Aus der Medieninformation der Sächsischen Staatskanzlei vom 27. September 2024:
Der Entwurf des Reformstaatsvertrages steht ab heute Vormittag (27. 9.2024) zur öffentlichen Anhörung auf der Website der Rundfunkkommission (www.rundfunkkommission.rlp.de) bereit. Stellungnahmen zum Text können hier bis zum 11. Oktober 2024 eingereicht werden.
Reformstaatsvertrag
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 26. September 2024 einen Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben.
Auf der Seite der Rundfunkkommission der Länder:
Ziel der Reform ist es, einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. Hierfür soll der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden. So enthält der Entwurf Vorschläge zur Digitalisierung der Angebote, zur Reduzierung der Sparten- und Hörfunkangebote und zur Begrenzung des Sportrechteetats. Zudem soll die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender gestärkt werden.
Die wesentlichen Inhalte der Reformvorschläge sind in dieser Präsentation zusammengefasst.
Bis zum 11. Oktober 2024 können Anregungen und Anmerkungen zu den Vorschlägen eingereicht werden.