Zählpixelchen, oh kommet...

VON Admin, Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 6. April 2020 um 13 Uhr 07 Minutenzum Post-Scriptum

 

A.

Wie letzte Woche nach Rücksprache mit der VG Wort und Bezug an den vorangegangenen Beitrag Zahlen - Daten - Zählpixelchen zu erfahren war, wird in dem seit Februar 2020 eine neue Möglichkeit der Einbindung von Zählpixeln eröffnet. So wie hier ab Seite 44 in dem nachfolgend zitierten Dokument nachzulesen ist:

Metis für Urheber

B.

Aber gehen wir Schritt für Schritt vor. Aus den bereits vorgelegten und öffentlich gemachten Dokumenten geht hervor, dass seit nunmehr einem Jahrzehnt publiziert wurde, ohne dass es in einem technisch vertretbaren Rahmen die Möglichkeit gegeben hätte, durch das Einbinden der Zählpixel davon zu profitieren (siehe E.).

Daher ist zunächst einmal der Punkt 11 auf der Seite 45 "Zählung nichteingebaut – Eigene Seite" [1] relevant. Darin wird klipp und klar erklärt: "Da ein Text möglicherweise eine ausschüttungsrelevante Anzahl von Zugriffen auf sich hätte vereinigen können, wenn er denn mit einer Zählmarke versehen gewesen wäre, muss der Urheber angemessen für diese entgangene Möglichkeit entschädigt werden."
Rückblickend auf die eigene Publikation für einen Zeitraum von gut und gerne einem Jahrzehnt berechnet, geht es hier nicht mehr länger nur um "Peanuts" und allzu gerne würde diesem Anspruch auch noch weiter mit Nachdruck nachgegangen werden. Wenn nicht, wenn es nicht in der letzten, extra abgesetzten und besonders markierten Zeile heissen würde: "Versuche, eine eigene Internetseite für die METIS Sonderausschüttung zu melden, führen daher zum Ausschluss von der Verteilung."
Das ist bitter, motiviert aber umso mehr, endlich "die Kuh vom Eis" zu kriegen [2]

C.

Da wir gerade beim Thema Gebote und Verbote sind, hier ein Bezug auf die Seite 39 in der zu lesen ist:

Achtung: Wird die Auswahl „Lyrik“ genutzt, um einen „normalen“ Text zu melden, obwohl er die Kriterien für die Meldung nicht erfüllt, führt das zum Ausschluss von der Verteilung!

Hintergrund dieser Aussage ist der Umstand, dass, wenn es sich bei dem gemeldeten Text um eine Gedicht handelt, es sich bei der Meldung um die Option „Lyrik“ handelt. Und für diese die Auflage nicht gilt, dass dieser besondere Text die Mindestanzahl von 1.800 Zeichen vorzuweisen hat.

Will sagen, wenn wir mal mit diesem Thema hier durch sind, wird sich die interessante Frage stellen, ob die eigene Online_Publikation "CarpeCarmen" mit "DeuKu’s - einer für den deutschen Sprachraum entwickelte Alternative zu den japanischen "HaiKu’s! - anspruch auf eine solche Verwertung haben könnte...

D.

Back to the essentials...

Auf der bereits oben angesprochenen Seite 44f. ist zu lesen:

Anfordern

Hinter diesem Menüpunkt verbergen sich zusätzliche Funktionen, die bisher nur Verlagen zur Verfügung standen. Ein Urheber, der auf seiner eigenen Seite nur eigene Texte einstellt, benötigt diese Funktionen in aller Regel nicht.

Dann waren wir nunmehr schon seit mehr als 10 Jahren die Ausnahme von dieser Regel. Das hat sich heute sicherlich insoweit geändert, da immer mehr Autoren darauf Wert legen, im Rahmen eines eigenen CMS zu publizieren.

Die Verlagsfunktionen beinhalten die Möglichkeit
— Texte auf der eigenen Seite, die von fremden Urhebern stammen, mit einer Zählmarke aus dem eigenen Account zu versehen und danach korrekt zu melden
— Ein größeres Kontingent an Zählmarken zu erhalten.
— Technische Schnittstellen für die Automatisierung von Zählmarkenbestellung und Meldung zu nutzen.
— Texte hinter einer Bezahlschranke (Paywall) zu melden.

Na also: genau das war seit Jahren unser Anliegen: eine höhere Kontigentierung und eine technisch valable Schnittstelle.

Bestimmte Einschränkungen bleiben aber bestehen. So ist eine Meldung zu Zählmarken, die den Mindestzugriff nicht erreicht haben, auch über die Verlagsfunktionen nicht möglich.

