Preview: VG Wort Stipendium

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 20. August 2021 um 12 Uhr 46 Minuten

 

Im DJV-Newsletter vom 20. August 2021 12:06 erscheint diese Nachricht:

VG Wort lobt Stipendium aus

Am 27. August startet das Stipendienprogramm 2021 der Verwertungsgesellschaft Wort. Das Gesamtvolumen beträgt 15 Millionen Euro, die Mittel kommen vom Programm der Bundesregierung "Neustart Kultur". Geboten wird ein Stipendium in Höhe von insgesamt 5.000 Euro pro Person für eine Stipendiendauer von vier Monaten. Anträge können ab 27. August, 10 Uhr über das Antragsportal der VG Wort gestellt werden. Journalistische Projekte sind nur förderfähig, wenn es sich um Recherche- oder Veröffentlichungsprojekte im Bereich Feuilleton / Kultur handelt.

Wir werden sogleich ab diesem Datum den Text für einen solchen Antrag vorbereiten, Zug um Zug veröffentlichen und dann an diesem Tag einreichen [1].

Das Thema ist klar: Die Bemühungen um die Umsetzung der - ja seit einem Jahrzehnt - unternommenen Bemühungen zu dokumentieren und erfolgreich abzuschliessen, um auch für Online-Publikation wie dieser eine Nachhaltigkeit und Finanzierbarkeit herzustellen, ohne sich dafür einem der grossen US-Amerikanischen Social-Media-Konzernen an den Hals zu werfen.

Anmerkungen

[1Da eine Anmeldung mit den VG-Wort-Zugangsdaten nicht möglich ist, bedarf es einer Neuregistrierung auf https://neustart2021.vgwort.de/. Nach der erfolgreichen Anmeldung erscheint dieser Info-Text:

Aktuelle Ausschreibungen

Im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierten Programms NEUSTART KULTUR schreibt die VG WORT ein Stipendienprogramm 2021 aus. Das Volumen beträgt EUR 15 Millionen. Die Stipendien sind dotiert mit EUR 5.000,- pro Person und haben eine Laufzeit von vier Monaten.

Einen Antrag können freiberuflich professionell tätige sowie arbeitnehmerähnliche Autorinnen und Autoren nach § 12a TVG stellen, die Wahrnehmungsberechtigte der Berufsgruppen 1 und 2 sind. Journalistische Projekte sind nur förderfähig, wenn es sich um Recherche- oder Veröffentlichungsprojekte im Bereich Feuilleton / Kultur handelt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und dürfen im Jahr 2020 das maximale Einkommen von EUR 60.000,- nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass pro Nachweis nur eine Datei hochgeladen werden kann (PDF, JPG, max. 5 MB. Welche Nachweise Sie genau erbringen müssen, wird Ihnen in den Fördergrundsätzen als auch in den FAQs auf der Webseite der VG WORT genau aufgelistet).

Anträge können nur Wahrnehmungsberechtigte der Berufsgruppe 1 und - eingeschränkt - Berufsgruppe 2 stellen. Die Berufsgruppe 3 ist nicht antragsberechtigt. Pro Person ist ein Antrag erlaubt.
Die Antragstellung ist ab Freitag, 27.08.2021, 10 Uhr möglich.


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