getauft? männlich? hetero?

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 29. November 2005 um 17 Uhr 39 Minuten

 

Wer in der katholischen Kirche zukünftig Priester werden will, bedarf eines Zeugnisses, in dem die "affektive Reife" bescheinigt wird.

Dieses wird grundsätzlich nicht ausgestellt: an Frauen sowie an jene Männer, die sich zu gleichgeschlechtlichen Partnern hingezogen fühlen.

Wie "gut", dass - lt. einer Meldung des Deutschlandfunks - in der V.R.China gerade wieder 6 dem Vatikan nahestehende Katholiken festgenommen - und angeblich sogar misshandelt - worden sind.

Das stärkt den Glauben. An die Kirche?

WS.


KONGREGATION FÜR DIE KATHOLISCHE BILDUNG INSTRUKTION ÜBER DIE AUSWAHLKRITERIEN FÜR PERSONEN MIT HOMOSEXUELLEN NEIGUNGEN UND IHRE ZULASSUNG INS PRIESTERSEMINAR UND ZU DEN HEILIGEN WEIHEN.

ROM 2005

EINLEITUNG

In Übereinstimmung mit den Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils, besonders mit dem Dekret ‘Optatam totius’ über die Priesterausbildung, hat die Bildungskongregation im Laufe der Zeit verschiedene Dokumente publiziert, um eine angemessene und ganzheitliche Ausbildung der zukünftigen Priester zu fördern, und darin Hinweise und genaue Normen zu verschiedenen Aspekten veröffentlicht.

Im Jahr 1999 beriet auch die Bischofssynode über die aktuelle Priesterausbildung, um die Lehre des Konzils über diese Frage zur Vollendung zu bringen und sie für die Gegenwart ausführlicher und einschneidender darzustellen. Im Gefolge dieser Synode veröffentlichte Johannes Paul II. die postsynodale Apostolische Exhortation ‘Pastores dabo vobis’.

Angesichts dieser ausführlichen Unterweisung will sich die vorliegende Instruktion nicht mit allen Fragen affektiver oder sexueller Natur beschäftigen, die während der Zeit der Priesterausbildung eine aufmerksame Beurteilung erfordern. Diese Instruktion enthält Normen zu einem besonderen Problem, das gegenwärtig dringlicher geworden ist: die Frage der Zulassung oder Nichtzulassung von Kandidaten mit tief verwurzelten homosexuellen Neigungen ins Priesterseminar und zu den heiligen Weihen.

1. Affektive Reife und geistliche Vaterschaft

Nach der beständigen Tradition der Kirche kann nur ein Getaufter männlichen Geschlechtes die heiligen Weihen gültig empfangen. Durch das Weihesakrament konfiguriert der Heilige Geist den Priesteramtskandidaten auf eine neue und besondere Weise mit Jesus Christus. Der Priester repräsentiert Christus, der das Haupt, der Hirte und der Bräutigam der Kirche ist, auf eine sakramentale Weise. Wegen dieser Gleichgestaltung mit Christus muß das ganze Leben des geistlichen Dieners eine Gabe seiner ganzen Person an die Kirche und an eine echte pastorale Liebe sein.

Der Kandidat für ein geistliches Amt muß darum eine affektive Reife erreichen. Diese befähigt ihn, eine korrekte Beziehung zu Männern und Frauen aufzubauen und entwickelt in ihm einen wahren Sinn der geistlichen Vaterschaft für die ihm später anvertraute kirchliche Gemeinschaft.

2. Homosexualität und Weiheamt

Vom Zweiten Vatikanischen Konzil bis heute haben verschiedene Dokumente des Lehramtes - besonders der Katechismus der Katholischen Kirche - die Lehre der Kirche über die Homosexualität bestätigt. Der Katechismus unterscheidet zwischen homosexuellen Handlungen und homosexuellen Tendenzen. Über homosexuelle Handlungen lehrt er, daß diese in der Heiligen Schrift als schwere Sünden dargestellt werden. Die Tradition hat sie immer als in sich unmoralisch und im Widerspruch zum Naturrecht betrachtet. Sie können folglich in keinem Fall gutgeheißen werden.

Auch tief eingewurzelte homosexuelle Neigungen, die sich in einer gewissen Anzahl von Menschen vorfinden, sind objektiv ungeordnet und stellen für die Betroffenen oft eine Prüfung dar. Solche Personen müssen mit Respekt und Feingefühl angenommen werden. Ihnen gegenüber ist jede Form einer ungerechten Diskriminierung zu vermeiden. Sie sind gerufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und die Schwierigkeiten, denen sie begegnen, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.

Im Lichte der kirchlichen Lehre hält es dieses Dikasterium in Übereinstimmung mit der Gottesdienstkongregation für notwendig, klar festzuhalten, daß die Kirche, obwohl sie die hier erwähnten Personen aufs tiefste respektiert, diejenigen nicht ins Priesterseminar oder zu den heiligen Weihen zulassen kann, welche die Homosexualität praktizieren, tief eingewurzelte homosexuelle Tendenzen zeigen oder die sogenannte Gay Kultur unterstützen.

Diese Personen befinden sich nämlich in einer Situation, die eine korrekte Beziehung zu Männern und Frauen schwer behindert. Die negativen Folgen, die sich aus der Weihe von Personen mit tief eingewurzelten homosexuellen Tendenzen ergeben können, dürfen keinesfalls vernachlässigt werden.

Sollten aber homosexuelle Tendenzen vorliegen, die nur Ausdruck eines vorübergehenden Problems sind - zum Beispiel eines noch nicht vollendeten jugendlichen Reifungsprozesses - müssen auch diese mindestens drei Jahre vor der Diakonenweihe klar überwunden sein.

