Darum gibt es für "DaybyDay" eine ISSN# und ".press"

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 22. Juli 2022 um 14 Uhr 09 Minuten

 

Ausgangspunkt diese Beitrags ist dieser

Bechluss des Verwaltungsgerichts Berlin VG 27 L 68/22

Dazu dieser Kommentar Artikel auf Golem.de...

Frag den Staat: Nur ausgedrucktes Internet ist grundrechtskonform

„Frag den Staat druckt das Internet aus, weil das Verwaltungsgericht Berlin nur Druckerzeugnisse als Presse sieht. Eine sehr deutsche Posse.
Ein IMHO [1] von Sebastian Grüner veröffentlicht am 21. Juli 2022, 14:30 Uhr“

...der sich auf den am Vortag publizierten Text von "Frag-den-Staat" bezieht: Wir haben FragDenStaat.de ausgedruckt, denn:

... will jemand als Vertreter der Presse nach Artikel 5 des Grundgesetzes eine Informationsfunktion für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess wahrnehmen, setze dies voraus, “dass der Betreffende bezüglich der Publikation eines Druckerzeugnisses tätig ist; der Schutz der Pressefreiheit knüpft nach Maßgabe des weiten und formalen Pressebegriffs an das sächliche Substrat einer Publikation in gedruckter und zur Verbreitung geeigneter und bestimmter Form an.”

Genau! Eben deshalb wurde seit der Gründung dieser Publikation Ende 2003 dafür gekämpft, dass sie als Presse-Erzeugnis anerkannt wird, was mit der Vergabe der ISSN-Nummer 1860-2967 ein Jahr danach bestätigt wurde.

Bestätigungsschreiben der DNB vom 20.01.2005

Worauf in der Folge auch nicht die Endung ".DE" (die ja auch für "DruckErzeugnis" stehen könnte ;-), sondern in letzter Konsequenz ".PRESS" zum Einsatz kam - und bis heute gilt.

Anmerkungen

[1IMHO ist der Kommentar von Golem.de [IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)]