Einverstanden. Und wir gehen noch darüber hinaus. Texte, in denen zum Beispiel über grosse Strecken Presse-Erklärungen anderer zitiert werden, werden auch dann nicht gemeldet, wenn sie die Mindestanzahl an Zeichen übersteigen.

Die Aktivierung dieser Funktionen erfolgt nicht automatisch. Sie muss von der Verwaltung der VG WORT genehmigt werden. Eine Freischaltung der angeforderten Funktionen an Wochenenden oder Feiertagen ist daher ausgeschlossen. Bei einer Anfrage ist mit Rückfragen der Verwaltung zu rechnen.

Ein solches Ansinnen wurde erstmals in einer Mail am 3. April 2020 nach der erstmaligen Kenntnis dieser Möglichkeiten formuliert und abgeschickt und am Folgetag, den 4. April 2020 offiziell auf der Webseite angemeldet.

Sollten Sie die Funktionen aus Versehen angefordert haben, teilen Sie das bitte über das Kontaktformular auf der VG WORT Homepage umgehend mit. Wird die Nutzung der Funktionen genehmigt, erhalten Sie dazu eine separate Beschreibung an Ihre im Meldesystem gespeicherte eMailadresse

Wait’n read...

E.

Auch in der aktuellsten Version des Dokuments:
"Integrationsbeschreibung"

METIS für Verlage

in der Version 2.15 ist gleich zu Beginn des Punktes 1.4 unter der Überschrift "Technische Grundlagen" auf der Seite 6 nachzulesen:

Jeder beschriebene Schritt lässt sich manuell über Meldemasken oder automatisiert über Web Service Schnittstellen bedienen. Die manuelle Variante ist für kleinere Verlage empfohlen (bis ca. 100 Texte / Jahr). Ansonsten empfiehlt sich eine vollautomatische Integration über die Schnittstellen.

So, und um es nochmals zu sagen, nachdem diese Nachricht nun e n d l i c h angekommen zu sein scheint, DIESE PUBLIKATION ERFÜLLT WAS DER TITEL VERSPRICHT: Eine tagtägliche Publikation seit anno 2004 - mit der einzigen Besonderheit, dass die Sonntage ganz oder zumindest überwiegend einem Bild als Thema zugeschrieben sind.

F.

Eine Funktion zur Prüfung von Seitenabrufen, die einigermassen aktuelle Zahlen liefert, war von Anfang an unser Wunsch für die Metis-Web-Schnittestelle. Unter der Bezeichnung Qualitätskontrolle (qualityControlRequest und qualityControlResponse) werden diese Daten stark ausdifferenziert über die Verlagsschnittstelle bereitgestellt:


 Anzahl der bestellten Zählmarken (Tagesaktuell)
 Anzahl der gezählten Zählmarken - gesamt (Verzögerung ca. 4 Tage)
 Anzahl der gezählten Zählmarken - frei zugänglich (Verzögerung ca. 4 Tage)
 Anzahl der gezählten Zählmarken - hinter Bezahlschranke (Verzögerung ca. 4 Tage)
Darüber hinaus kann man pro Kalendermonat (für die letzten 12 Monate) folgende Daten abrufen:
 Anzahl bestellte Zählmarken (bis inkl. dem jeweiligen Monat)
 Anzahl der gezählten Zählmarken - gesamt (bis inkl. dem jeweiligen Monat)
 Anzahl der gezählten Zählmarken - frei zugänglich (bis inkl. dem jeweiligen Monat)
 Anzahl der gezählten Zählmarken - hinter Bezahlschranke (bis inkl. dem jeweiligen Monat)
 Anzahl der Zählmarken, die in dem jeweiligen Jahr voraussichtlich den Mindestzugriff erreichen - gesamt
 Anzahl der Zählmarken, die in dem jeweiligen Jahr voraussichtlich den Mindestzugriff erreichen - frei zugänglich
 Anzahl der Zählmarken, die in dem jeweiligen Jahr voraussichtlich den Mindestzugriff erreichen - hinter Bezahlschranke
 Anzahl der Zählmarken, die voraussichtlich den Mindestzugriff erreichen aber für die es noch keine Meldung gibt - gesamt
 Anzahl der Zählmarken, die voraussichtlich den Mindestzugriff erreichen aber für die es noch keine Meldung gibt - frei zugänglich
 Anzahl der Zählmarken, die voraussichtlich den Mindestzugriff erreichen aber für die es noch keine Meldung gibt - hinter Bezahlschranke


Quelle: Integrationsbeschreibung METIS für Verlage

Benötigt werden solche aktuellen Daten, um bei Platzierung von Inhalten nachjustieren zu können, und um die künftige Entwicklung einer Website als Ganzes besser zu steuern.