3. Die Beurteilung der Eignung der Kandidaten durch die Kirche

In jeder Priesterberufung gibt es zwei miteinander eng verbundene Aspekte: das freie Geschenk Gottes und die verantwortete Freiheit des Menschen. Die Berufung ist ein Geschenk der göttlichen Gnade, das durch die Kirche, in der Kirche und für den Dienst an der Kirche empfangen wird. Indem der Mensch auf den Ruf Gottes antwortet, bietet er sich Gott in Liebe frei dar. Der Wunsch, Priester zu werden, genügt in sich nicht, und es gibt kein Recht auf die heilige Weihe. Es ist Aufgabe der Kirche - in ihrer Aufgabe, die notwendigen Voraussetzungen für den Empfang der von Christus eingesetzten Sakramente festzulegen - die Eignung jener zu bestimmen, die in das Priesterseminar eintreten wollen, diese Kandidaten in den Jahren der Ausbildung zu begleiten und zu den heiligen Weihen zu berufen, sofern sie die notwendigen Eigenschaften vorweisen können.

Die Erziehung des zukünftigen Priesters muß in einer wesentlichen Komplementarität die vier Dimensionen der Ausbildung zum Ausdruck bringen: menschlich, geistlich, intellektuell und pastoral. In diesem Kontext muß die besondere Bedeutung der menschlichen Heranbildung, welche das notwendige Fundament der ganzen Erziehung ist, unterstrichen werden. Um einen Kandidaten zur Diakonenweihe zuzulassen, muß die Kirche unter anderem zur Erkenntnis kommen, daß die affektive Reife des Priesteramtskandidaten erreicht wurde.

Die Zulassung zu den Weihen steht in der persönlichen Verantwortung des Bischofs oder des Ordensoberen. Indem sie die Meinung jener, denen sie die Ausbildung anvertraut haben, in Rechnung stellen, müssen der Bischof oder Ordensobere vor der Zulassung des Kandidaten zur Weihe zu einem moralisch gewissen Urteil über seine Eignung kommen. Im Fall eines schweren Zweifels, dürfen sie ihn nicht zur Weihe zulassen.

Die Überprüfung der Berufung und der Reife des Kandidaten ist auch eine wichtige Aufgabe des Rektors und der anderen Ausbildner im Seminar. Vor jeder Weihe muß der Rektor ein Urteil über jene Qualitäten des Kandidaten, die von der Kirche verlangt werden, abgeben.

Bei der Überprüfung der Eignung zur Weihe kommt dem Spiritual eine wichtige Aufgabe zu. Obwohl er der Schweigepflicht unterworfen ist, repräsentiert er die Kirche im Forum internum - im Gewissensbereich. In den Gesprächen mit dem Kandidaten muß der Spiritual die kirchlichen Forderungen hinsichtlich der Keuschheit der priesterlichen und der spezifischen affektiven Reife des Priesters in Erinnerung bringen, und ihm helfen zu überprüfen, ob er die notwendigen Eigenschaften besitze. Der Spiritual ist verpflichtet, alle Eigenschaften der Person zu beurteilen und zu sehen, ob der Kandidat keine sexuellen Störungen zeigt, die mit dem Priestertum unvereinbar sind. Wenn ein Kandidat die Homosexualität praktiziert oder tief eingewurzelte homosexuelle Tendenzen zeigt, sind der Spiritual oder der Beichtvater verpflichtet, ihn von einem Voranschreiten zum Priestertum hin abzuhalten.

Es ist klar, daß der Kandidat der erste Verantwortliche für seine Ausbildung ist. Er muß sich vertrauensvoll dem Urteil der Kirche, des zur Weihe berufenden Bischofs, des Rektors des Priesterseminars, des Spirituals und der anderen Erzieher im Seminar, die der Bischof oder Ordensobere beauftragt hat, zukünftige Priester auszubilden, anheimstellen. Es wäre auf eine schwerwiegende Weise unehrlich, wenn ein Kandidat seine Homosexualität verstecken würde, um trotz allem zur Weihe zugelassen zu werden. Eine so unauthentische Haltung würde nicht dem Geist der Wahrheit, der Loyalität und der Verfügbarkeit entsprechen, welche die Person jener auszeichnen muß, die sich gerufen fühlen, Christus und seiner Kirche im Priesteramt zu dienen.

SCHLUSSFOLGERUNG

Diese Kongregation betont die Notwendigkeit, daß Bischöfe und Ordensobere und alle Verantwortlichen die Eignung eines Kandidaten für die heiligen Weihen von der Zulassung ins Priesterseminar bis zur Weihe sorgfältig untersuchen. Diese Prüfung muß im Lichte einer Auffassung des ministeriellen Priestertums geschehen, die mit der Lehre der Kirche übereinstimmt.

Die Bischöfe, die Bischofskonferenzen und die Ordensoberen mögen darüber wachen, daß die Normen dieser Instruktion zum Wohl der Kandidaten treu beobachtet werden, um der Kirche immer geeignete Priester und wahre Hirten gemäß dem Herzen Christi zu garantieren.

Der Heilige Vater, Benedikt XVI., hat die vorliegende Instruktion am 31. August 2005 approbiert und seine Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am 4. November 2005, dem Gedenktag des heiligen Karl Borromäus, des Patrons der Priesterseminarien.

ZENON Kard. GROCHOLEWSKI
Präfekt

J. MICHAEL MILLER, C.S.B.
Titularerzbischof von Vertara
Sekretär

Zitiert nach: www.kreuz.net in einer exklusiven, wenn auch nicht autorisierten Übersetzung ins Deutsche.


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