Die "Mach-mit" Mittmach-Kampagne

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 16. März 2013 um 21 Uhr 07 Minuten

 

... und alle machen mit.

Und wir reden drüber.

Und so steht heute nicht der Umstand im Vordergrund, dass genau vor 20 Jahren die erste SMS verschickt wurde, sondern die Tatsache, dass sich Google-Deutschland erstmals in dieser Woche zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger offensiv in die tagespolitische Diskussion eingeschaltet hat.

Kai schrieb am 27. November auf Google+:

"Willst Du auch weiterhin finden, was Du suchst? Ein für Deutschland geplantes Leistungsschutzrecht würde die Suche im Internet stark einschränken. Willst Du das? Misch Dich ein! #DeinNetz #lsr" [1] [2] [3] - ein thematischer Ausblick, der in der Folgewoche, am Montag, den 10. Dezember 2012 nochmals in "DaybyDay" aufgenommen werden wird.]].

Hier nur einige wenige aktuelle Links aus einigen Radio-Sendungen dieses Wochenendes:

Gemeinsam für Internetfreiheit
Jungpolitiker wollen Leistungsschutzrecht stoppen
Lasse Becker im Gespräch mit Bettina Köster
Auf: MARKT UND MEDIEN, beim Deutschlandfunk ab 17:05 Uhr

User, streitet mit!
Google als Kampagnenführer gegen das Leistungschutzrecht

Auf: breitband, beim Deutschlandradio Kultur ab 14:05 Uhr

Das Medienmagazin
00:00 INTRO: Leistungsschutzrecht im Bundestag

Auf: Medienmagazin, radio eins, von und mit Jörg Wagner [4]

Schwerpunkt Leistungsschutzrecht und Datenschutz
Google, die Verlage und der Bundestag

Auf Medienmagazin, B5 aktuell, Kommentar von Christian Schiffer
Kein Leistungsschutzrecht, mehr Datenschutz
Auf Medienmagazin, B5 aktuell, Interview mit dem netzpolitischen Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz

Der knappe Kommentar zu diesem hier in aller Breite an vielen Stellen entfalteten Umstand ist der Folgende:
— Nein, es kann auch einem Unternehmen wie Google nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass es seine Interessen nicht nur durch Lobby-Arbeit, das finanziellen Engagements an der Humboldt-Universität oder bei Factory in Berlin abzusichern bemüht ist, sondern dass es auch durch massenwirksame Kampagnen wie jener gegen die aktuell diskutierten Mehrheitspositionen im Bundestag Position bezieht.
— Ja, es ist nicht nur bedenklich, sondern es geht nicht an, dass die These "don’t be evil" nun auch als "Leitmotiv" eines kommerziellen Interesses herhalten muss - und eben dieses dadurch in den Hintergrund rückt. [5]

Die Schlussfolgerung:
Selbst wenn man mit den in der Mach-mit-Mittmach-Kampagne vorgetragenen Positionen einverstanden sein sollte, sollte man sich mit dieser nicht gemein machen.


Nachtrag:

Am 1. März 2013 hat der Bundestag ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen.

Dazu die folgenden Pressestimmen von

der Frankfurter Allgemeine vom 28. Februar 2013:

Leistungsschutzrecht für Verlage Aus der „Lex Google“ ist eine „Lex Garnix“ geworden

Die Zeit vom 28. Februar 2013:

Kommt das Gesetz, fangen die Probleme an

der Süddeutschen Zeitung vom 1. März 2013:

Ein Gesetz, das nur Verlierer kennt

Die Welt vom 2. März 2013:

Schwarz-Gelb paukt umstrittenes Leistungsschutzgesetz durch

Anmerkungen

[1Die erste Kommentarzeile stammt von einem Blogschreiber namens Johannes Eydinger, der sich auf seiner eigenen Seite dazu wie folgt äussert: "Das LSR ist blöd, Google aber auch".

[2Dass diese Maxime zumindest für die USA im Bereich "shopping" bereits schon jetzt nicht mehr gilt, dazu der GoogleCommerce Blogspot Eintrag vom 31. Mai 2012: "Building a better shopping experience" in dem u.a. zu lesen ist: "First, we are starting to transition Google Product Search in the U.S. to a purely commercial model built on Product Listing Ads. This new product discovery experience will be called Google Shopping and the transition will be complete this fall."

[3Und hier als Nachtrag ein per Mail zugegangener Hinweis auf den Artikel der "Politredakteurs" von "Die Welt", Ulrich Clauß und seinem Beitrag vom 7. Dezember 2012: "Googles Freiheitsruf für das Netz ist nur Tarnung".

[4zwei Tage zuvor schon gab es den Beitrag:
Google und das Leistungsschutzrecht
Web, Mobile, Social Media

Auf: radio eins, rbb, von Daniel Finger

[5Natürlich nur einer jener Zufälle, die sich eigentlich verbieten zitiert zu werden: die u.a. von RussiaToday verbreitetete Nachricht, der IRAN habe in diesen Tagen ein vom US-Militiär eingesetztes Dronenflugzeug über eigenem Gebiet abgefangen, sichergestellt oder was auch immer...

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Diese wird sicherlich in weniger als 48 Stunden von der US-Seite dementiert werden - oder auch nicht? Dazu hier ein Bericht von FOX News.
Interessant an diesem Umstand ist, dass gerade in Zeiten wie diesen der Zugang zu gewissen Quellen alles andere als Vorteilhaft für die US-Interessen ist, genauso wenig wie der Zugang der Iraner zu dem Know-How, das in solchen Fluggeräten implementiert wurde.
Ebenso interessant aber ist der Name, auf den dieses Gerät getauft sein soll: "scan evil".
Siehe dazu den Bericht von David Zucchino in der Los Angeles Times vom 6. Juli 2012: "War zone drone crashes add up".


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