... schon GEZahlt ?

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 15. Januar 2015 um 15 Uhr 58 Minuten

 

Man kann ja darüber denken wie man mag, dieser Spruch ist ebenso simpel wie gut - eben weil er simpel ist.

Und das muss er auch sein: denn "die GEZ ist keine Behörde, sondern ein Dienstleister der Rundfunkanstalten".

Diese und weitere hilfreiche Hinweise mit dem Umgang dieser neuen auf einen zukommenden Forderungen hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., BITKOM bereist am 21. Februar 2007 in Berlin veröffentlicht.

Aber jetzt, kurz vor der Abreiese in die USA, ist es notwendig, die hier aufgestellten Regeln noch in konkrete Praxis umzusetzen und auch das Büro mit seinen rundfunkempfangstauglichen PCs anzumelden.

Denn das, was der BITKOM in diesem Zusammenhang der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, lässt keine Zweifel daran offen, dass hier im Büro eine weitere Dauer-Zahlungs-Leitung in Richtung Köln wird gelegt werden müssen.

1. Alle PC-Nutzer werden GEZ-Kunden
Wer bereits GEZ-Kunde ist, kommt zwar um die neue Monatsgebühr von 5,52 Euro herum. Doch viele Selbstständige nutzen im Büro weder Radio noch TV – deshalb werden sie jetzt für den PC zur Kasse gebeten. Gleiches gilt für Rundfunk-Muffel mit privatem Computer. Wohn- und Betriebsräume betrachtet die GEZ dabei streng getrennt: Ein angemeldeter Fernseher im Wohnzimmer entbindet Freiberufler nicht von der PC-Gebühr im Home Office.

2. Auch moderne Handys und PDAs sind gebührenpflichtig
Dieselben Regeln gelten für Handys der neuesten Generation: Für UMTS-Telefone ist die PC-Gebühr ebenfalls fällig, wenn nicht bereits ein anderes Gerät bei der GEZ registriert ist. Auch internetfähige Taschencomputer haben die Gebührenfahnder im Visier.

3. Jede Firmen-Filiale muss extra zahlen
Die PC-Gebühr wird nicht pro Rechner fällig, sondern pro Standort. Betriebe mit mehreren Filialen müssen den Obolus für jedes Firmengrundstück extra zahlen. Wichtiger Hinweis: Handys und Laptops sollten einem Betriebsgrundstück zugeordnet und am besten im Inventarverzeichnis eintragen werden. Nur dann sind die mobilen Geräte von einer separaten Gebühr befreit.

4. Für Betriebe gibt es keinen Ausweg
Technische Tricks helfen nicht gegen die GEZ: So spielt es für die Gebühreneintreiber keine Rolle, ob der Rechner tatsächlich ans Netz angeschlossen ist. Rechtlich zählt allein, ob er es sein könnte – und prinzipiell ist heute jeder Computer internetfähig. Auch spezielle Blockier-Programme ändern nichts an der Gebührenpflicht, ebenso wenig der Ausbau von Lautsprechern oder Soundkarten. Außerdem: Firmen müssen ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Daher kann die GEZ getrost annehmen, dass jeder noch so kleine Betrieb einen PC nutzt.

5. Bei privaten Nutzern tut sich die GEZ schwerer
Privatpersonen kann die GEZ schwerer nachweisen, dass sie Gebühren zahlen müssen. Der Grund: Die GEZ ist keine Behörde, sondern ein Dienstleister der Rundfunkanstalten. Deshalb darf sie zum Beispiel keine Wohnungen durchsuchen – niemand muss ihre Fahnder reinlassen. So lange die GEZ kein Gericht bemüht, kann sie auch niemanden zu einer Auskunft zwingen, ob er zu Hause Radio hört oder fernsieht. Das Gleiche gilt für die Computer-Nutzung. Doch aufgepasst: Wer eine Homepage betreibt, dürfte als Gebührenverweigerer auf dünnem Eis stehen. Denn dann liegt der Verdacht nahe, dass ein privater Internet-PC im Spiel ist.


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