DaCapo: Offline-Medien-Recht

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 13 Uhr 53 Minuten

 

Vor kurzem erst haben wir darüber berichtet, wie nach einer - zunächst nicht wirklich verifizierbaren - Meldung der tagesschau vom 19. April 2011 einem Onlinedienst durch eine Urteil des Bundesgerichtshofs der Rücken gestärkt worden ist, obwohl dieser in einer Anmerkung den Link auf einen illegalen Online-Dienst publiziert hat.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Heute nun ein weiteres aktuelles Beispiel aus der Mai-Ausgabe des PC-Magazins.

Darin geht es ab Seite 44 um die Frage, wie die Karten-Software auf den Navigationsgeräten aktualisiert werden kann, welche Kosten und Mühen damit verbunden sind.

Und da sowohl die Kosten als auch die Mühen nicht unerheblich sind, gibt es einen längeren Absatz, der sich mit den Möglichkeiten befasst, diese Software auf illegalem Wege gegen ein vergleichsweise kleines Entgelt zu erhalten.

Und auch hier werden Ross und Reiter genannt. Und das nicht nur im Anhang und das mit einem gewissem Verständnis der Redaktion, das auch dann zu spüren ist, wenngleich sie deutlich darauf verweist, dass es sich hier um ein illegales Angebot handelt.

In einem eigenen Kasten wird ein Beispiel eines solchen Download-Fensters bei "Saugking.net" gezeigt und mit den Satz unterschrieben:

Alles, was das Herz begehrt: Für alle Navis gibt es gegen ein kleines Entgelt illegale Karten-Updates

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Gekauft wurde das Heft aber aus einem anderen Grund. Es versprach auf der Titelseite die Vollversion einer Software, die es ermöglichen würde, auch dann neue Treiber (auch für ältere Rechner) nachladen zu können, wenn diese nicht von anderen Windows- und/oder Microsoft-Update-Programmen angeboten werden würden.

Auf der Heft-DVD wird dann auch ein Zugang zu dieser Software angezeigt, die Registrierungsnummer ausgewiesen und die Installation vorbereitet.

Um diese abschliessen zu können, muss man sich als Nutzer - Privatkunde oder Firma - identifizieren - und bezahlen. Wird dies nicht akzeptiert, wird auch der Zugang zur sogenannten "Vollversion" nicht freigegeben.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Um diesen Vorgang umfassend zu dokumentieren wurde auch nochmals Online nach der Publikation und dem darin vermarkteten Produkt gesucht.

Und dabei kam folgendes heraus:

Es gibt online einen Artikel vom 1. April 2011 mit der Überschrift:

Treiber-Studio 2011 auf Heft-DVD
Frische Treiber für Ihr Windows

Und darin ist zu lesen:

[...] Außerdem erläutern wir, wie Sie die Probleme beim Start des Treiber-Studios von der Heft-DVD umschiffen.

Die aktuelle Version des Treiber-Studios finden Sie diesen Monat auf der Heft-DVD des PC Magazins und dessen Schwesterzeitschrift PCgo. Beim PC Magazin ist jedoch beim Mastering der Scheibe ein kleiner Fehler passiert: Der Link auf der Startseite der Heft-DVD funktioniert nicht.

Verwenden Sie stattdessen den Menüpunkt „Software/Top- Software“ und klicken Sie auf den „Installieren“-Button des Treiber-Studios auf der zweiten Seite der Programmübersicht.

Des Weiteren ist unser Autor im Begleitartikel des PC Magazins ab Seite 50 davon ausgegangen, dass wir das Treiber-Studio 2011 als ISO-Image-Datei zum Selberbrennen auf die Heft-DVD gepackt haben. Stattdessen liegt das Treiber-Studio in "entpackter" und direkt installierbarer Form auf Heft-DVD vor.

