... und nicht länger nur totgesagt.

Noch in der Ausgabe 3 des Jahres 2011 hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund in Zusammenenarbeit mit der Haufe Lexware GmbH eine Stellungnahme gegen die Sieben (Un)richtigkeiten zu ELENA herausgegeben und publiziert. [1]
Die Haufe-Gruppe hat in ihrer Eigenschaft als Betreiber der "Lohn & Gehalt"-Software auf die Enstellung der Meldepflichten für den elektronischen Entgeltnachweis ELENA sogleich reagiert - keine Wunder, wo man doch direkt an der selbst (mit vergifteten?) Quelle sitzt - und die Buchhalter mit einer Sondermeldung beglückt.

Auf der ELENA-Website ist noch die Erklärung der Arbeitsministerin Dr. Ursual von der Leyen [2] von ihrer letzten Pressekonferenz zu sehen, deren wichtigste Aussage lautete:
Die Kritik an der Datenerfassung nehme man aber ernst, daher werde das Verfahren an drei Punkten geändert.
Und der - nunmehr ehemalige - Wirtschaftsmister Brüderle hatte schon in seiner Amtszeit erwägt, das ganze Verfahren wieder einzustellen, aus Kostengründen: Denn der ab 2012 geplante Zugriff der Arbeitsagenturen und Sozialämter auf diese Datensätze wurde schon zu seiner Zeit nicht mehr mit den avisierten Kosten von € 10 pro Antrag kalkuliert sondern mit Beträgen, die das 6-8-fache ausmachten.
Beschlossen war das Ganze am 25. Juni 2008 vom Bundeskabinett auf der Basis des § 312 Dritten Buches des Sozialgesetzbuches unter der Leitung des Vor-Vor-Ministers Michael Glos mit den Anspruch mit diesem System allein "die Unternehmen um mehr als 85 Mio. € im Jahr entlasten" zu können.
55 Millionen Euro sind damals für die "Vorfinanzierung" aus Bundesmitteln freigestellt worden. Wie viel - oder wieviel mehr davon bislang augegeben wurden und jetzt noch für die Rückentwicklung in den Hand genommen werden müssen ist bislang nicht bekannt.

Heute aber kommt es dann dicke: in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist klipp und klar davon die Rede, man wolle das Verfahren schnellstmöglichst einstellen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.

Es ist noch zu früh, die Schäden und Folgen dieser Entwicklung im Detail zu bewerten. Aber vielleicht können da ja die MitarbeiterInnen des Zentrums für soziale Innovationen helfen, die im Herbst des Jahres 2002 ein dreijähriges Forschungsprojekt unter dem Namen ELENA zum Laufen gebracht hatten, um "die Möglichkeiten von sogenannten "smart learning spaces", oder intelligenten Lernräumen" aufzuzeigen.
PS.
Am 20. Juli 2011 zu diesem Thema die Radio Wissen - "Webschau mit Michael Gessat" zum Thema:
Bundesregierung stoppt Elena.