Unverhoffte Eid al-Adha-Abwesenheit

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 19. Juli 2021 um 12 Uhr 19 Minuten

 

Exakt zum Zeitpunkt der für heute verabredeten Wiederaufnahme der Arbeit trifft ein Schreiben ein, in dem darauf verwiesen wird, dass ab heute das Opferfest begänne.

Zur Erläuterung wird dieser Mail dieser Link beigefügt:
https://www.swp.de/panorama/wann-ist-das-opferfest-2021-start-beginn-datum-eid-al-adha-bayram-wuensche-tuerkisch-arabisch-bedeutung-ablauf-islam-religion-56917144.html

Die Abwesenheit damit erläutert, dass der Vater seine Tochter zur Teilnahme an diesem Fest aufgefordert habe. Sodass eine Anwesenheit an diesem und dem Folgetag nicht möglich sei.

In dem als Link übermittelten Zeitungsartikel heisst es:

Arbeitnehmer können anlässlich des Opferfestes meist einen freien Tag von ihren Arbeitgebern einfordern, es kann allerdings passieren, dass dieser nicht vergütet wird.

Das ist ein interessanter Fall. Hätte der Arbeitgeber wissen müssen, dass die Mitarbeiterin an diesem und den Folgetagen diesem Ritus zu folgen hat, dass hier das Gebot des Vaters von einer höheren Wertigkeit ist als der Arbeitsvertrag? Beziehungsweise, dass die Anerkennung eines solchen hohen Festtages sogar Gegenstand des Vertrages hätte sein müssen? Gerade in diesen Zeiten, in denen so heftig darauf gedrungen wird, die Recht der Frauen sowieso, und die in der islamischen Religion Verwurzelten erst Recht, anzuerkennen?

Der Fall ist so interessant, da es scheint, dass es der jungen Mitarbeiterin auch bis zum letzten Moment nicht klar war, dass ab heute diese besondere Festzeit beginnt, dass sie erst der Vater daran hat erinnern müssen und dass sie nun in dem Konflikt stand, wessen Rechte höher zu bewerten seien: die der Familientradition oder die des Arbeitsplatzes.

Die eigene Antwort darauf ist vielleicht nicht gerade salomonisch, sondern eher pragmatisch: Diese jetzt so kurzfristig angekündigten Fehltage werden jetzt als Urlaubstage verbucht. Aber, dass es zu diesen Fehlzeiten kommen wird, hätte das nicht auch schon einige Tage zuvor angesagt und entsprechend geplant werden können? Oder kennzeichnet der hier aufgetretene Fall in exemplarischer Weise die besonderen interkulturellen Herausforderungen jener jungen islamischen Frauen, die hier geboren und aufgewachsen sind, um dann doch wieder aus solch entscheidenden Gründen in den Schoss der Familie und ihrer Religion zurückgerufen zu werden?

WS.


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