Berliner Antworten auf Münchner MedienTage-Fragen

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 30. Oktober 2012 um 00 Uhr 23 Minuten

 

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag
 [1] hat mit Datum vom 25. Oktober 2012 seinen im Jahr 2009 in Angriff genommenen Bericht zum Thema:

Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft

der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.

Es geht dabei um den sogenannten "TAB-Arbeitsbericht Nr. 149" in der Coautorenschaft von Dr. Bernd Beckert [2] und Dipl.-Soz. Ulrich Riehm [3]. Sie schreiben:

Mit dem Handy kann man fernsehen, mit dem Computer telefonieren, über den Kabel-TV-Anschluss im Internet surfen. Die voranschreitende Medienkonvergenz stellt den Gesetzgeber bei der Medien- bzw. Telekommunikationsregulierung vor die Herausforderung, mit neuartigen, hybriden Angeboten, Geräten und Nutzungen Schritt zu halten und die Entwicklung adäquat zu begleiten, zu fördern aber auch Regulierungen anzupassen (z.B. Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz). Die sich stetig erweiternden Nutzungen und Anwendungen von Computern und Internet werfen im Hinblick auf die gesetzlichen Strukturen der Regulierung aber auch die Frage auf, inwieweit die vorhandenen Gesetze, Instrumente und Verfahren noch angemessen sind und widerspruchsfrei eingesetzt werden können. Insbesondere ist unklar, inwieweit die auf verschiedene Gesetze aufgeteilten Regelungsinhalte und die unterschiedlichen gesetzlichen Ebenen im föderalen Staatsaufbau eine hemmende Wirkung auf die Konvergenz haben oder ob die technische Konvergenzentwicklung sich über bestehende Vorgaben hinwegsetzt.

Tatsächlich ermöglichen neue konvergente Geräte, Netze und Dienste einen Umgang mit neuen Medien, der bei der Gesetzgebung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Telemediengesetzes (TMG), des Rundfunkstaatsvertrags und anderen Gesetzen nicht einbezogen werden konnte. Inzwischen nutzen aber neue Geschäftsmodelle die entstandenen Lücken in den Gesetzen, die sich erst durch neue Technologien und neue Kombinationen ergeben haben. Es wird zwar versucht, die Regelungslücken durch Novellierungen zu schließen, doch verschiedene Bereiche werden mit Blick auf mögliche wirtschaftlich nachteilige Folgen vor einer Neuregelung geschützt. Beispiele für gesetzliche Regelungen sind:

— Jugendschutz im Internet und bei videofähigen Handys
— Rundfunkempfang über den PC
— Notrufverpflichtung bei Internettelefonie
— Onlineauftritt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
— Verbraucherschutz beim Internetkauf
— Urheberschutz und Persönlichkeitsschutz im Netz

Generell ist zu beachten, dass die aufgeführten gesetzlichen Regelungen nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Diskussion um Barrieren für Innovationen zu sehen sind, sondern auf normative Aspekte verweisen, die sich aus anderen gesellschaftlichen Referenzsystemen speisen und die dadurch ihre eigene Berechtigung besitzen.

Um die Hemmnisse und Treiber der Konvergenzentwicklung zu benennen und die spezifischen Herausforderungen für die Regulierung und den rechtlichen Rahmen zu analysieren, hat das TAB vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages den Auftrag erhalten, ein Monitoring-Projekt mit dem Titel »Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft« durchzuführen.

Durch entsprechende Analysen soll geklärt werden, inwieweit gesetzliche Vorgaben, wie die oben aufgeführten, sowie die spezifische Verfasstheit des deutschen Regulierungssystems (getrennte Regulierung der zusammenwachsenden Bereiche Telekommunikation und Medien, Zersplitterung der Medienaufsicht, Konkurrenz von Landes-, Bundes- und EU-Zuständigkeiten usw.) mit aktuellen Entwicklungen der Medienkonvergenz in Einklang zu bringen sind bzw. welche spezifischen medienpolitischen Herausforderungen sich ergeben.

Dieses geschieht in den folgenden vier Schritten:

In Arbeitsschritt 1 geht es um die prinzipielle Darstellung und Diskussion der wichtigsten unterscheidbaren Regulierungsansätze, die auf die Konvergenztendenzen reagieren sowie um die Aufarbeitung der wissenschaftlichen Diskussion und den internationalen Vergleich.

Im zweiten Schritt stehen die akteursspezifischen und rechtlichen Hemmnisse der Medienkonvergenz im Mittelpunkt der Untersuchung.
Insbesondere soll nach dem Stellenwert gesetzlicher Vorgaben bei der Entwicklung konvergenter Angebote der Medienindustrie gefragt werden.

In Arbeitsschritt 3 werden aktuelle Problemstellungen im Zusammenhang mit der Konvergenz und der Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft synoptisch aufgearbeitet. Dieser Arbeitsschritt geht über die industrielle Akteurssicht hinaus und versucht insgesamt die relevanten Konvergenzphänomene zu erfassen und durch ein einheitliches, umfangreiches Analyseraster zu bewerten.

Im vierten Arbeitsschritt wird eine Fallstudie zum gesetzlichen Regelungsbedarf, zu Regelungslösungen sowie den medienpolitischen Implikationen in einem durch Digitalisierung und Konvergenz von Telekommunikation und Rundfunk geprägten Umfeld durchgeführt.

Das gesamte PDF-Konvolut kann unter diesem LINK auf- bzw. auch abgerufen werden.

Nachtrag:

Eine erste öffentliche Einschätzung gibt es schon zu Beginn der Folgewoche im Beitrag von Dr. Stefan Krempel bei Heise nachzulesen.

Die darin bereits in der Überschrift aufgenommene These, dass öffentlich-rechtliche Inhalte länger im Netz stehen bleiben sollten: Das ist bereits in der Woche zuvor schon vom Intendanten des BR gesagt worden, indem er das inzwischen eingeführte "depublizieren" aus dem Rückblick auf diese Entscheidung für einen Fehler hält.

Anmerkungen

[1Neue Schönhauser Straße 10, 10178 Berlin | buero@tab-beim-bundestag.de | Tel +49 30 28491-0

[2bernd.beckert@isi.fraunhofer.de | Fon +49 721 6809-171

[3riehm@tab-beim-bundestag.de |
Fon +49 30 28491-0 oder -105


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