BUCHUNGEN
In der Reihenfolge der bisher erfolgten Massnahmen - seit der Buchung der Unterkunft (s.o.) - ist festzuhalten:
Eine Rückantwort auf diese Anfrage ist bislang nicht erfolgt, eine Buchung ist daher bis dato ausgeblieben [1],
INFORMATIONEN
Der vor einem guten Jahr erstellte Eintrag wird nicht mehr (an-)erkannt. Und muss daher neu erstellt werden.
Aus der unendlichen Fülle der Beiträge seien diese hier als seriöse Quellen pars pro toto benannt:
– vom 2. März 2020: Le point sur le Coronavirus [2]
– vom 10./12. März 2020: Coronavirus: Why You Must Act Now
– vom 12. März 2020: Coronavirus übersteht bis zu 72 Stunden auf Stahl und Kunststoff
Frank Bräutigam in der ARD-Extra-Sendung vom 12. März 2020 aus Karlsruhe bestätigt, dass die Kosten für die Absage eines gebuchten Fluges "aus wichtigem Grund" erstattungsfähig seien. Am gleichen Tag war zuvor nochmals mit dem Reiseveranstalter gesprochen worden, demzufolge alle Flüge auch an den Start gebracht werden sollen.
Am 13. März wurden die Buchungsanfrage wiederholt und Anfragen an die betreuenden Ärzte versandt. Die Buchungsanfrage kann nach wie vor nicht per FAX zugestellt werden. Auf die Mail-Anfrage kommt die Antwort:
Sehr geehrter Kunde,
Für Information über Preise und Buchungen, besuchen Sie bitte unsere Website www.autoreisen.com, wo Sie unsere Modelle und besten Angebote sehen können, und die Form mit der ganzen erforderlichen Information ergänzen.
Vielen Dank
Dpto. Reservas
+34 922 260 200
SP Autoreisen S.L.
www.autoreisen.com
STORNO:
In einer Mail vom 13. März 2020 (19:10 Uhr) von Keith Rankin, President International bei der AVIS Autovermietung, ist u.a. zu lesen:
Wir verzichten auf Stornierungsgebühren für alle Reservierungen, die aufgrund eines offiziellen Reiseverbots im Zusammenhang mit dem Coronavirus storniert werden müssen.
ab 14. März 2020 gilt in Spanien die Sicherheitsstufe 6, ein
Einreiseverbot für alle ausländischen Staatsbürger am Luft- oder Seeweg [...] der Alarmzustand und damit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Reisen innerhalb Spaniens sind für die Dauer des Alarmzustands grundsätzlich nicht gestattet.
In einer Mail vom 15. März 2020 des Reisveranstalters [3] heisst es:
Sehr geehrter Herr Dr. Siegert,
nachfolgend eine wichtige Information zu Ihrer bevorstehenden [...] Reise. Ihr Urlaubsland, Spanien, hat zum Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus weitgehende Beschränkungen erlassen, welche einen normalen Ablauf ihrer Reise gefährden oder gar unmöglich machen. Die gebuchte Reise kann deshalb nicht wie geplant durchgeführt werden. Der Veranstalter Ihrer Pauschalreise hat uns damit beauftragt und dazu legitimiert, bestehenden Reisevertrag in seinem Namen zu kündigen. Sollten Sie dagegen lediglich einen oder mehrere Flüge gebucht haben, bitten wir Sie, sich direkt mit der jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr [...] Kundenservice
Hier in Auszügen das Antwortschreiben vom 16. März 2020 00:50 Uhr an den Reiseveranstalter und die Fluggesellschaft [4]:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Unterrichtung.
Sicher wäre es ihnen lieber gewesen, diese Nachricht nicht abgesetzt zu haben.
Und ich hätte lieber auf diese Mail verzichtet.
Aber nach dem aktuellen Stand der Dinge findet sich auf der Eurowings-URL; https://www.eurowings.com/de/entdecken/angebote/flugspecials/sorgenfrei-buchen-2020.htmlnur der Hinweis: "Jetzt sorgenfrei buchen".
Diese[s] ist aber nicht mein Interesse und ich erwarte die Rückzahlung des an Ihr Haus am 1. Februar 2020 eingezahlten Betrages in Höhe von Euro XXX.- (XXX) auf das Konto XXX bis zum 19. März 2020, 20 Uhr.
Dennoch: mit freundlichen Grüssen!
Ihr
Wolf Siegert
In der Deutschlandfunk-Sendung "Europa Heute" berichtet am 16. März ab 09:11 Uhr Hans-Günter Kellner: "Spanien im Corona-Alarm - Warten auf europäische Solidarität":
Nachdem bislang in der oben zitierten Korrespondenz auf die Namen von der Agentur und der Fluggesellschaft verzichtet wurde, wird diese Diskretion nach dem nunmehr vorliegenden Eurowings-Anschreiben aufgegeben:
Sehr geehrter Fluggast,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aktuell verzeichnen wir ein deutlich erhöhtes Anfragevolumen infolge der Verunsicherung, die die aktuelle Situation mit sich bringt.
