"Geht nicht" gilt nicht

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 15. Januar 2015 um 17 Uhr 57 Minuten

 

Am Vortag:

Ein langes mittägliches Gespräch mit einem Investment-Banker: Es ist nicht schlimm, etwas nicht erreicht zu haben, sagt er, aber wie will man sich morgens in den Spiegel sehen, wenn man nicht alles versucht hat, es zu erreichen.

Am Tag darauf:

Ein Gespräch mit einem KFZ-Meister: Lehrlinge, er: niemals. Er habe über die Jahre sicherlich mehr als 20 Praktikanten bei sich zu Gast gehabt. Und von denen wären gerade mal zwei dabei gewesen, von denen er heute noch sagen würden, die seien "ok." gewesen. [1]

Am gleichen Tag:

Der Gang zum Kraftfahrzeugamt, dass sich inzwischen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheit nennt und das Kürzel "LABO" verpasst hat.

Der Weg war wie ein Gang nach Canossa. Der neue Firmenwagen hatte das Kennzeichen vorne verloren. Der unwiederbringliche Verlust konnte nachweislich bestätigt werden.

Aber ob das reichen würde von der Verpflichtung befreit zu werden, nun eine neue Ziffern- bzw. Nummernfolge für den Wagen zu beantragen?

Alle, die im Vorfeld mit diesem Ansinnen konfrontiert worden waren, sagten ganz klar: Nein. das sei unmöglich.

Der Autoverkäufer meinte das auch und war nicht erstaunt, als der vom Autohaus beauftrage Zulassungsdienst sich auf dem Amt eine Abfuhr hatte erteilen lassen müssen.

Ja, so sagte auch der KFZ-Meister: der Fall sei eindeutig. Hier müsse eine neue Nummer beantragt werden.

Was tun?

Ehrlich sein und sagen, warum man sich dennoch eine andere Regelung wünscht. Und dieses begründen. Sachlich und nachvollziehbar. Und eine Einzelfallentscheidung beantragen. Und herausfinden, wer dafür namentlich zuständig ist. Und nachprüfen, ob es zu dieser Person schon früher einen Kontakt gegeben hat. Und diese Person(en) anschreiben. Und dafür ihre Kontaktkoordinaten herausfinden. Und dann alle Wege der Kommunikation nutzen: das Fax, den Brief, die Mail, das Telefon. Und alle gleichzeitig absenden. Und dranbleiben. Und freundlich bleiben. Und einsichtig. Und geduldig. Und nachsichtig. Und dabei dennoch - bei aller Vorsicht - immer am Ball bleiben.

Und "Tor"!

Der Schuss ging nicht ins Leere. Die Chance, von der keiner meinte, dass es sie gäbe, konnte genutzt werden. Per Anruf wird am 2. Januar eine positive Entscheidung mitgeteilt. Am 3. Januar wird an dem Ort, an den das Schreiben gerichtet worden war, auch das neue Nummernschild mit der alten Nummer anerkannt und gesiegelt. Jetzt ist alles entschieden und unter Dach und Fach. Ganz legal.

Nur das Dankeschön an den Entscheider kann noch nicht übermittelt werden, auch in den Tage danach nicht.

Zum (guten?) Schluss:

Es soll hier nichts schöngeredet werden. Es gab auch hier allerlei Anlässe und Beobachtungen die mehr als genug Anlass gegeben hätten, die Vorteile über die alteingeführten Behörden-Klischees kräftig zu nähren: Von den nicht besetzten Telefonen bis zu den berühmten und augenscheinlich immer noch im Einsatz befindlichen wiederholt genutzten Alufolien, aus denen das Pausenbrot für das zweite Frühstück ausgepackt und auf dem Arbeitstisch ausgebreitet wurde...

Und dennoch, und wenn es hier nur um eine Ausnahmegenehmigung für ein nachweislich nicht mehr wieder hervorzubringendes KFZ-Kennzeichen ging: Es hätte sich ja auch um einen Pass-Antrag handeln können, dessen Ablehnung einem das Leben gekostet hätte - auch wenn nach 60 Jahren Frieden vielleicht keiner mehr dergleichen hören oder davon wissen will: Vielleicht ist es dennoch nicht von Nachteil, auch in diesen Dingen in Übung zu bleiben. Auf beiden Seiten.

Nachtrag
Zum (bitteren?) Ende:

Mit Datum vom 9. Januar 2008 wird ein Schreiben gefertigt, am 10. Januar per "pin-Post" abgeschickt und am 11. Januar zugestellt, in dem mitgeteilt wird, dass "leider keine Möglichkeit" bestünde, "dieses verlorene Kennzeichen weiter zu benutzen". Stattdessen sei es ja möglich aus den aktuellen Bestand ein neues Wunschkennzeichen auszusuchen, dass dann anstelle des alten erteilt werden würde.

Vielleicht ist es verkehrt, an dieser Stelle überhaupt öffentlich zu machen, dass so ein Schreiben angekommen sei - wäre es nicht besser im Zweifelsfalle zu behaupten, dass einem diese Schreiben niemals zugegangen und also auch verloren gegangen sei?

Die Entscheidung - als Nichtjurist - lautet: Nein. Es wird vielmehr zu den Akten gelegt und weiterhin versucht - wie in der vergangenen Woche schon mit vielen vergeblichen Anrufen - sich bei der Stelle nochmals zu bedanken, die für diese offensichtlich sehr mutige Entscheidung die Verantwortung übernommen hat. [2]

WS.

Anmerkungen

[1Einer so berichtet er weiter, sei ihm sogar stehend neben der Hebebühne am helllichten Tage eingeschlafen...

[2In der Hoffnung, dass die Angelegenheit damit auf sich ruhen bleibt.


 An dieser Stelle wird der Text von 4734 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
2612b84f8f61f9cda571558c8ee6fa