Diese SIM-Prepaid-Werbung war seit dem 29. Juni 2017 aktiv geschaltet:
Im Falle des Anbieters LIDL sah das in dessem Prospekt so aus:
Ob dieses in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Verschärfung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ab dem 1. Juli 2017 steht?
Am 30. Juni 2017 wurde die Probe aufs Exempel gemacht - und vor dem Ende dieses Tages, dem 1. Juli 2017 abgebrochen.
Weder Online [1], noch telefonisch unter 0800 503 583 7 war eine Freischaltung möglich, ohne dass nicht schon an diesem Tag persönlichen Daten hätten eingestellt werden müssen, einschliesslich des Geburtsdatums. Werden diese nicht eingestellt, wird kein Zugang gewährt:
Oder es wird eine Video-Identifikation erforderlich:
Dazu wird - bereits am 30. Juni 2017 - dieser Text versandt, der da lautet:
Herzlich Willkommen bei LIDL Connect.
wir freuen uns, dass Sie sich für LIDL Connect entschieden haben. Damit wir Ihren Auftrag weiter bearbeiten können, müssen Sie sich nur noch per Video-Anruf identifizieren. Falls Sie Ihre Video-Identifikation nicht bereits online durchgeführt haben, können Sie diese jetzt oder innerhalb der nächsten 14 Tage vornehmen. Klicken Sie dafür einfach auf den Link in der E-Mail, die Sie in den nächsten Minuten von unserem Partner WebID Solutions GmbH erhalten.
Bitte beachten Sie, dass wir erst nach einer erfolgreichen Video-Identifikation Ihre SIM-Karten-Aktivierung abschließen können.Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit LIDL Connect. Freundliche Grüße Ihre Kundenbetreuung
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit LIDL Connect!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LIDL Connect Team
Nachdem eine Freischaltung ohne persönliche Identifizierung am 30. Juni 2017 schon nicht mehr möglich war, wird am 1. Juli 2017 der Versuch unternommen, sich mit diesem sogenannten Video-Ident-Verfahren zu aktivieren. der ebenfalls scheitert.
Es ist nicht einmal mehr möglich, sich einen Zugang zum inzwischen angelegten Online-Konto durch die Eingabe der Rufnummer und der Freischaltnummer zu erhalten. Stattdessen erfolgt die Meldung:
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte wenden Sie sich unter Angabe des Fehlers an die LIDL Connect Kundenbetreuung unter der Rufnummer 0800 503 583 7 (kostenlos).
Allein, diese Rufnummer führt zu einer freundlichen Ansagestimme, die mitteilt, dass sie Nichts mehr mitzuteilen habe, dass diese Rufnummer nicht mehr einsetzbar und dass stattdessen diese kostenpflichtige Rufnummer anzuwählen sei:
0172 - 222 20 22
Dort meldet sich an der Hotline Frau H. Sie lässt sich alle persönlichen Daten samt der Rufnummer geben ... und teilt sodann mit, dass Sie leider auch Nichts mitteilen könne, was in dem aktuellen Fall zu einem Erfolg führen würde. Mit dem Video-Ident-Verfahren hätten sie auch nichts mehr zu tun. "Warten Sie zwei Wochen und versuchen Sie es dann erneut, indem sie zunächst ihre bisher eingetragenen Daten löschen."
Also stellen wir diese Aufzeichnung den MitarbeiterInnen hinter der in der Anmerkung zitierten Mail-Adresse lidl-connect-kundenbetreuung@vodafone.de zur Verfügung und warten, was da kommen wird.
Es kommt etwas zurück:
— eine Antwort-Mail, dass durch "das derzeit erhöhte Mailaufkommen" es zu einer "Bearbeitungszeit bis zu 72 Stunden" kommen kann [2]
— eine Mail-Antwort aus der Nachbarschaft, der Firma WebID Solutions GmbH aus Berlin mit einem Link und einer gültigen Vorgangsnummer.
Während der Internet-Explorer 11 eine eigne Browser-Erweiterung benötigt, ein sogenanntes "Plugin" mit dem Namen "Temasyd WebRTC", ist diese Software im Netscape-Firefox-Browser bereits implementiert.
Also wird dieser Browser genutzt... um auf eine Verbindung zu warten.
Während der viele Minuten währenden Wartezeit gibt es Anlass genug darüber zu sinnieren, warum es nicht möglich ist, sich mit seiner Chip-ID- auf seinem Personalausweis über ein Lesegerät zu identifizieren ... und fertig.
Als schliesslich eine Verbindung hergestellt wird, stellt sich heraus, dass der Mikro-Eingang auf den falschen Kanal gelegt wurde. Das - sehr einseitige - Gespräch mit der Agentin wird abgebrochen, der Kanal neu eingestellt und die Gesprächsanfrage wird neu gestartet.
In einem zweiten Versuch läuft alles nach "Plan". Der Name und das Geburtsdatum und der Geburtsort sind zu benennen, das Gesicht ist für ein Foto freizugeben und der Personalausweis ist so vor die Kamera des Rechners zu halten, dass der Mitarbeiter davon - von der Vor- wie von der Rückseite - ein Foto anfertigen kann.
Weiters muss der Gesprächsteilnehmer zustimmen, dass das Gespräch mit dem Mitarbeiter aufgezeichnet wird - eine Ablehnung sei nicht möglich. Einer Aufzeichnung des Gesprächs durch den Nutzer wird dagegen auf ausdrückliche Nachfrage widersprochen. Auch dann, wenn es nicht um die Publikation, sondern um die Beweissicherung seitens des Nutzers ginge.
Auf die abschliessende Nachfrage, warum man denn nicht seine Chip-ID auf dem Perso einsetzen könne, um damit auf ein so altertümliches Verfahren auf die Höhe der Zeit zu führen. kommt die Antwort: das sei doch schon jetzt revolutionär - und würde doch schon am ersten Tag seiner Anwendung funktionieren...
Am 1. Juli 2017 um 16:35 Uhr trifft die erste SMS-Nachricht auf einem alten, dafür bereitgehaltenen SIEMENS-AX72-Telefon ein. Auch ein erster Testanruf wird angenommen.
Es ist vollbracht.
WS.