Um Ihnen Ihre Fragen möglichst schnell und umfassend zu beantworten, haben wir eine Landing Page mit den häufigsten Fragen für unsere Gäste aufgesetzt. Wir bieten Ihnen aus Kulanz weitreichende Umbuchungsmöglichkeiten an.Sämtliche Informationen zu unseren Umbuchungsmöglichkeiten und aktuellen Entwicklungen finden Sie auf unserer Webseite: https://www.eurowings.com/corona
Bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem bestehenden Anliegen antworten Sie bitte nicht auf diese Nachricht, sondern kontaktieren Sie uns hier.
Wir bitten freundlich um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen keine Stornierung anbieten können.
i.V. Ihre Eurowings Kundenbetreuung
Die am 16. März 2020 um ca. 10:30 ausgesandte Antwort lautet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei allem Verständnis für Ihre missliche Lage muss ich dieser Darstellung widersprechen.
Die Rechtslage ist eindeutig und ich bestehe auf eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages.
In der Anlage erhalten Sie hiermit nochmals mein diesbezüglich gefertigtes Anschreiben.
Mit freundlichen Grüssen!
Wolf Siegert
Weiters wird am gleichen Vormittag dem Reiseveranstalter eine proforma-Storno-Erklärung per FAX zugestellt und ausdrücklich erklärt, dass die darin genannten Storno-Kosten in diesem Falle keine Gültigkeit haben können.
Darauf geht zeitnah diese Mail mit folgendem Inhalt ein:
Lieber Reisegast,
sollten Sie aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus und der Reaktionen der einzelnen Staaten hierauf die über l’tur gebuchten Flüge nicht wahrnehmen können oder wollen, möchten wir Ihnen gerne Hinweise zum empfohlenen weiteren Vorgehen erteilen.
l’tur hat Ihren Buchungsauftrag ausgeführt und einen Luftbeförderungsvertrag zwischen der in Ihren Reiseunterlagen benannten Fluggesellschaft und Ihnen vermittelt. Es ist damit der jeweiligen Fluggesellschaft als Partner des Luftbeförderungsvertrages vorbehalten, Ihnen abschließend Auskunft darüber zu erteilen, ob gebuchte Flüge stattfinden oder nicht. Gleiches gilt für Ob und Umfang von Flugpreiserstattung oder Unterbreiten von Umbuchungsangeboten und Kompensationsleistungen.
Mit der jeweiligen Fluggesellschaft direkt in Kontakt zu treten, ist deshalb unverzichtbar.
Ist die Fluggesellschaft zu einer vollständigen oder anteiligen Erstattung des Flugpreises bereit, erfolgt diese über l’tur. Sofern und soweit wir von der jeweiligen Fluggesellschaft eine Gutschrift erhalten, werden wir diese selbstverständlich an Sie weiterreichen.
Hierzu als aktuelles Zitat der Rechtsanwalt Kay P. Rodegra im ARD Morgenmagazin MOMA:
Coronavirus und Individualreisen
Wer nur ein Hotel oder einen Flug gebucht hat, hat es nicht ganz so einfach. Wird ein Flug abgesagt oder ist die Einreise in ein Land generell nicht möglich, muss der Reisende keine Stornokosten für den Flug oder das Hotel bezahlen.
Weitere umfangreiche Auskünfte finden sich auf der sogenannten Coronavirus-FAQ - Seite der Rechtsanwälte WILDE BEUGER SOLMECKE u.a. zu der Frage: "Muss/kann ich meinen Urlaub stornieren?" in der es klipp und klar heisst:
Wen(n) Airlines die Flüge von sich aus streichen, erhalten Betroffene ihr Geld zurück.
Damit wird dieser Fall - wahrscheinlich einer von vielen - presse-öffentlich und wird als Link den entsprechenden Pressestellen in Kopie zugeleitet.
Aber nicht genug damit.
– Um 12:39 Uhr twittert die ARD-Journalistin Christina Teuthorn-Mohr von den Kanarischen Inseln:
Hochrangige kanarische Wirtschaftsvertreter und Politiker: Die Kanaren schotten sich ab und schließen in den nächsten Tagen ihre touristischen Einrichtungen. Es soll täglich nur 20 Flüge aufs spanische Festland geben. https://t.co/g9CqBbxsM2 #teneriffa #COVIDー19 #grancanaria
— Christina Teuthorn-Mohr (@teuthorn) March 16, 2020
– Um 13:35 Uhr berichtet - nach der Anmod von Birgid Becker - in der Dlf-Sendung "Wirtschaft am Mittag" Nadine Lindner zur Frage: "Berlin will Luftfahrtindustrie helfen - wie?"
– Und um 15:58 Uhr trifft diese Mailaussendung ein [5]:
Sehr geehrter Herr Dr. Siegert,
nachfolgend eine wichtige Information zu Ihrer bevorstehenden l´tur-Reise. Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus und deren Auswirkungen auf den Reiseverkehr kann Ihre Reise nicht wie gebucht durchgeführt werden. Der Veranstalter Ihrer Reise hat deshalb Auftrag und Vollmacht erteilt, Ihnen in seinem Namen den Rücktritt vomReise- oder Beherbergungsvertrag zu erklären. Sofern Veranstalter Ihrer Reise Last Minute Restplatzreisen GmbH oder flyloco GmbH sind, erfolgt eine Erstattung des bezahlten Reisepreises in Kürze. Sollte Veranstalter Ihrer Pauschalreise oder Ihres Hotelaufenthaltes dagegen ein anderer Veranstalter sein, wenden Sie sich bitte direkt an denjeweiligen Veranstalter. Sie finden diesen nach Name und Anschrift benannt in Ihren Buchungsunterlagen. Haben Sie lediglich einen oder mehrere Flüge gebucht, bitten wir Sie, sich zur Durchführung der Flüge und eventuellen Erstattung direkt mit Ihrem jeweiligen Luftbeförderer in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr l´tur Kundenservice
Zum Abschluss dieses Überblicks von den Ereignissen des 16. März 2020 dieser Satz aus der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel zu Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus:
Zu erlassen sind [...] Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können - das beinhaltet auch und bringt mit sich, dass es keine Urlaubsreisen ins In- und auch keine ins Ausland geben soll [...]
Am 17. März um 17:24 Uhr - und dann erneut am 19. März um 12:08 Uhr - trifft dieses Schreiben vom Reiseveranstalter [6] ein:
Lieber Reisegast,
sollten Sie aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus und der Reaktionen der einzelnen Staaten hierauf die über l’tur gebuchten Flüge nicht wahrnehmen können oder wollen, möchten wir Ihnen gerne Hinweise zum empfohlenen weiteren Vorgehen erteilen.
l’tur hat Ihren Buchungsauftrag ausgeführt und einen Luftbeförderungsvertrag zwischen der in Ihren Reiseunterlagen benannten Fluggesellschaft und Ihnen vermittelt. Es ist damit der jeweiligen Fluggesellschaft als Partner des Luftbeförderungsvertrages vorbehalten, Ihnen abschließend Auskunft darüber zu erteilen, ob gebuchte Flüge stattfinden oder nicht. Gleiches gilt für Ob und Umfang von Flugpreiserstattung oder Unterbreiten von Umbuchungsangeboten und Kompensationsleistungen.
Mit der jeweiligen Fluggesellschaft direkt in Kontakt zu treten, ist deshalb unverzichtbar.
Ist die Fluggesellschaft zu einer vollständigen oder anteiligen Erstattung des Flugpreises bereit, erfolgt diese über l’tur. Sofern und soweit wir von der jeweiligen Fluggesellschaft eine Gutschrift erhalten, werden wir diese selbstverständlich an Sie weiterreichen.
Das mit den Umbuchungsangeboten - statt Rückzahlung der Flugkosten - ist ein blanker Witze. Selbst diejenigen, die mit dem Angebot einer Umbuchung einverstanden gewesen wären, hätten diese nicht vornehmen können. In den letzten 48 Stunden vor der Abreise wird jeglicher Versuch mit dieser Meldung quittiert:
Ebenfalls am 19. März 2020 wird dieses Thema in der von Britta Fecke moderierten Marktplatz-Sendung des Deutschlandfunks - der Redaktion lag eine Kopie dieses Eintrags vor - diskutiert:
Corona-Pandemie
Diese Rechte haben Verbraucher
Dazu gibt es von den beteiligten Experten
— Detlef Grimm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
— Kay Rodegra, Rechtsanwalt u.a. für Reiserecht, Würzburg
— Mathias Hufländer, Verbraucherzentrale Bremen / Beratungsstelle Bremerhaven
u.a. die folgenden Auskünfte zu den Fragen nach
– der Erreichbarkeit der Reiseveranstalter:
– der Pflicht zur aktiven Einforderung der Rechte:
Und wer es immer noch nicht begriffen hat, was angesagt ist, hier ein weiterer twitter-Beitrag von den Kanaren vom 21. März 2020:
Mit Anzeigen Touristen loswerden: das gabs noch nie auf den #Kanaren. Das kanarische Tourismus-Ministerium wirbt auf Facebook, die Inseln schnell zu verlassen. Gestern waren noch 80.000 Touristen hier, bis 25.3. sollen alle weg sein. Eine Riesen-Rückflug-Logistik #Covid_19 pic.twitter.com/O1GFyC6n5Y
— Christina Teuthorn-Mohr (@teuthorn) March 21, 2020
Und hier, zu guter Letzt, der O-Ton aus dem Auswärtigen Amt:
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.