Medientage München_06 (II)

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 22. Oktober 2006 um 22 Uhr 44 Minuten

 

Nein, der zweite Tag von den Medientagen in München wird nicht kommuniziert.

Die sogenannten Ganggespräche, die Einladungen in die VIP-Lounges und die Kontakte mit den KollegInnen vom Fach hatten eine solche Qualität und Offenheit, das diese zu dem Wichtigsten dieses Tages gehörten. Und eben daher - im Gegensatz zu der "DaybyDay"-Richtlinie - an dieser Stelle nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll(t)en.

Die Ansage, dass das Wichtigste dieser Veranstaltung die Begegnung untereinander sei, ist in diesem Jahr als wahrlich zutreffend zu bestätigen.

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wurde diese Mal der Besuch ohne jegliche Einzeltermine und strategische Absichten durchgeführt und das Meiste dem Zufall überlassen.

Das Ergebnis war - gerade für einen Preussen in Bayern - frappierend: vielen der "zufälligen" Begegnungen entwickelten sich - oft zur gegenseitigen Überraschung - zum beiderseitigen Wohlgefallen.

Zum Teil waren die Gespräche von solcher Intensität - und Dauer - dass klar war, dass viele anderen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme nicht werden wahrgenommen werden können.

Die Qual der Wahl lässt es als umso wertvoller erscheinen, dass am Abend eines jeden Tages sich im Pressecentrum ein kleines Team von Redakteuren versammelt hat, um die jeweiligen Geschehnisse textlich auf den Punkt zu bringen.

Die während der Redaktion dieses Textes an den Tischen gegenüber sitzenden KollegInnen haben sich aber mächtig ins Zeug gelegt und ihre Berichte von den Panel-Veranstaltungen - vom "Urschleim der Bloggosphäre" bis zum "Ursuppe von E-Bay" - können Online eingesehen werden unter:
http://www.medientage.de/mediathek/textservice/medientage_text.php

Zumindest eines der während dieser Gespräche benannten Fundstücke soll hier stellvertretend zitiert werden, als ein fröhlicher Trost an die geneigten LeserInnen.

Es geht um die am 17. Oktober gefällte Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Dresden, das Internet-Verbot für den Sportwettenanbieter Bwin aufzuheben. Stattdessen wird die Gültigkeit der ehemaligen DDR-Lizenz bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Dresden erklärte am Dienstag, der Eilantrag von Bwin (früher Betandwin) gegen ein vom sächsischen Innenministerium im Sommer verfügtes Gewerbeverbot habe Erfolg gehabt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers werde die Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10. August aufgehoben. Die Aktie von Bwin reagierte auf die Entscheidung mit einem Kursanstieg von mehr als 8 Prozent.
Das Gericht sei zu der Auffassung gekommen, dass die noch zu DDR-Zeiten erteilte Erlaubnis für den österreichischen Sportwettenanbieter zur Eröffnung eines Wettbüros auch die Veranstaltung und Vermarktung im Internet erfasse, sagte der Sprecher. Die Tätigkeit sei jahrelang vom Land Sachsen nicht beanstandet worden, hieß es zur Begründung. Die Richter verwiesen zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006, das im staatlichen Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Berufsfreiheit gesehen habe. Zweifelhaft sei außerdem, ob das staatliche Sportwettenmonopol gegen Europa-Recht verstoße. Erst kürzlich bekräftigte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy seine Ablehnung gegen staatliche Wettmonopole. Im Herbst steht noch dazu eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an.

Staaten wollen Wettmonopole erhalten
Deutschland, Frankreich und die USA gehen derzeit massiv gegen private Wettanbieter vor. In Deutschland verhängten die Bundesländer Sachsen, Hessen und Bayern ein Verbot für private Glückspielanbieter. Jüngster Höhepunkt der Maßnahmen zur Erhaltung der Staatsmonopole war die Verhaftung der beiden Bwin-Vorstände Norbert Teufelberger und Manfred Bodner im September in Frankreich. Das Unternehmen geriet durch die Verbote massiv unter Druck. Bwin rutsche im ersten Halbjahr mit einem Verlust von 27,1 Mio. Euro tief in die roten Zahlen. Die Bwin-Aktie büßte seit Mai rund 80 Prozent seines Werts ein. Mit Rücksicht auf die 52 Arbeitsplätze bei Bwin wolle das Gericht nicht vorschnell Tatsachen schaffen, hieß es im Beschluss. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe vorläufigen Charakter, weil sich die Klage von Bwin gegen den Sofortvollzug der Chemnitzer Behörde richte. Eine Entscheidung in der Hauptsache stehe noch aus.
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Soweit die Erklärung in der Hauptsache.

Angesichts der besonderen Rolle des Ministerpräsidenten Öttinger von Baden Württemberg in dieser Diskussion kam es nach einem gezielten Hinweis zu dem folgenden "Zufallstreffer": eine Anmeldungsaufforderung zur Teilnahme am BWin-Team der Landes-CDU in Stuttgart.

Anmerkungen

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