In dem Beitrag vom 20. Juli 2022 war davon die Rede, dass es nicht möglich sei, bei der Commerzbank eine Adressenänderung online durchzuführen. Jetzt stellt sich heraus: es geht noch krasser!
Es geht um die Beantragung eines Bibliotheksausweises bei der Leihstelle der TU-Berlin. Nachdem dort alle notwendigen Unterlagen elektronisch eingereicht wurden, wird in der Antwort mitgeteilt:
Guten Tag Wolf Siegert,
für Sie wurde ein vorläufiges Bibliothekskonto erstellt.
Um den Prozess abschließen und Ihnen den Bibliotheksausweis aushändigen zu können, müssen innerhalb von 4 Wochen zwingend folgende Dokumente von Ihnen persönlich in der Leihstelle vorgelegt werden:
– gültiger deutscher Personalausweis oder gültiger Pass mit deutscher Meldebescheinigung
(Für den Nachweis der Identität reicht es nicht aus, nur die eAT-Karte [elektronischer Aufenthaltstitel] vorzuzeigen. Dafür muss der eAT zusammen mit dem Pass vorgelegt werden.)
– Zusätzlich: aktueller Studierendenausweis oder Nachweis des Beschäftigtenverhältnisses an einer staatlichen Berliner oder Brandenburger Hochschule (zwar hatten Sie einen Nachweis mitgeschickt, diesen dürfen wir jedoch aus Datenschutzgründen nicht öffnen)
Diesen Nach-Satz muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen:
[...] zwar hatten Sie einen Nachweis mitgeschickt, diesen dürfen wir jedoch aus Datenschutzgründen nicht öffnen [...]
Genau: Es hätte sich ja - theoretisch - auch um eine Phishing-Mail handeln können. Genau: Dieser Antrag hätte ja als Folge der Professionalisierung der Attacken auf die Rechner der Hochschule nur gestellt werden können, um auf diesem Wege dann dort Malware zu installieren.
Die Frage aber bleibt, muss man angesichts dieser Bedenken also Verständnis für solch einen Rück-Schritt ins Analoge aufbringen?
WS.