Am Dienstag, den Di 18.03.2014 10:21, traf der folgende Originaltext: Journalistenzentrum Deutschland (für die Trägerverbände DPV und bdfj) ein:
Das Journalistenzentrum Deutschland hat sich erfolgreich bei den zuständigen öffentlichen Stellen dafür eingesetzt, dass Jahresakkreditierungen für den Bundestag nun auch Bloggern offen stehen. Künftig dürfen Blogger ebenso wie Journalisten etablierter Medien aus dem Bundestag und seinen Ausschüssen berichten, sofern sie ihre hauptberuflich journalistische Tätigkeit durch einen gültigen Presseausweis nachweisen können.
„Dass der Bundestag in einigen Fällen zwischen Journalisten und Bloggern differenzierte und beruflich tätigen Bloggern trotz gültigem Presseausweis die Jahresakkreditierung verwehrte, konnte so nicht hingenommen werden. Es ist irrelevant, für welche Art von Medien die Kollegen berichten“, so Kerstin Nyst, Pressesprecherin des Journalistenzentrum Deutschland. „Wir freuen uns über den errungenen Erfolg und engagieren uns auch in Zukunft dafür, dass sich nicht nur öffentliche Stellen künftig daran orientieren, Berufsjournalisten gleichberechtigt zu akkreditieren.“
Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca. 8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten wurde 2007 gegründet und ist die Vertretung der zweitberuflich tätigen Journalisten.
Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca. 8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten wurde 2007 gegründet und ist die Vertretung der zweitberuflich tätigen Journalisten.
Am 14. Februar 2014 hat der Deutsche Journalistenverband, DJV zum Thema Akkreditierung unter der Überschrift "Presseausweis zählt" erklärt:
Der Deutsche Journalisten-Verband hat aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass der Presseausweis des DJV und fünf weiterer Medienorganisationen als Grundlage für die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten ausreichen muss.
Hintergrund ist der anhaltende Streit um die Akkreditierung von Bloggern mit Presseausweis für den Deutschen Bundestag. Den von DJV, dju, BDZV, VDZ, VDS und Freelens ausgestellten Presseausweis erhalten nur hauptberuflich tätige Journalisten, die den Nachweis erbringen, dass sie von ihrer journalistischen Arbeit den überwiegenden Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten. In welchen Medien sie veröffentlichen, ist dabei ohne Bedeutung.
„Für eine Unterscheidung zwischen Blogs und anderen Medien, wie der Bundestag sie offenbar vornimmt, gibt es keine nachvollziehbare Begründung“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er forderte das Parlament deshalb auf, seine Akkreditierungspraxis umgehend zu überarbeiten.
Diese Erklärung wurde am gleichen Tag aufgegriffen auf der Online-Seite von Journalisten-bloggen.de von Knut Kuckel. Die Anzahl der dazu bislang abgelieferten Kommentare: "0"
Immerhin 4 Antworten gab es auf den Beitrag von Markus Beckedahl auf NETZPOLITIK.ORG vom 14.02.2014 um 19:58h, zum Thema:
"Unterschiedliche Meinungen beim DJV, wer eine Presseakkreditierung für Bundestag erhalten soll"
Am 22. Jänner 2014 beantwortet der BAYERNKURIER die Frage aus der Titelzeile "Sind Blogger auch Journalisten?" in seinem Intro mit dem aus dieser DJV-Position abgeleiteten Satz:
"Der Presseausweis an sich müsse genügen, und auch Blogger seien mittlerweile als Journalisten einzuschätzen. "