Neue EU-Pässe: für Heimtiere!

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 4. Juli 2004 um 10 Uhr 56 Minuten

 

Nein: nachfolgende Meldung ist ernst gemeint, tierisch ernst sogar.

Seit heute, dem 1. Juni 2004 sind die Tierärzte zur Ausstellung der neuen "EU-Heimtierpässe" ermächtigt, die sogenannten EU-Heimtierpässe auszustellen [zumindest "alle in Baden-Württemberg niedergelassenen Tierärzte und deren Assistenten oder Vertreter, sowie die nicht niedergelassenen, aber bei einem Verein oder Verband oder ähnlichen privatrechtlichen Institution angestellten Tierärzte"].

Diese Verordung gilt für alle Hunde, Katzen und Frettchen, die ins Ausland mitgenommen werden sollen und ist - nach einer entsprechenden Übergangsregelung ab dem 3. Juli ab dem 1. Oktober 2004 Pflicht.

Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auch noch die alten Impfausweise weiter verwendet werdeb, sofern die inhaltlichen Anforderungen dem neuen Ausweis entsprechen und das Tier mittels Tätowierung oder Chip dauerhaft gekennzeichnet ist.

Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist der neue Pass für die Wiedereinfuhr in die EU vorgeschrieben. Bei Reisen in nicht gelistete Drittländer ist zudem vor dem Reiseantritt die Tollwutschutzimpfung durch eine zusätzliche Titerbestimmung (Antikörper) in einem zugelassenen Labor nachzuweisen. Die neuen Pässe dürfen nur bei Impfstoffherstellern bzw. Druckereien bezogen werden, die zentral vom Landwirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eine sogenannte 2-stellige Firmenkennung erhalten haben.
Kostenpunkt 11 Euro.