Wir bitten unsere Leser, diese beiden kleineren Ungenauigkeiten zu entschuldigen, und bieten untenstehend einen für das PC Magazin angepassten Begleitartikel zum Treiber-Studio aus der PCgo zum kostenlosen Download an.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Hier nun ein Textauszug aus diesem PDF-Text

So klappt die Installation
des Treiber-Studios problemlos

Starten Sie die Installation des Treiber-Studios über
das Menü der PC-Magazin-DVD. Wichtig: Der Link auf
der Startseite der Heft-DVD funktioniert nicht, verwenden
Sie stattdessen den Menüpunkt „Software/Top-
Software“ und klicken Sie auf den „Installieren“-Button
des Treiberstudios auf der zweiten Seite. Notieren Sie
sich dabei die zuvor angezeigte Seriennummer oder
verwenden Sie Tastenkombination „Strg + C“ zum Kopieren
in die Zwischenablage. Klicken Sie auf „Installieren“
und folgen Sie den Anweisungen. Nach dem Programmstart
erscheint die Meldung, dass das Treiber-
Studio noch nicht aktiviert sei. Klicken Sie deshalb auf
„Aktivieren“. Geben Sie nun Ihre E-Mail-Adresse an und
darunter die oben erwähnte Seriennummer ein. Klicken
Sie auf „Weiter“. Jetzt können Sie optional weitere
Treiber-DVDs bestellen oder diesen Punkt mit „Weiter“
überspringen. Es wird ein Aktivierungs-Code generiert,
der Ihnen nach einem Klick auf den entsprechenden
Schalter an die eingegebene E-Mail-Adresse zugestellt
wird. Müssen Sie längere Zeit auf die E-Mail warten,
überprüfen Sie bitte auch den Spam-Ordner. Um die
Aktivierung abzuschließen, kopieren Sie den Code aus
der E-Mail in das Programm und klicken auf „Aktivierung
abschließen“. Ähnlich wie bei Antiviren-Software
ist die Laufzeit des Treiber-Studios beschränkt - auf 90
Tage, danach lässt sich die Laufzeit gegen einen Aufpreis verlängern.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Aufgrund dieser Informationen wird der ganze Prozess nochmals wiederholt - und siehe da: Dieses Mal lässt sich der Bestellprozess für eine kostenpflichtige Softwarelieferung auf CD bzw. DVD überspringen und eine Code-Abfrage an den Server senden.

Allein der Hinweis, sich ggf. "einen Moment" in Geduld zu fassen, da bis zu Rücksendung "einige Minuten" vergehen könnten, ist von nur geringem Wert. Denn auch nach 15 Minuten ist keine feed-back zu verzeichnen, weder im Eingangsverzeichnis der entsprechenden Mailadresse noch im Spam-Ordner. [1]

Daher wird dieser Prozess erneut abgebrochen und der Text so wie er jetzt ist für die Online-Publikation freigegeben. [2] [3]

WS.

Anmerkungen

[1PS.

Und auch nach 6 Stunden nicht. Es war also richtig, nicht länger auf ein "Wunder" zu warten sondern diesen Text freizugeben.

[2PPS.

Der Link zu diesem Text wurde samt einiger weiterführenden Zeilen zur Kenntnis an den im Editorial des Heftes ausgewiesenen "Stellvertretenden Chefredakteur" und die für ihn genannte Mail-Adresse zugeschickt.
Worauf ein ReMailer folgende "Abwesenheitsmeldung" zurückschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich verlasse den Verlag zum 31.03. und bin bis Ende des Monats in Urlaub. Bitte wenden Sie sich in redaktionellen Angelegenheiten an unsere Assistentin
[...] Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Email nicht weitergeleitet wird.
Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Mit freundlichen Grüßen,
Guido Lohmann

[3PPPS.

Auf die Weiterleitung des Anschreibens an die besagte Assistentin trifft folgende Abwesenheitsmitteilung ein:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bin am 2.Mai wieder erreichbar. Meine Mails werden nicht weitergeleitet.
Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an die Zentrale: 08121-95-0. Wünsche allen noch fröhliche Osterfeiertage !


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