Derartige Aufgaben fallen immer öfter in den Kompetenzbereich von Autoren, und sollten ihnen deshalb zugänglich gemacht werden.

G.

Wie in dem Punkt D. angesprochen, wurde am 4. April 2020 die bereits am Tag zuvor als Mail eingereichte Bitte nun auch in aller Form auf der Webseite des Hauses angemeldet:

Daraus ergibt sich diese Wunschliste:

 Annahme unseres Antrages
 Dokumentation mit PHP-Code-Beispielen - nicht für den PHP-Web-Service-Client ihres externen Anbieters, sondern - für das direkte Ansprechen der Webservice-Schnittstelle
 Bereitstellung der Zählpixel ohne den sie umgebenden html- /JavaScript-Code
 Bereitstellung einer Sandbox für eine Versuchsanwendung

... XYZ

Hier nochmals im Rückgriff auf einem früheren Beitrag aus dieser Publikation vom 31. August 2016 ein Auszug aus dem am Rande einer Veranstaltung in den Räumen des DJV-Berlin geführten Gesprächs mit Dr. Robert Staats, einem der beiden geschäftsführenden Vorstandsmitglieder der VG Wort:

P.S.

Ausgehend vom letzten Mailaustausch mit der VG Wort haben wir die Stichworte metis und Verlagsfunktion im WWW nachrecherchiert (vulgo gegoogelt) und haben so die Dokumentation die Integrationsbeschreibung METIS für Verlage gefunden. Leider wurden wir von Seiten der VG Wort bisher nicht auf diese Dokumentation oder eine ihrer Vorversionen hingewiesen. Das hätte uns viel Arbeit erspart und sicher die Fertigstellung unserer eigenen Zählmarken-Integration bereits vor längerer Zeit ermöglicht.

Der Text beschreibt PHP-Codemodule, und verspricht, die automatisierte Nutzung des METIS Portals mit jedem PHP-basierten CMS, also auch mit dem von uns verwendeten Publikationssystems, unkompliziert zu ermöglichen.

Das ist vielversprechend.

In einer dieser Veröffentlichung nachgelagerten Korrespondenz wurde noch im Verlauf dieses Tages letztendlich erklärt:

Sehr geehrter Herr Dr. Siegert
die von Ihnen angeforderten Verlagsfunktionen wurden genehmigt. Weiter Informationen zu den jetzt zur Verfügung stehenden Funktionen sind im beigfügten Dokument enthalten.

Metis Verlagsfunktionen für Urheber

Bitte beachten Sie, dass die Grundlagen für die Meldung von Texten durch Urheber auch weiterhin gelten, also z.B. nur Meldungen zu ausschüttungsrelevanten Texten möglich sind. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Meldungen über die WebServices erledigen wollen.
Die allgemeinen Regeln und Grundlagen für Urheber finden Sie in diesem Dokument: https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf.

Anmerkungen

[1

Die Sonderausschüttung ist eine Umgehungslösung, die dem Umstand Rechnung trägt, dass Verlage oder andere Seitenbetreiber nicht zur Teilnahme an METIS verpflichtet werden können. Da ein Text möglicherweise eine ausschüttungsrelevante Anzahl von Zugriffen auf sich hätte vereinigen können, wenn er denn mit einer Zählmarke versehen gewesen wäre, muss der Urheber angemessen für diese entgangene Möglichkeit entschädigt werden. Die Höhe der Tantieme liegt dabei deutlich unter derjenigen für die reguläre Ausschüttung, da bei der Sonderausschüttung nur formale Kriterien erfüllt sein müssen. Die Gefahr, gar keine Tantieme zu erhalten (weil der Mindestzugriff nicht erreicht wird), besteht im Fall der Sonderausschüttung bei Einhaltung der wenigen formalen Kriterien dafür aber nicht. Bei einer eigenen Internetseite steht hingegen dem Besitzer die Teilnahme am regulären Verfahren frei. Jeder Seitenbesitzer hat es selbst in der Hand, alle Grundlagen für die Vergütung zu schaffen. Wird z.B. eine Plattform ausgewählt, die den Einbau von Zählmarken nicht zulässt, ist dies keine Begründung für die Teilnahme an der Sonderausschüttung.
Versuche, eine eigene Internetseite für die METIS Sonderausschüttung zu melden, führen daher zum Ausschluss von der Verteilung

[2Siehe dazu den Blog-Beitrag von Bettina Blaß: VG Wort: Lieber mit Zählmarke oder mit Sonderausschüttung? vom 8. Januar 2019.


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