Ta(di­eu)xi: Kennen Sie das neue PBefG?

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 4. August 2021 um 17 Uhr 11 Minutenzum Post-Scriptum

 

Falls Sie es noch nicht mitbekommen haben: Hier ist es, das neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das am Sonntag, den 1. August 2021, in Kraft getreten ist:

PBefG vom 26. März 2021

Im Behörden Spiegel vom 1. Juni 2021 schrieb dazu die Autorin Dr. Ute Jasper von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in einem Gastbeitrag u.a.:

Linienbedarfsverkehr

Neu eingeführt wird der Linienbedarfsverkehr, bei dem die Passagiere die Beförderung zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten innerhalb eines festgelegten Gebietes bestellen. Die ÖPNV-Aufgabenträger bestimmen in den Nahverkehrsplänen, in welchen Gebieten und zu welchen Zeiten der Linienbedarfsverkehr angeboten werden darf.

Gebündelter Bedarfsverkehr

Eine neue Variante des Gelegenheitsverkehrs ist der gebündelte Bedarfsverkehr, der von privaten Unternehmen betrieben wird. Die Passagiere bestellen die Fahrten vorab, die Aufträge werden entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt und durch einen angestellten Fahrer mit einem Pkw ausgeführt.

Rückkehrpflicht für Uber u.a.

Mietwagen im Auftrag von Fahrtenvermittlern wie Uber müssen weiterhin nach jeder Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurück-kehren, wenn nicht zuvor ein neuer Beförderungsauftrag angenommen wurde. In Gemeinden mit großer Flächen-ausdehnung können die Genehmigungsbehörden auch andere Abstellorte zulassen. Die Aufnahme von Fahrgästen durch Heranwinken oder an nachfragestarken Orten bleibt damit weiterhin Taxis vorbehalten.

Da dieses aus der Sicht der Redaktion nun wahrlich nicht der Weisheit letzter Schluss sein sollte, haben wir einen Gastkommentator eingeladen, der uns diesen hoffentlich asap. zur Verfügung stellen wird.