Des Kaiser’s schöne Bescherung

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 15. Dezember 2013 um 22 Uhr 49 Minuten

 

Werfen Sie nach dem kleinen Einkauf zwischendurch im Supermarkt auch immer gleich Ihren Bon weg - oder lassen Sie ihn sich gar nicht erst aushändigen? Vielleicht sogar noch garniert mit einem Spruch wie: "das wird schon keine Reklamation geben..."

Das ist ein Fehler. Wie dieses Beispiel zeigt:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Eingekauft aufgrund dieses Angebotes gleich 5 Prinzen Rollen, nebst 1/2 Pfund Butter, 1 Camembert , 1 Joghurt, 1 Tüte Chips, 1 Pizza-Paket, 1 l Vanille-Speiseeis, 1 Paket Mars, 1 Paket Bounty, - also alles, was wahrlich nicht auf die Feinkostliste gehört. [1]

Das war doppelt praktisch mit diesen Doppelkeks-Rollen: Sie hatten einen kleinen Preis und sie waren in einem grossen Karton verpackt, dessen Mitnahme es gestattete, auch die anderen Kleinteile sicher nach dem Bezahlen zum Wagen tragen zu können.

Für das Ganze Euro 17,76 bezahlt.

Erst nach dem Verlassen des Geschäftes wurde beim Überschlagen des Preises klar, dass dieser nur dadurch hat zustande kommen können, dass die fünf Stangen De Beukelaer-Gebäck mit dem vollen und nicht dem ermässigten Preis in Rechnung gestellt worden waren. [2]

Keine 10 Minuten später, wieder zurück ins Geschäft und direkt an die einzige an diesem Abend noch offene Kasse. Nein, sagt der junge Mann an der Kasse, den Bon habe er nicht mehr. Und von daher liesse sich der Vorgang und die Vermutung, dass er die Rollen zum regulären Preis in Rechnung gestellt habe, auch nicht mehr nachvollziehen.

Pech gehabt? Ja.

Auch wenn die Addition der Teilbeträge für die anderen Waren nachweislich zu dem richtigen Ergebnis und der richtigen Schlussfolgerung hätte führen können - eine solche deduktive Logik zu kompliziert, als dass sie hätte nachvollziehbar sein können.

Kein Bon? Also auch kein Anspruch auf den Nachweis des Irrtums!
"Das tut mir leid..." sagt der Junge an der Kasse und wendet sich der nächsten Kundin zu.

Die Moral von der Geschicht’:
Verzicht’ auf keinen Kassenbon,
nie und nie wieder nicht.

Anmerkungen

[1Das im Katalog angebotene Bier war nicht im Kasten zu bekommen, ebenso wenig wie die Beutel mit den Mannerschnitten...

[2Nachvollziehbar, da dieser Preis ja nur an diesem einzigen Tag mit dieser Ermässigung angeboten wurde.


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