Die "Grundrente" ... ist jetzt sicher?!

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 7. Juli 2020 um 21 Uhr 45 Minuten

 

Bundestag und Bundesrat haben die Grundrente beschlossen. Ab 1. Januar 2021 profitieren rund 1,3 Millionen Rentner*innen vom Grundrentenzuschlag.

Mit diesem Satz beginnt die ab heute publizierte "BAMS"-Webseite:
Die Grundrente kommt

Dazu das Interview des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, das schon ab heute in der Bild am Sonntag - Ausgabe zu lesen sein wird:

Grundrente aus Respekt vor der Lebensleistung von Menschen

Hier der "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurch-schnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)" in der am 19. Februar 2020 im Bundeskabinett verabschiedeten Fassung:

Am gleichen Tag veröffentlichten die Arbeitgeber ihre Stellungnahme mit der Überschrift: Heils Grundrente ist ungerecht und teuer. Und zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag, am 2. Juli 2020, sagt das Deutsche Institut für Altersvorsorge in einer Presseaussendung, dieses sei erneut ein "fauler Kompromiss bei der Grundrente":

In einer offiziellen Aussendung der Bundesregierung vom 3. Juli 2020 lesen sich diese Fragen und Antworten zur Grundrente wie folgt:

Was ist die Grundrente?

Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sollen für ihre Lebensleistung im Alter eine spürbar höhere Rente bekommen: Bisher niedrige Renten werden deshalb mit der neuen Grundrente aufgewertet.

Wer bekommt die Grundrente?

Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die in ihrem Arbeitsleben unterdurchschnittliche Verdienste erzielt haben, profitieren künftig von der Grundrente. Dies gilt für viele Frauen und Menschen in Ostdeutschland.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, aber im Durchschnitt wenig verdient hat - über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird automatisch geprüft. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet. Einkommen über 1.250 Euro (1.950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Grundlage sind die Entgeltpunkte (EP), die während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt - maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist.

Wie wird die Grundrente finanziert?

Die erforderlichen Mittel werden durch eine Anhebung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgebracht. Dieser wird ab 2021 um 1,4 Milliarden Euro erhöht. Damit wird die Grundrente vollständig aus Steuermitteln finanziert. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden somit nicht belastet.

Welche Maßnahmen enthält das Gesetz noch?

Neben dem Kernelement des Gesetzes – der Grundrente – werden Freibeträge für langjährige Versicherung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem sozialen Entschädigungsrecht und im Wohngeld eingeführt.

Wer mindestens 33 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war oder vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben hat, soll bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 216 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) erhalten.

Der Kernsatz dieser Erklärung lautet:

Rentnerinnen und Rentner, die trotz lebenslanger Arbeit, Kindererziehung oder Pflege Angehöriger nur eine geringe Rente beziehen, erhalten künftig zusätzlich eine Grundrente. Wer mindestens 33 Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit einem Plus von maximal 404,86 Euro pro Monat rechnen


4581 Zeichen