Review: Online-Medien-Recht

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 13 Uhr 52 Minuten

 

Da Capo:

Hier nochmals der Text der in den Nachrichten der tagesschau am 19. April verlesenen Meldung:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Online-Medien gestärkt.

In dem Verfahren ging es um den Bericht eines Internetdienstes über illegale Kopierprogramme. Der Internetdienst hatte dazu einen Link auf eines dieser Programme veröffentlicht. Mehrere Musikunternehmen kritisierten, der Internetdienst habe damit Verletzungen des Urheberrechts unterstützt. Dem Widersprachen die Richter: Der Bericht habe sich kritisch mit dem Kopieren beschäftigt. Ausserdem habe der Link den Charakter einer Fussnote gehabt, er sollte zusätzliche Informationen liefern.

Follow-up

Am Morgen des 20. April wurde dazu die Datenbank des Bundesgerichtshofs nach entsprechenden Pressemeldungen durchsucht, in dem Verzeichnis der Pressemeldungen aus dem Jahr 2011 wurde aber eine diesem Thema Entsprechende nicht gefunden.

Auch auf in dem Expertensuche-Formular konnte mit dem Stichwort "Internetdienst" kein einziger Punkt gemacht werden.

Ersatzweise wird auf die Datenbanken "Entscheidungen" und "Pressemitteilungen" verwiesen.

Die Entscheidungen aus dem Monat April sind aber auf der Seite Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes noch nicht eingespielt.

Und, wie gesagt, bei den Pressemitteilungen gibt es auch noch keine weiteren Infos. Ausser dieser:

Bundesgerichtshof
Entscheidungsversand

Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch nicht gedruckt vor. Sobald sie
gedruckt vorliegen wird, werden Sie sie an dieser Stelle finden. Zwischenzeitlich gibt
es – bis auf die Pressemitteilung auf unserer Homepage – keine weiteren verfügbaren
Informationen zu dieser Entscheidung, auch nicht in der Pressestelle. Wann die
Entscheidung genau fertig gestellt sein wird, lässt sich leider von hier nicht sagen.
Von Rückfragen an den Entscheidungsversand oder die Pressestelle bitte ich abzusehen.
Ich danke für Ihr Verständnis.

Rainer Schliebs
RegDir

Anfrage läuft

Die Webseite hält aber die Möglichkeit einer Anfrage an die Pressestelle bereit. Diese wird daher genutzt und die Rückantwort wird dann auf dieser Seite ebenfalls zur Kenntnis gebracht werden.

Antwort erhalten

Noch am Gründonnerstag, um 16:05, wird eine Antwort Seitens der Geschäftsleitung des Hauses zugestellt, in der im Kern des Schreibens festgestellt wird:

[...] die Meldung der Tagesschau könnte sich laut Rückfrage bei der Geschäftsstelle des zuständigen I. Zivilsenats auf die Sache I ZR 191/08 beziehen; in dieser Sache gibt es ein Urteil vom 14.10.2010, das seit Mitte April in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs abrufbar ist. Diese Sache war der Presse nicht gemeldet und es gibt auch keine Pressemitteilung. [...]

Alles klar?


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