HUK sei Dank

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 13 Uhr 34 Minuten

 

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Bei all der Diskussion um die Frage nach der Sicherheit der Datenhaltung wird oft vergessen, was der all-gemeine Alltag so alles schon an Überraschungen bereithält.

Ein aktuelles Beispiel wurde erst jetzt wieder durch einen Anruf bei der Hotline der HUK-COBURG [1] offenkundig.

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Mit dieser Versicherung bestehen Rechts- und Geschäftsverhältnisse seit über 40 Jahren. Aber jetzt, als es darum geht, davon auch zu profitieren, wird einem erklärt, dass man auf keine Akte mehr Einsicht nehmen könne, die älter sei als 10 Jahre.

Auch nicht auf die eigenen? Auch das nicht, so die Antwort.

Und was sei mit den darin verbrieften Boni?

Diese Regelung gelte selbst dann, so die Antwort, wenn sich aus diesen Unterlagen ergeben würde, dass aus diesen ruhenden Kraftfahrt-Versicherungs-Verträgen noch Schadensfreiheitsrabatte in Neu-Verträge hätten übernommen werden könnten.

Dass diese Verträge bestanden haben, so die Auskunft, sei nicht von der Versicherung nachzuweisen, sondern von Seiten des Versicherungsnehmers.

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Auf nochmalige Nachfrage wurde ausdrücklich bestätigt, dass dies die Politik des Hauses sei.

Und es wurde bestätigt, dass es natürlich das gute Recht eines so langjährigen Kunden sei, dagegeb beim Vorstand Widerspruch einzulegen, dass die eigenen Akten im Konzern nicht mehr vorgehalten bzw. nicht mehr zugänglich gemacht werden würden.

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Also gilt es, das Eine zu tun und das Andere nicht zu lassen.

Aus den eigenen Unterlagen werden - samt diesem Schreiben - die folgenden älteren noch vorliegenden Verträge mit den Nummern:

 612/030367-Y | Daimler B-AM 9136 > Opel Ascona B KL 585
 629/02302-Q | Opel OHZ-N- 510 > Toyota HB-MT 936
 512/253827-Y | Citroën MA-JH 858
 529/201803-P | Toyota HB-MT 936
 529/231718-M | Opel MA-N 705
 529/227991-U | Toyota HB-RR 930
 637/121812-V | Mercedes MA-WS 720

nochmals zur Einsicht per FAX an den Versichererer zurückgeschickt und dieser zugleich - wenn auch in dieser öffentlichen Form - um eine Stellungnahme gebeten.

Die auf Wunsch auch nachfolgend an dieser Stelle in vollem Umfang publiziert wird.

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Fortsetzung? Folgt!

Laut Auskunft der Versicherung vom 20. April 2011 ist es der HUK aus Datenschutzgründen nicht mehr gestattet in die eigenen Kundenakten Einsicht zu nehmen, die älter sind als 10 Jahre sind.

Und damit nicht genug: Bereits ab einer rückwirkenden Frist von 3 Jahren beginnen aktuell die Probleme.

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Das bedeutet, dass der sogenannte Datenschutz den Nutzer jetzt davor schützt, in die eigenen an anderer Stelle verwahrten Daten Einsicht zu nehmen.

Auch dann nicht, wenn es sich dabei um Einrichtungen des eigenen Vertrauens handelt.

Was aber bitte, bringt dann bitte die "Cloud", wenn schon, wie in diesem Fall, die eigenen mit der Versicherung geschlossenen Verträge dort nicht mehr eingesehen werden können???

Anmerkungen

[1Der Name der kompetenten und freundlichen Mitarbeiterin ist bekannt, wird aber an diese Stelle "aus datenschutzrechtlichen Gründen" natürlich nicht bekanntgegeben.


 An dieser Stelle wird der Text von 3072 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
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