Diese Ankündigung für dieses SamstagsRadioProgramm [1] stand hier zunächst für diesen nunmehr Zug um Zug veröffentlichten Beitrag, in dem es, einmal mehr an einem Samstag, um EDV-Themen geht.
1.
Der erste Hinweis wird angeregt durch das Angebot, an einer Hochschulkonferenz via WebEx von Cisco teilzunehmen: Obwohl das Programm in einer aktuellen autorisierten Fassung bereits auf dem Client-Rechner aufgespielt und installiert worden war, verlangte der nun angezeigte Link das Einspielen einer weiteren (erweiterten?) Version, die sich ausgerechnet Webex Teams nennt. Auch diese Version ist aus dem Hause Cisco und nicht etwa von Microsoft:Honi soit qui mal y pense !
2.
In der gleichen Woche traf ein persönliches Anschreiben ein, in dem nicht nur nochmals auf diesen Film über Amdrew Huang
a gray-hat hacker who rose to international fame in 2001 after clashing with tech giant Microsoft over his guide to modifying the Xbox.
aufmerksam gemacht wird ...
... sondern auch auf ein von der Singularity-Group arrangiertes Expertengespräch über diesen Film und das darin beleuchtete Thema:
In der Eingangsfrage geht es um die Motivation, die Hardware auseinanderzunehmen und die drin eingebrachte Software zu prüfen. Und die erste Antwort lautet: um etwas zu reparieren. Allein es stellt sich alsbald heraus, dass man an dem für den EDV-Betrieb erworbenen Eigentum nicht die vollständige Verfügungsgewalt hat.
3.
In einem dritten Anschreiben im Verlauf dieser Woche wurde uns die neue Version des HP-Geschäftspartner-Vetrages zugespielt. Und das mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass alle Personen, die diesen Vertragsentwurf lesen und ggf. dann auch unterschreiben, nicht autorisiert seien, diesen zu veröffentlichen.
Die Quelle ist glaubwürdig, das Dokument geprüft. Und es steht im eklatanten Widerspruch zu der zuvor genannten Meinung, dass einem auch gehören sollte, was man rechtsgültig erworben habe.
Und nicht nur das, in der ab November 2022 gültigen Version GY 23 nimmt sich die Firma das Recht heraus, den von iden Geschäftspartnern erworbenen Bestand und dessen (Weiter-)Verwendung "während der normalen Geschäftszeigen" durch einen "sofortigen Zugang zu Ihren Aufzeichnungen" prüfen zu können - und das bis zu "zwei (2) Jahren nach Beendigung der Geschäftsbedingungen" (sic!).
[...]
Es gäbe noch von einer Reihe weiterer aktueller Angriffe und Eingriffe in die individuelle wie institutionelle Souveränität einer Rechtspersönlichkeit zu berichten. Würde dieses geschehen, gäbe es aber in dieser Online-Publikation kaum noch Raum für andere Themen.
WS.