Ausgangspunkt und Hintergrund dieses Eintrages ist der heise.de-Beitrag von Olivia von Westernhagen vom 29. Juni 2021: LinkedIn: Erneut hunderte Millionen Nutzerdatensätze zum Verkauf angeboten [1]
In einem Untergrundforum werden Daten von rund 700 Millionen LinkedIn-Nutzern feilgeboten – 200 Millionen mehr als bei einem ähnlichen Vorfall von April 2021.
Kein Wunder, dass dieses auch ein ’gefundenes Fressen" für die Anwaltskanzleien hier in Deutschland ist. Hier als pars pro toto diese hier in solchen Themen besonders gut aufgestellte aus Köln am Rhein:
Nehmen wir den Mann beim Wort: Es geht hier um das LinkedIn-Konto von Dr. Wolf Siegert. Eine Beauftragung kann über diesen Link durchgeführt werden, unter Anerkennung der Datenschutzerklärung der law-firm.
Nach dem Eintrag der notwendigen Daten und deren Signatur kommt dieser Text retour:
Vielen Dank, Sie können jetzt Ihre Dokumente herunterladen. Unter diesem Text finden Sie Ihr persönliches Schreiben einmal in PDF und einmal in Word Format.
Ebenfalls erhalten Sie diese noch per Mail.
Wie geht es weiter?
Wichtig ist, dass Sie Mitglied bei LinkedIN waren oder sind. Sollte dem nicht so sein, besteht keinerlei Anspruch.
Bitte überprüfen Sie das Schreiben auf seine Richtigkeit und versenden Sie dieses an folgende E-Mail-Adresse:
press@linkedin.com
Sollten Sie vom Datenleck betroffen sein und die angeforderten Auskünfte von LinkedIN erhalten haben, wenden Sie sich erneut an uns, damit wir die nächsten rechtlichen Schritte gegen LinkedIN mit Ihnen besprechen können. Unter Umständen steht Ihnen ein Schadenersatzanspruch zu.
Sollten Sie nicht innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung von LinkedIn erhalten, wenden Sie sich auch erneut an uns. LinkedIn ist verpflichtet, Ihnen innerhalb dieses Zeitraums die angeforderten Informartionen zur Verfügung zu stellen. Wenn LinkedIn dem nicht nachkommen sollte steht Ihnen pro Monat 500,00€ als Verzugsschaden zu!
Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Service mit einer Google Bewertung belohnen könnten.
Ihr Team der Kanzlei WBS
Auf die Google-Bewertung haben wir - bei aller Anerkennung der Bemühungen und Angebote auf Vertretung - verzichtet. Wir wollen doch nicht vom Regen in die Traufe kommen... wir haben uns die Vorlage aus dem Download vorgelegt, nochmals die Nutzervereinbarung vom 11. August 2020 gelesen, und uns stattdessen erlaubt, auch ohne weiteren rechtlichen Beistand aufgrund der eigenen Verbindungen in die USA im Allgemeinen und an die Westküste im Besonderen das Anschreiben an einigen - wenn vielleicht auch eher formalen - Punkten zu präzisieren [2]: