Startseite > Kalender-Artikel > Your Online Choices
Your Online Choices
Dienstag 5. Juni 2018, von
Die Abschaltung aller Zugriffsmöglichkeiten der auf http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/ nachfolgend genannten Firmen [1] erfolgte im Nachgang auf eine Meldung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen vom 6. Juni 2918: Apple muss Teilnahmebedingungen für Schülerkurse ändern. Danach mussten die Eltern zustimmen,
dass ihre Kinder fotografiert, gefilmt und interviewt werden dürfen und Apple die Aufnahmen „für jegliche mit dem Programm in Zusammenhang stehende, vertretbare Zwecke“ verwenden darf
[2]
Darauf wurde das eigene Google-Konto aufgerufen, geprüft, welchen Firmen gestattet war, eine personalisierte Werbung zukommen zu lassen, und den meisten dieser hier im Nachgang aufgelisteten Firmen diese Möglichkeit nunmehr verwehrt.
Diese Möglichkeit bedeutet nicht nur einen gewissen zusätzlichen Schutz vor nicht gewollter Personalisierung, werden Abschaltungen dieser Art konsequent durchgeführt, bedeutet das eine Verringerung des Datenverkehrs um bis zu 30 Prozent.
Hier die Liste der nunmehr ausgeschlossenen Firmen:
1plusX
33Across
4W MARKETPLACE SRL
Accordant Media
Acxiom/LiveRamp
ADARA
Adbrain LTD
Addition+
AddThis
ADEX
Adform
AdGear
ADITION
Admedo
Adobe
AdRoll
AdUx
advanced store
Affectv
affilinet
AggregateKnowledge
Amazon Ad System
Amobee
AOL
ARC
Atlas Solutions, LLC
Captify
Collective Europe
Conversant
Crimtan
Criteo
DataXu, Inc.
Delta Projects
Digitize
Emerse
emetriq GmbH
eXelate
Exponential Interactive
eyeota
Flashtalking
Fonecta Oy
Gamned
Gumgum
IgnitionOne
Impression Desk
Intent Media, Inc.
iotec
iPromote
Jaduda
Knorex
KUPONA media
Leiki
Ligatus
Light Reaction
Lotame
MaxPoint Interactive, Inc.
MediaForge
MediaMath
Microsoft Advertising
MiQ [3]
mobile.de GmbH
mPlatform
Nano Interactive
NEORY
Netmining
Nextperf
nugg.ad
OpenX
Oracle Data Cloud
Orange
Outbrain
Platform161
Programattik
Public-Idees
Publicis Media
Quantcast
Rakuten Marketing
Rubicon Project
RUN
RythmOne
Scoota
Semasio GmbH
ShareThis
Sizmek Inc.
Skimlinks
Smart AdServer
Sociomantic
Sojern
Solocal Ad Exchange
Taboola Europe Limited
Tapad
Teads
Temelio
The Trade Desk
TubeMogul
TURBO
twyn group
Undertone
United Internet Media GmbH
Varick
Ve Global
Vertical Mass
Vibrant Image
Vibrant In-Text
Videology
VisualDNA
Weborama
Xaxis
Yahoo
Yieldr
Zemanta
Ziff Davis
Dabei wird im Rahmen dieses Verfahrens ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch nach diesem Ausschluss nicht etwa keinerlei Online-Werbung mehr zugestellt werden würde.
Es bedeutet jedoch, dass die Online-Werbung, die Sie auf den Webseiten sehen, nicht auf der Basis Ihrer vermeintlichen Interessen oder Vorlieben (abgeleitet von Ihrer Internetnutzung) angepasst wird. Eine Deaktivierung der nutzungsbasierten Online-Werbung hat keinen Einfluss auf andere Dienste, die Cookies verwenden; bspw. Ihr Warenkorb. Von Ihnen besuchte Internetseiten können überdies auch noch für andere Zwecke Informationen sammeln; bspw. für Marktforschung
Wer sich zusätzlich vor solcherlei Zugriffen schützen will, der/dem sei empfohlen, sich in seinen bestehenden Browser die start page Seite hinzuzuschalten. Mehr dazu unter: StartPage Protects Your Privacy!.
[1] Bei den in fett gesetzten Firmen bestehen ABO-Verträge und diese wurden daher von dieser Deaktivierung ausgeschlossen.
[2] Hier der Text der Presseerklärung im Wortlaut:
Apple Retail Germany muss die Teilnahmebedingungen für Schülerkurse in seinen Verkaufsläden spätestens bis zum 10. Juni ändern. Dazu hat sich das Unternehmen mit einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verpflichtet. Der Verband hatte die Bedingungen fast vollständig als rechtswidrig kritisiert. Wie Apple wenden sich viele Unternehmen gezielt an Schüler und Lehrer. Der vzbv fordert bundesweite Standards, damit Schule werbefrei bleibt.
Apple bot in seinen Verkaufsläden „Entdeckungsreisen“ für Schülergruppen an. In den Kursen konnten die Kinder unter Anleitung und mithilfe von Geräten des Konzerns ihre Projekte gestalten. „Apple behielt sich das Recht vor, die Kinder während der Kurse zu fotografieren und zu filmen und die Aufnahmen umfassend zu verwerten. Außerdem lehnte das Unternehmen jegliche Haftung ab. Das sollten die Eltern mit ihrer Unterschrift auf einer Einverständniserklärung bestätigen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin vom vzbv.
Umfassende Erlaubnis für Fotos und VideoaufnahmenKonkret mussten die Eltern zustimmen, dass ihre Kinder fotografiert, gefilmt und interviewt werden dürfen und Apple die Aufnahmen „für jegliche mit dem Programm in Zusammenhang stehende, vertretbare Zwecke“ verwenden darf. Nach Auffassung des vzbv schloss dies ein, dass Apple Fotos und Videos von Minderjährigen nahezu beliebig und kostenlos beispielsweise für Werbekampagnen hätte nutzen können. Zugleich sollten die Eltern auf jegliche Unterlassungsansprüche gegenüber dem Konzern verzichten.
Die Teilnahmebedingungen enthielten noch weitere Klauseln, die nach Auffassung des vzbv rechtswidrig sind. So behielt sich Apple außerdem vor, „Teilnehmer ohne Angabe von Gründen und nach eigenem Ermessen vom Programm auszuschließen.“ Danach hätten einzelne Schüler grundlos wieder nach Hause geschickt werden können, obwohl sie sich angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben.
Apple will alte Teilnahmebedingungen ändernDer vzbv hat Apple abgemahnt und unter Androhung einer Klage aufgefordert, die strittigen Teilnahmebedingungen zurückzunehmen. Das Unternehmen hat inzwischen eingelenkt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Unternehmen drängen in KlassenzimmerApple ist nur eines unter vielen Unternehmen, die sich gezielt an Schüler und Lehrer wenden: Drei Viertel der größten deutschen Unternehmen geben eigene Unterrichtsmaterialien heraus, bieten Exkursionen, Lehrerfortbildungen oder Schulwettbewerbe an. Zwar ist Produktwerbung laut der landeseigenen Regeln zu Werbung und Sponsoring verboten. Zahlreiche Schlupflöcher ermöglichen es dennoch, dass Unternehmen ins Klassenzimmer drängen. Der vzbv fordert bundesweite Standards, um Schule als werbefreien Raum sicherzustellen.
[3] Erneuter Verbindungsversuch