist die E-Postbrief-Adresse bereits anderweitig gesichert, ist die Sicherung dieser Adresse nicht möglich und wird vom System abgelehnt.

(3) Jeder Adresssichernde kann nur eine E-Postbrief- Adresse zur späteren eigenen Nutzung sichern. Ein Adresssichernder kann allerdings auch bis zu drei EPostbrief- Adressen für Dritte sichern.

(4) Die zu sichernde E-Postbrief-Adresse muss sich aus dem Vor- und Nachnamen des Aresssichernden bzw. dessen, für den die Sicherung vorgenommen wird, zusammensetzen (local part), ergänzt um den domain Teil: epost.de. Mehrere Vornamen werden durch Unterstrich verbunden. Ist die so gebildete EPostbrief- Adresse bereits anderweitig gesichert, kann der local part um eine oder mehrere Ziffern (max. 4) ergänzt werden, bis eine noch nicht vergebene E-Postbrief-Adresse gefunden ist. Sind alle möglichen E-Postbrief-Adressen bereits anderweitig vergeben, ist eine Sicherung dieser Adresse nicht möglich.

(5) Grundsätzlich wird die E-Postbrief-Adresse, wie sie in der Adresssicherungsbestätigung genannt ist, gesichert. Im Einzelfall kann es allerdings zu Abweichungen kommen, d.h. es ist insbesondere möglich, dass - in Abweichung zu der in der Adresssicherungsbestätigung genannten EPostbrief- Adresse - nur eine E-Postbrief-Adresse mit einer abweichenden Ziffernkombination für die zukünftige Nutzung des E-Postbrief-Portals zur Verfügung gestellt werden kann. Sofern sich Abweichungen ergeben, werden die zukünftigen Nutzer im Rahmen des Adresssicherungsprozesses zum E-Postbrief-Portal darauf aufmerksam gemacht. Rechtliche Ansprüche bei Abweichungen bestehen nicht.

6. Pflichten des Adresssichernden

(1) Der Adresssichernde muss bei der Bildung der EPostbrief- Adresse zur eigenen Nutzung seinen Vorund Nachnamen so angeben, wie sie sich aus seinen amtlichen Ausweisdokumenten (Personalausweis oder Reisepass) ergeben.

(2) Nimmt der Adresssichernde Adresssicherungen für Dritte vor, so müssen auch die Vor- und Nachnamen der Dritten den amtlichen Ausweisdokumenten (Personalausweis oder Reisepass) dieser Personen entsprechen.

(3) Eine Adresssicherung für Dritte ist darüber hinaus nur zulässig, wenn der Dritte zuvor in die Adresssicherungsbedingungen eingewilligt hat.

(4) Im Übrigen sichert der Adresssichernde zu, dass er durch die Adresssicherung und ggf. spätere Nutzung der gesicherten E-Postbrief-Adresse keine Rechte der DPAG oder Dritter verletzt (insbesondere Marken-, Namens- und Firmenrechte).

(5) Der Adresssichernde stellt die DPAG und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die infolge einer schuldhaften Verletzung der in diesen Adresssicherungsbedingungen aufgeführten Pflichten und/oder infolge anderer schuldhafter schädigender Handlungen des Adresssichernde oder eines ihm zurechenbaren Dritten gegen die DPAG geltend gemacht werden. Überdies leistet der Adresssichernde Ersatz für darüber hinausgehende Schäden einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Rechtsverfolgung und -verteidigung.

7. Pflichten und Rechte der DPAG

(1) Die DPAG sichert - unter der in Ziffer 5 Abs. 5 dieser Adresssicherungsbedingungen genannten Einschränkung - die in der Adresssicherungsbestätigung angegebene E-Postbrief-Adresse zur späteren Nutzung des E-Postbrief-Portals für den Adresssicherungszeitraum (vgl. Ziffer 8 dieser Adresssicherungsbedingungen).

(2) Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen dieser Adresssicherungsbedingungen besteht kein Anspruch auf Registrierung zum E-Postbrief-Portal mit der gesicherten E-Postbrief-Adresse. Insbesondere ist eine Registrierung mit der gesicherten E-Postbrief-Adresse ausgeschlossen, wenn sich im Rahmen des Registrierungsprozesses zum E-Postbrief-Portal herausstellt, dass w:rsidR - eine Adresssicherung von oder für eine Person vorgenommen wurde, die nicht dem Personenkreis der Ziffer 3 dieser Adresssicherungsbedingungen angehört oder - die Vor- und Nachname Kombination der EPostbrief- Adresse nicht mit den amtlichen Ausweisdokumenten übereinstimmt.

(3) Im Übrigen gelten hinsichtlich der Registrierung zum E-Postbrief-Portal die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum E-Postbrief-Portal.

8. Adresssicherungszeitraum/Kündigungsmöglichkeiten

(1) Dem Adresssichernden wird bis spätestens zum 1. November 2010 ein Registrierungscode zum EPostbrief- Portal durch die DPAG zur Verfügung gestellt. Dieser Code ermöglicht den Adresssicherungsprozess zum E-Postbrief-Portal bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010 zu durchlaufen und so die gesicherte E-Postbrief-Adresse zur Nutzung zu erhalten.

(2) Die Pflicht der DPAG, die gesicherte E-Postbrief- Adresse vorzuhalten, endet automatisch mit Ablauf des 31. Dezember 2010, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Registrierung zum E-Postbrief-Portal stattgefunden hat. Entscheidend ist, ob der zukünftige Nutzer bis zu diesem Zeitpunkt das PostIdent-Verfahren zur Überprüfung seiner Identität erfolgreich durchlaufen hat. (3) Im Übrigen ist der Adresssichernde berechtigt, den Adresssicherungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder in Textform gegenüber der DPAG ordentlich zu kündigen. Das Recht beider Parteien den Vertrag während des Adresssicherungszeitraumes aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.

9. Entgelte

Die Adresssicherung von E-Postbrief-Adressen ist kostenlos.

10. Haftung und Haftungsbeschränkungen der DPAG

(1) Die DPAG haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

(2) Verletzt die DPAG durch einfache Fahrlässigkeit eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalspflicht), ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Adresssichernde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung der DPAG bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Ausschluss der Haftung bzw. die Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit gilt allerdings nicht, soweit durch einfache Fahrlässigkeit eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten ist. Ist ein Schaden durch Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzliche Vertreter der DPAG verursacht worden, gilt diese Regelung entsprechend.

11. Datenschutz

(1) Zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen werden personenbezogene Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erhoben, genutzt und verarbeitet.

(2) Die DPAG nutzt die im Rahmen der Adresssicherung erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung der Adresssicherung. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

(3) Sollte der Adresssichernde von der Adresssicherung keinen Gebrauch machen, d.h. keine Registrierung im E-Postbrief-Portal vornehmen, werden seine Daten zum Jahresende gelöscht.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt jedoch nicht. Vertragssprache ist deutsch.

Stand 19.05.2010

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